1.117.1 (lut2p): 1. Finanzpolitische Fragen.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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1. Finanzpolitische Fragen.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über das Ergebnis der in seinem Amt im Anschluß an die Chefbesprechung vom 5. Februar d. J.1 veranstalteten Erhebungen. Diese hätten die Möglichkeit starker Einschränkungen der Einnahmen ergeben. Es sei möglich, diese vorzunehmen entweder in einem den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegenden Reichsrahmengesetz oder in fünf Einzelgesetzen. Die Entscheidung darüber sowie über die Einzelheiten der Maßnahmen sei heute noch nicht möglich; er bäte nur um die grundsätzliche Zustimmung zu nachstehenden Steuererleichterungen:

1.

Herabsetzung der Fusionssteuer auf die Hälfte2 unter gleichzeitiger Erweiterung des Schachtelprivilegs im Körperschaftsteuergesetz3.

2.

Ein Gesetzentwurf, der vorsieht, daß in diesem Jahre die Kumulierung der Zahlungen bei der Einkommen- u. Körperschaftssteuer beseitigt wird. Es sollen nicht mehr als vier Zahlungstermine bestehen bleiben.

3.

Bei der Vermögenssteuer soll auch für die neue Veranlagung für 1926 an der Feststellung des Vermögens vom 31. Dezember 1924 festgehalten werden mit der Maßgabe, daß dabei der Satz von 100 auf 75% herabgesetzt wird, was praktisch darauf hinauslaufe, daß die im Mai fällige Rate nicht erhoben werde. [1104]

4.

Im Wege der Verordnung soll die Börsenumsatzsteuer nach Abschluß von Verhandlungen mit den Banken über gleichzeitige Herabsetzung der Provision für Kundengeschäfte auf etwa die Hälfte herabgesetzt werden4.

5.

Die Kleinhandelssteuer (sogen. Luxussteuer) soll, soweit deutsche Qualitätsarbeit in Frage kommt, aufgehoben werden. Sie soll aufrechterhalten bleiben nur für hochwertiges Material, z. B. Juwelen5. Diese Ermäßigung werde einen Ausfall von ungefähr 50 Millionen bringen, während bei den zu 1 bis 4 vorgeschlagenen Maßnahmen nur geringfügige Einnahmeausfälle bevorstünden.

6.

Die Senkung der Umsatzsteuer. Nur durch diese Steuersenkung würden sowohl der Wirtschaft wie den breiten Massen fühlbare Erleichterungen geboten werden können, für welche im Augenblick keine andere Möglichkeit bestehe. Drückender als die gegenwärtige Umsatzsteuer6 seien, namentlich für die Landwirtschaft, aber auch für die Industrie, vor allem die Realsteuern der Länder und besonders der Gemeinden. An diese heranzukommen sei aber gegenwärtig unmöglich. Ebenso komme eine Ermäßigung der Einkommensteuer aus überwiegend politischen Gründen nicht in Frage, während andererseits Senkungen von Verbrauchssteuern, wie z. B. der Zuckersteuer, für die Wirtschaft nicht ausschlaggebend ins Gewicht fallen würden. Eine namhafte Herabsetzung der Umsatzsteuer werde zudem preisverbilligend wirken, wenn auch diese Wirkung nicht sofort in vollem Umfange in die Erscheinung treten könne, sondern sich erst allmählich dadurch auswirken werde, daß im Laufe der Zeit die Produktionskosten sich verringern würden. Eine Herabsetzung in nur mäßigem Umfange würde aber gänzlich wirkungslos bleiben. Eine Herabsetzung und allmähliche Beseitigung der Umsatzsteuer sei auch deswegen erwünscht, weil sie von den Welthandelsvölkern überhaupt nicht erhoben werde, und wo sie erhoben werde, dies nur in Staaten mit schlechter Valuta möglich sei. In einem Lande mit guter Valuta, das an den Welthandel angeschlossen sei, sei es unmöglich, jeden Übergang von Hand zu Hand um 1% zu verteuern. Die Senkung sei notwendig, die Frage sei nur, ob man auf 0,5 oder 0,6% senken solle. Für 1926 würde bei Senkung auf 0,5% vom 1. April ab ein Einnahmeausfall eintreten, der aus finanztechnischen Gründen nicht abgedeckt werden könne. Er würde sich einschließlich der zu 5) erwähnten Luxussteuersenkung auf etwa 675 Millionen belaufen, während nach den angestellten Berechnungen nur etwa 550 Millionen tragbar seien. Daher müsse entweder die Senkung erst am 1. Juli eintreten, oder aber sie müßte sich mit Wirkung vom 1. April ab auf 0,6% beschränken. Bei der Senkung vom 1. Juli ab auf 0,5% würde bei der reinen Umsatzsteuer ein Ausfall von 470 Millionen gegenüber einem solchen von 500 Millionen bei der Senkung auf 0,6% vom 1. April ab eintreten. Für 1927 würde bei der Senkung auf 0,6% der Einnahmeausfall um 125 Millionen geringer sein als bei der Senkung [1105] auf 0,5%. Die Entscheidung sei außerordentlich schwierig; Staatssekretär Popitz habe sich für die Senkung auf 0,5% von einem späteren Termin ab ausgesprochen, weil die Senkung auf 0,6% namentlich dem Kleinhandel sehr schwierige Berechnungen auferlegen würde. Er (der Minister selbst) habe das Gefühl, daß die Senkung auf 0,6% die erwünschten Wirkungen nicht in vollem Umfange zeitigen werde. Er lege die Entscheidung in die Hand des Kabinetts und möchte für seine Person die Senkung auf 0,5% vom 1. Juli ab vorschlagen, wobei er freilich zugebe, daß bei vorheriger Ankündigung einer solchen Maßnahme zu einem späteren Termin unerwünschte Nebenwirkungen eintreten könnten.

