2.149 (lut1p): Nr. 149 Ministerbesprechung vom 24. August 1925, 19 Uhr

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 10). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 149
Ministerbesprechung vom 24. August 1925, 19 Uhr

R 43 I /1404 , Bl. 66-69

Anwesend: Luther, Stresemann, Schiele, Brauns; StS Kempner, v. Schubert; Protokoll: MinDir. Pünder

Gegenstand der Beratung: Die am 24. August 1925, 5 Uhr nachmittags, durch den französischen Botschafter de Margerie Herrn Reichsminister Dr. Stresemann übergebene französische Note.

[526] Eingangs trugen Reichsminister Dr. Stresemann und Staatssekretär Dr. v. Schubert unter wörtlicher Übersetzung des französischen Textes die soeben eingetroffene Note in ihren einzelnen Teilen vor1. Im Anschluß hieran führte Minister Stresemann folgendes aus:

Botschafter de Margerie habe nach Übergabe der Note ihn gebeten, ihn ganz persönlich sprechen zu dürfen. Er müsse die Anregung geben, die Note ganz genau zu übersetzen, da es auf jedes Wort ankomme. Insgesamt habe diese Note einen weitaus elastischeren Charakter als die erste Briand-Note2. Diese erste Briand-Note sei so fest gefügt gewesen, daß bei Lösen eines Steines das Ganze auseinandergefallen wäre. Dies sei bei der neuen Note nicht mehr der Fall. Das Politische sei gegenüber dem Juristischen mehr in den Vordergrund gestellt. Der Jurist des französischen Auswärtigen Amtes, Fromageot, sei infolgedessen über die endgültige Fassung nicht sehr froh gewesen. Die Französische Regierung habe nun im Anschluß an ihre neue Note zwei Wünsche:

1. Sie hoffe, daß der Notenaustausch jetzt beendet sei und lade hiermit den Juristen des deutschen Auswärtigen Amtes, Herr Ministerialdirektor Dr. Gaus, nach London ein, um dort mit den entsprechenden Herren der Belgischen, Englischen und Französischen Regierung zusammenzutreffen. Die Einwendungen der Deutschen Regierung hiergegen seien der Französischen Regierung bekannt3, beruhten aber auf falscher Voraussetzung. Es sei niemals die Absicht der Alliierten gewesen, diese Juristen zu zwingen, einen Vertrag zu entwerfen. Selbstverständlich hätten die Alliierten sich auch Gedanken über den Ausbau eines Sicherheitspaktes gemacht und sie legten Wert darauf, daß Deutschland hierüber genaue Einzelheiten erführe. Dies sei der Zweck der Juristenzusammenkunft. Herr Ministerialdirektor Dr. Gaus solle selbstverständlich das Recht haben, alle Fragen zu stellen und alle Anregungen zu geben, die er für gut befinde. Unter keinen Umständen sei aber von den Alliierten beabsichtigt, von ihm eine Erklärung der Deutschen Regierung zu extrahieren.

[527] 2. Wenn diese Juristenkonferenz beendet sei und Herr Ministerialdirektor Dr. Gaus die Deutsche Regierung informiert habe, erachteten es die Alliierten für wünschenswert, wenn die Möglichkeit geschaffen würde, daß der deutsche Reichsaußenminister Dr. Stresemann mit den drei beteiligten Außenministern der Gegenseite zusammenkomme zur Beratung der großen politischen Fragen, namentlich über die, die den Sicherheitspakt beträfen. Wenn auf dieser Außenministerbesprechung eine Einigung erzielt werden sollte, könne man alsdann zu einem Vertrags-Entwurf kommen. Für diese Ministerzusammenkunft hätten sie an einen ruhigen Ort in einem neutralen Staat gedacht. Über die näheren technischen Einzelheiten beständen keine Beschlüsse; Anregungen der Deutschen Regierung würden gern entgegengenommen.