Die gesamte Steuersenkungsaktion sei jedoch nur möglich, wenn feste Bindungen dafür vorgesehen würden, daß der Reichstag nicht Ausgaben beschließen kann, ohne gleichzeitig für ihre Deckung zu sorgen, und wenn ferner der Bedarf des Extraordinariums nicht aus Steuereinnahmen, sondern aus Anleihen gedeckt würde. Für 1926 sei es aller Wahrscheinlichkeit nach ausgeschlossen, auf dem inneren Markt Anleihen aufzunehmen. Jedoch ließen die augenblicklichen Kassenbestände7 zu, auch bei den vorgeschlagenen Senkungen über das Jahr 1926 hinwegzukommen. In diesen Kassenbeständen liege an sich eine große außenpolitische Gefahr. Es sei daher gerechtfertigt, sie insoweit zu verbrauchen, als sie nicht unbedingt nötig seien, und im allgemeinen wieder den Weg der Schatzwechselbegebung zu beschreiten. Der Reichsbankpräsident habe ihn darauf hingewiesen, daß auch im Auslande eine Änderung der entgegenstehenden gegenwärtigen Bestimmungen Anklang finden, daß also eine Erhöhung des Schatzwechselkontingents von 100 auf 500 Mill. möglich sein werde8. Zudem seien im Etat noch eine ganze Anzahl innerer Reserven, die für den Fall unvorhergesehenen Ausgabebedarfs vorgesehen worden seien. Aus all diesen Gründen sähe er für das Jahr 1926 trotz der vorgeschlagenen Steuerermäßigungen für die Balancierung des Etats keine Gefahr.

Es sei jedoch unmöglich, daß man die auf Grund der gegenwärtigen Einnahmen für das Jahr 1927 geschätzten Steuereingänge als normal betrachten könne. Trotz der schwierigen Wirtschaftslage seien sie auch in den letzten Monaten höher als der veranschlagte Betrag gewesen. Man könne und müsse davon ausgehen und damit rechnen, daß bei der mit Sicherheit zu erwartenden Wiedererstarkung der Wirtschaft, deren Ansätze sich bereits jetzt bemerkbar machten, aus der eigentlichen Einkommensteuer wesentlich höhere Erträge fließen würden. Abgesehen von der Lohnsteuer seien als Erträge aus dem Einkommen nur 900 Millionen veranschlagt. Er habe nach sehr genauen Stichproben in Sachsen und Hamburg die feste Überzeugung, daß dieser Betrag in Zukunft wesentlich überschritten werde. Das gleiche gelte für die Zolleinnahmen, die für den nächsten Etat noch außerordentlich vorsichtig geschätzt seien. Bereits im[1106] Monat Januar hätten aber die Eingänge die Schätzungen um 40% übertroffen. Für das Jahr 1927 müßte daher mit wesentlich höheren Zolleinnahmen selbst dann gerechnet werden, wenn etwa eine schlechte Ernte eine Getreideeinfuhr notwendig mache.

Weitere Reserven lägen noch im Branntwein-Monopol und in der Post. Wenn letztere dazu übergehe, Investitionen nicht aus laufenden Einnahmen, sondern aus Anleihen zu bestreiten, so müsse sie dem Reich höhere Einnahmen zuführen, und zwar selbst bei einer Herabsetzung der gegenwärtig zu hohen Telefongebühren. Bei der Reichsbank könne man nach Ablauf von sechs Jahren ebenfalls namhafte Einnahmeüberschüsse für das Reich erwarten, bis dahin freilich seien die Erträge zur Tilgung der Rentenbankkredite festgelegt9.

Gewisse Ausgaben würden zudem zwangsläufig geringer, so vor allem die Kriegsbeschädigtenrenten und die Pensionen, hinsichtlich deren der Höhepunkt der Ausgaben vielleicht jetzt schon überschritten sei. Im Etat seien für 1926 für diese Ausgaben noch dieselben Ansätze verwendet wie im Jahr 1925; er nehme jedoch an, daß dieser Satz nicht mehr erreicht werde. Hinsichtlich des Branntwein-Monopols habe er bestimmte Absichten, die er in seiner Etatrede darlegen wolle, wozu er die Zustimmung des Kabinetts erbitte. Der Minister verlas dann den darauf bezüglichen Passus und erbat die grundsätzliche Zustimmung des Kabinetts auch zu den übrigen Plänen, die er in der Etatrede am 10. Februar zur Kenntnis bringen wolle10.

Der Reichskanzler bat, in dieser Rede mit Rücksicht auf Veröffentlichungen des Direktors der Schweizer Nationalbank11 um kräftige Worte für die Erhaltung der deutschen Währung und der Unmöglichkeit jeder Inflation. Die Reichskanzlei werde inzwischen an den Reichsbankpräsidenten Schacht die Bitte richten, sich mit dem Direktor der Schweizer Nationalbank hinsichtlich der Richtigstellung seiner Veröffentlichungen ins Benehmen zu setzen12. Im übrigen billige er die Pläne des Finanzministers durchaus, insbesondere seien zwei Grundsätze unbedingt richtig: Sobald als irgend möglich dürfe kein Pfennig mehr für Neuinvestitionen verwendet werden; das Reich müsse durch die Übernahme derartiger Ausgaben auf Anleihen auch der Wirtschaft und den öffentlichen Betrieben ein Vorbild bieten, die jetzt sämtlich dem gleichen Fehler verfallen seien. Ferner sei es völlig unmöglich, mit den jetzigen Kassenbeständen,[1107] die viel zu groß seien, vor der Wirtschaft zu bestehen. Hier weise sich der Weg, sie durch Steuersenkungen zu ermäßigen, der auch von den vorangegangenen Regierungen immer folgerichtig verfolgt worden sei, z. B. durch die auf Grund des Art. 48 vorgenommenen früheren Senkungen der Umsatzsteuer13. Für die Wirtschaft wäre es freilich sicherlich richtiger, die Realsteuern zu senken, die für die Wirtschaft vernichtend und psychologisch in ihrer Wirkung ungeheuerlich seien. Das Reich habe aber leider keine Mittel, in dieser Richtung auf die Gemeinden und Länder einzuwirken. Zur Ermöglichung der Senkung der Realsteuern etwa die Steuerüberweisungen zu erhöhen, würde nach der bisherigen Erfahrung nur den gegenteiligen Erfolg zeitigen, nämlich die Gemeinden und Länder zu noch höheren Ausgaben verleiten. Eine Senkung der Steuern sei daher zunächst nur hinsichtlich der Reichssteuern möglich. Freilich habe auch eine Senkung der Umsatzsteuern erhebliche Bedenken gegen sich. Bei einer Steuerhöhe von 1% erwüchsen nur außerordentlich geringe Erhebungskosten; sie sei die klarste und einfachste und zudem eine spezifische Reichssteuer und damit Reichsmacht. Infolgedessen sei die mit ihrer Senkung eintretende Schwächung des Reichs an sich unerfreulich, es biete sich aber keine andere Möglichkeit. Eine weitere Erhöhung des Lohnsteuerminimums14 sei unmöglich; steuerpolitisch wäre richtig, bei der veranlagten Einkommensteuer die Sätze zu senken, da solche in der Höhe bis zu 40% zwangsläufig durch Steuerhinterziehungen erheblich geringere Erträge bringen als niedrigere Steuertarife. Das Ergebnis der vom Reichstag betriebenen Heraufsetzung des Einkommensteuertarifs15 sei, daß die hohen Steuersätze fast ausschließlich die Beamten träfen, während alle anderen Erwerbszweige durch allerlei Um- und Auswege einen wesentlichen Teil der Steuer hinzögen; trotzdem sei eine Senkung des Einkommensteuertarifs politisch unmöglich. Von einer Senkung der Zölle und der Verbrauchssteuern sei ein wesentlicher Erfolg nicht zu erhoffen; sämtliche kleineren Steuern seien als eigentliche Luxusbelastungen aus politischen Gründen nicht zu beseitigen, obwohl sie viel kosteten und nichts brächten. Daher bleibe ausschließlich die Möglichkeit der Senkung der Umsatzsteuer. Deren Senkung würde den Erfolg mit sich bringen, daß in Zukunft wegen zu hoher Steuerbelastung Angriffe nur noch auf die Länder und Gemeinden, aber nicht mehr gegen das Reich erhoben werden könnten. Dazu sei jedoch das Verschwinden der zu hohen Kassenbestände erforderlich. Bedenken beständen auch hinsichtlich der Landwirtschaft, die praktisch jetzt wegen der Pauschalierung nur sehr geringe Umsatzsteuern zahle und daher von der Senkung keine nennenswerten[1108] Vorteile haben werde. Ähnlich liege es bei der Wirtschaft. Weite Wirtschaftskreise würden daher der Umsatzsteuersenkung nicht geneigt sein, sondern eine Senkung der Realsteuern vorziehen16. Ein Inkrafttreten der Senkung erst zum 1. Juli halte er für völlig ausgeschlossen, vielmehr müsse die Senkung bereits vom 1. April ab praktisch werden. Der Satz von 0,6% sei rechnerisch zwar unbequem, habe aber den allgemeinen politischen und psychologischen Vorteil, daß er den Eindruck sorgfältigster Kalkulation erwecke, was bei der Senkung auf ½% nicht in gleichem Maße der Fall sein würde. Man dürfe auch das Jahr 1927 nicht allzu sehr gefährden. Daher schlage er vor, die Senkung statt auf 0,5 auf 0,6% zu bemessen, sie aber bereits vom 1. April ab in Kraft treten zu lassen.