Reichsminister Dr. Stresemann berichtete sodann fortfahrend, daß er dem französischen Botschafter gegenüber auf die zwei mündlich vorgebrachten Wünsche der Französischen Regierung lediglich mit Kenntnisnahme geantwortet habe. Er habe hinzugefügt, Herr de Margerie werde verstehen, wenn er ihm nicht sofort Antwort geben könne. Er habe aber sogleich seiner Genugtuung darüber Ausdruck gegeben, daß die Juristenzusammenkunft doch anders gedacht sei, als es zuerst hieß und Deutschland befürchtete, da als Ergebnis der Juristenzusammenkunft nicht an einen Vertragsentwurf, sondern nur an eine Orientierung über die gegenseitigen Absichten gedacht sei. Bezüglich des Zeitpunktes für diese Besprechung habe Herr de Margerie keine näheren Informationen gehabt. Bezüglich der Veröffentlichung habe Herr de Margerie ihm vertraulich mitgeteilt, daß am Donnerstag [27. 8.] französischer Ministerrat in Paris sei und infolgedessen erst an eine Veröffentlichung am Freitag gedacht werden könne. Unter „Zeichen des Entsetzens“ habe Herr de Margerie dringend gebeten, auch vorher die deutsche Öffentlichkeit nicht zu orientieren.

Nach dem französischen Botschafter habe ihn auch der belgische Gesandte4 besucht. Er habe im wesentlichen dasselbe ausgeführt wie Herr de Margerie und hinzugefügt, auch die Belgische Regierung habe den dringenden Wunsch, daß der Notenaustausch jetzt zu Ende sei. Auch er überbrachte mündlich die Einladung für Herrn Ministerialdirektor Dr. Gaus, nicht dagegen auch die zweite bezüglich der Ministerzusammenkunft. Anscheinend habe der belgische Gesandte diesen zweiten Teil seines Auftrages vergessen.

Hinsichtlich seiner persönlichen Stellungnahme führte Reichsaußenminister Dr. Stresemann sodann noch folgendes aus: Die Juristenzusammenkunft in der jetzt vorgeschlagenen Form könne Deutschland nicht gut ablehnen. Damit aber keine Unklarheit über den unveränderten Standpunkt der Deutschen Regierung aufkomme, halte er es für sehr zweckmäßig, daß, wenn auch nicht in einer Note, so doch durch ein Kommuniqué von vielleicht drei Sätzen gleichzeitig mit der Entsendung des Ministerialdirektors Gaus der Gegenseite geantwortet werde, daß wir [zu] den vorgeschlagenen mündlichen Erörterungen mit dem Ziele der Angleichung des in den französischen Noten entwickelten Standpunktes an unseren in der Note vom 20. Juli niedergelegten Standpunkt bereit seien. Zu der[528] Einladung zu der Ministerkonferenz brauche s. E. heute noch nicht endgültig Stellung genommen werden. Dieser Ministerkonferenz komme offenbar große Bedeutung zu, nach seiner Meinung sei sie nicht viel anders als eine richtige Konferenz. Unter diesen Umständen würde es s. E. außenpolitisch auch nicht schwierig sein, die deutsche Vertretung auf dieser Konferenz zu erweitern, falls dies aus anderen Gründen erwünscht erscheinen sollte.

Reichsminister Schiele: Durch die Entsendung des Ministerialdirektors Dr. Gaus stimmten wir dem Beginn der Verhandlungen auf der neugeschaffenen Grundlage zu. Er erblicke in der neuen Note, soweit es zunächst zu übersehen sei, im wesentlichen nichts anderes als ein Zurückgehen auf die frühere Briandsche Note unter mehr oder weniger höflicher und verbindlicher Ablehnung oder Übergehung der in unserer Antwortnote5 entwickelten Gegengesichtspunkte. Daher erscheine es ihm als eine für uns sehr schwierige und zunächst nicht erträgliche Situation, bei dieser Sachlage die Verhandlungen durch Entsendung des Ministerialdirektors Gaus zu beginnen.

Reichsminister Dr. Brauns war anderer Ansicht. Er ging zunächst auf den materiellen Inhalt der Note ein, die ihm keineswegs in allen Teilen als eine Ablehnung unserer Gesichtspunkte erscheine. Sie stelle zwar an verschiedenen Stellen erneut den alten französischen Standpunkt zur Erwägung, ohne indes ultimative Forderungen zu stellen oder die deutschen Gründe ausdrücklich abzulehnen. Er fasse die Sachlage so auf, daß die Franzosen aus Prestigegründen so vorgehen müßten und ihren alten Standpunkt nicht ohne weiteres hätten verlassen können. Die ganzen Probleme sollten nunmehr offenbar durch die vorgeschlagenen mündlichen Erörterungen bereinigt werden. Den Beitritt in den Völkerbund könnten wir s. E. auf die Dauer nicht ablehnen. Wenn uns tatsächlich die Möglichkeit gegeben werde, unsere Forderungen im Völkerbund zu stellen, so könnten wir dem doch wohl zustimmen, da wir dann auf die Zusage der heute überreichten französischen Note uns berufen könnten. S. E. könnte die Deutsche Regierung sich jetzt entschließen, von einer neuen Note abzusehen und das Weitere mündlichen Verhandlungen zunächst zu überlassen. Jedenfalls erscheine ihm eine Ablehnung dieser Einladungen auf Grund der heutigen Note nicht möglich. Auch erschienen ihm Verhandlungen des Auswärtigen Ausschusses im gegenwärtigen Augenblick nicht notwendig. Im übrigen dürften wir selbstverständlich von den Grundsätzen unserer Note vom 20. Juli nicht abgehen. S. E. erscheine ihm der Vorschlag des Herrn Ministers Stresemann zweckmäßig, gleichzeitig mit Beginn der mündlichen Verhandlungen durch Ministerialdirektor Gaus amtlich kurz zu erklären, daß wir auf dem Boden des bisherigen Notenwechsels, also einschließlich der unsrigen, in die Verhandlungen einzutreten gewillt seien.

Reichskanzler Dr. Luther: S. E. könnten wir die Entsendung des Ministerialdirektors Gaus nur ablehnen, wenn wir schon heute sähen, daß wir zu keinem Ergebnis kämen. Das sei aber s. E. nicht der Fall. Zu keinem der von uns in unserer Note vom 20. Juli erörterten Hauptpunkte enthalte die neue französische[529] Note eine ausdrückliche Ablehnung unseres Standpunktes. Zu der zweiten Anregung (Ministerbesprechung) könne erst Stellung genommen werden, wenn der Bericht Gaus vorliege6.

Reichsminister Schiele erkannte die Richtigkeit dieser Schlußfolgerungen an und erklärte, der Entsendung des Ministerialdirektors Gaus auch nicht widersprechen zu wollen. Bei Eintritt in die Verhandlungen sei aber eine starke Betonung unseres bisherigen Standpunktes erforderlich.

Reichskanzler Dr. Luther faßte darauf das Ergebnis der Besprechung als einmütige Auffassung aller Beteiligten kurz dahin zusammen, daß die Einladung an Ministerialdirektor Gaus angenommen werden, aber gleichzeitig ein Kommuniqué beschlossen werden solle: Anknüpfung an die französische Note; auch die Deutsche Regierung, die ihren Standpunkt in der Note vom 20. Juli festgelegt habe, würde es begrüßen, wenn auf Grund der bisherigen schriftlichen Erörterungen nunmehr zu mündlichen Verhandlungen geschritten werde. Um die vollständigen Voraussetzungen über die Grundlage eines Sicherheitspaktes zu kennen, sei aber für die Deutsche Regierung die Mitteilung der genauen Absichten der Alliierten erforderlich. Sie nehme daher das gleichzeitige Angebot der Französischen Regierung an, Herrn Ministerialdirektor Gaus zu vertraulichen Besprechungen nach London zu entsenden. Im Anschluß an diese materielle Erörterung wurde noch über die formelle Erledigung der Note gesprochen, namentlich über die Veröffentlichung und den Zeitpunkt. Da die Gegenseite darauf besteht, daß die Note erst am kommenden Freitag veröffentlicht werden dürfe, schlug der Herr Reichskanzler unter Zustimmung aller Beteiligten vor, in der Kabinettssitzung am Dienstag, dem 25. August, nur einen Bericht des Reichsaußenministers entgegenzunehmen7 und daß endgültige Beschlüsse auf der heutigen Grundlage erst am Mittwoch oder Donnerstag gefaßt würden8. Die zweimalige Erörterung der Angelegenheit im Kabinett mache auch der Öffentlichkeit gegenüber einen günstigen Eindruck und mache auf der anderen Seite eine Veröffentlichung der Note und der Stellungnahme der Regierung erst am Freitag verständlich9.