Auf eine Frage des Staatssekretärs Hagedorn erwiderte der Reichsminister der Finanzen daß ein Ausfall für die Länder und Gemeinden für 1926 nicht eintrete, da ihnen 450 Millionen Ertrag aus der Umsatzsteuer garantiert seien17. Die Regelung für 1927 sei dem kommenden Finanzausgleich vorbehalten. Bei dieser Gelegenheit würde der Versuch unternommen werden, auf die Länder hinsichtlich der Senkung der Realsteuern einzuwirken.

Staatssekretär Hagedorn begrüßte das letztere, regte aber im Interesse der Landwirtschaft die Freilassung der Lebensmittel von der Umsatzsteuer als notwendig an.

Der Reichskanzler wies diesen Vorschlag als außerhalb jeder Diskussionsmöglichkeit liegend und wiederholt als laienhaft bekämpft18 als völlig ungangbar zurück. Die Freilassung der Lebensmittel oder irgendwelcher Waren aus der Umsatzsteuer würde, wenn vom Reichstag beschlossen, ihn zur Niederlegung seines Amtes veranlassen müssen.

Staatssekretär Hagedorn bat, dann wenigstens um möglichsten Nachlaß der gestundeten Steuern, insbesondere für Ostpreußen und die Grenzmark. Falls ein Erlaß nicht möglich sei, halte er starke Minderung der gestundeten Steuerschulden für unerläßlich.

Der Reichspostminister stellte in Aussicht, sich mit aller Kraft dafür einzusetzen, daß die Einnahmen des Reichs aus der Post möglichst gesteigert würden,[1109] die Wirtschaftslage lasse die Möglichkeit dazu aber zur Zeit als fraglich erscheinen, in Sonderheit wegen der notwendigen großen Ausgaben für werbende Zwecke, die auf dem Anleihewege zur Zeit nicht befriedigt werden könnten. Er wolle sich jedoch bemühen, auf dem Inlands- oder Auslandsmarkt eine Anleihe zu erhalten. Gebührenermäßigungen könnten zur Zeit noch nicht in Aussicht gestellt werden, auch nicht für den Fernsprechverkehr.