Bezüglich des Zeitpunktes der Erörterung der in Aussicht stehenden internationalen mündlichen Verhandlungen machte Staatssekretär v. Schubert davon Mitteilung, daß der Jurist des englischen Auswärtigen Amtes, Hurst, am 1. September zu der Völkerbundstagung nach Genf abfahren müsse; anscheinend dächte die Gegenseite also daran, die Juristenzusammenkunft noch vor diesem Termin beendet zu wissen. Eine solche Beschleunigung wurde aber von allen Beteiligten der Ministerbesprechung für unmöglich erklärt und Staatssekretär v. Schubert beauftragt, beim englischen Botschafter festzustellen, zu welchem Termin etwa Herr Hurst nach London zurückkehre.

Staatssekretär v. Schubert fügte unter Zustimmung aller Beteiligten noch hinzu, daß über den Termin der Juristenzusammenkunft bald Klarheit geschaffen[530] werden müsse10, da es selbstverständlich notwendig sei, Herrn Ministerialdirektor Gaus für die von ihm vorzubringenden und von der Gegenseite erwarteten Fragen und Anregungen mit gewissen Richtlinien zu versehen.

Schluß der Besprechung gegen 11 Uhr abends.

Fußnoten

1

Die Note nimmt zu den grundsätzlichen Standpunkten der dt. Note vom 20. 7. (s. Anm. 1, 9, 11 u. 16 zu Dok. Nr. 123) wie folgt Stellung: Zur Frage der Anpassung bestehender Verträge an veränderte Verhältnisse wird erklärt, Frankreich habe nicht die Absicht, sich den Bestimmungen der Völkerbundssatzung (Art. 19) zu entziehen, doch müsse es in Übereinstimmung mit seinen All. darauf bestehen, „daß weder der Friedensvertrag noch die Rechte, die nach diesem Vertrage Deutschland und den Alliierten zustehen, beeinträchtigt werden dürfen.“ Einzige dauerhafte Grundlage jeder Verständigung in der Sicherheitsfrage sei der dt. Eintritt in den Völkerbund. Innerhalb des Völkerbundes könne Dtld. seine Wünsche und Vorbehalte hinsichtlich der Auslegung des Art. 16 der Völkerbundssatzung vorbringen. „Der Rat, der mit den von Deutschland vorgebrachten Vorbehalten [s. Anm. 1 und 2 zu Dok. Nr. 43] befaßt worden ist, hat der Deutschen Regierung seine Entscheidung mitgeteilt [s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 50], die sich auf den Grundsatz der Gleichheit der Nationen stützt, ein Grundsatz, der für keine von ihnen eine Ausnahme oder ein Vorrecht zuläßt.“ Gegenüber den dt. Besorgnissen wegen des von Frankreich angestrebten restlosen Schiedsgerichtsobligatoriums (s. Anm. 34 zu Dok. Nr. 110) wird betont: „Was wir vor allem wollen, ist das, daß unter den in der Note vom 16. Juni [s. unten Anm. 2] angegebenen Voraussetzungen jede neue Anwendung von Gewalt durch eine für alle Fälle obligatorische friedliche Regelung unmöglich gemacht wird.“ Die Note ist gedr. in: Schultheß 1925, S. 427 ff.; s. auch: Das Diktat von Versailles. Eine Darstellung in Dokumenten, Dok. Nr. 134; s. auch: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 17 (unvollständig: es fehlen die letzten drei Abschnitte).

2

Frz. Note an die RReg. vom 16.6.25. S. Anm. 3 zu Dok. Nr. 110.

3

S. Anm. 2 zu Dok. Nr. 140.

4

Robert Everts.

5

Dt. Note vom 20. 7. S. zuvor Anm. 1.

6

S. Anm. 1 zu Dok. Nr. 157 und Dok. Nr. 158.

7

S. Dok. Nr. 150, P. 2.

8

S. Dok. Nr. 153.

9

Die Veröffentlichung der Note und des Kommuniqués erfolgt bereits am Donnerstag, dem 27. 8. S. Dok. Nr. 153, dort auch Anm. 6.

10

Die Londoner Juristenkonferenz wird am 31. 8. eröffnet und endet am 4. 9. Zum Bericht des MinDir. Gaus s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 157.

Extras (Fußzeile):