Der Reichsarbeitsminister erklärte sich einverstanden mit der beabsichtigten Senkung der Fusionssteuer, auch mit den Beschränkungen der Einkommen- und Vermögenssteuer, obwohl die Bedenken hier etwas stärker seien. Wesentlicher seien jedoch seine Bedenken gegen die Herabsetzung der Umsatzsteuer. Zu seinem Urteil müsse er den über den Bedarf hinausgehenden Bestand der Reichskasse kennen. Es dürfe zwar hinsichtlich der Einnahmen keine Vorratspolitik getrieben werden, andererseits sei es aber auch bedenklich, eine jetzt politisch populäre Maßnahme zu treffen, die sich vielleicht späterhin als ein schwerer Fehler herausstellen könne. Es sei möglich, daß das Jahr 1927 schwere wirtschaftliche Rückschläge bringe. Für dieses an sich schon schwierige Jahr schienen Reserven nicht mehr übrigzubleiben. Daraus würde dann ein starker Druck auf die Änderung der Dawes-Gesetze erwachsen, auf deren Abänderung das Reich aber keinen Einfluß habe. Aus einer mißlichen Gestaltung der Finanzen im Jahre 1927 könne auch eine Gefahr für die Währung erwachsen. Ob eine so starke Senkung wie geplant möglich sei, sei ihm sehr fraglich. Daß das Extraordinarium aus Anleihen gedeckt werden müsse, sei richtig; es sei jedoch nicht recht klar, woher man sie nehmen könne. Der Postminister habe sich vergeblich um Anleihen bemüht; auch dem Reichsarbeitsministerium sei es bisher nicht gelungen, einen Weg für die Beschaffung erststelliger Hypotheken zu eröffnen. Es sei daher vielleicht richtiger, nur auf 0,7% zu senken, wobei dann freilich die Frage auftauche, ob eine Senkung um nur ⅓ sich überhaupt auswirken könne, da die preistreibenden Kräfte noch immer zu stark am Werke seien. Eine unbedingte Hauptsache sei Vorkehrung dagegen, daß keinerlei ungedeckte Ausgaben beschlossen werden können. Vor endgültiger Stellungnahme erbitte er nähere Angaben über den Kassenbestand.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit der Bitte um strengste Vertraulichkeit folgendes mit: Der Bestand betrage gegenwärtig 1184 Millionen, von denen 300 Millionen wegen der Lage des allgemeinen Geldmarktes nicht hätten zinsbringend angelegt werden können. In diesen Beträgen seien nicht enthalten gewisse langfristige Darlehen, andererseits seien noch gewisse Ausgabenreste vorhanden. Die 1184 Millionen verminderten sich um 220 Millionen aus Überschüssen für 1924 zur Deckung des Fehlbetrages für 1925. Die Kassenbestände würden sich bis Ende März noch um weitere 200 Millionen verringern, weil im März voraussichtlich die Steuereingänge sehr gering sein würden, andererseits aber die Unterstützungen von Erwerbslosen und Kurzarbeitern bis dahin dem Reich etwa 100 Millionen kosten würden. Für den Beginn des Etatjahres 1926 würde daher nur ein Kassenbestand von etwa 700 bis 800 Millionen übrigbleiben. Dabei seien nicht eingerechnet die rückständigen Steuereingänge, die aber durchaus dubios seien und daher nur als geringe Reserve bewertet werden könnten. Außerdem seien Reserven noch insofern vorhanden, als in der abgelaufenen[1110] Zeit für 624 Millionen Eisenbahnvorzugsaktien in den Besitz des Reichs übergegangen seien19. Für 1926 seien einige Ausgaben eingestellt, die erst später fällig würden, so mit 145 Millionen ein Teil der Ausgaben für den sog. kleinen Besserungsschein20, die erst vom 1. November 1927 ab in vier Raten bis ins Jahr 1928 hinein zahlbar seien.

So werde der Kassenbestand allmählich verbraucht werden. Jedoch würde auch bei schlechter Entwicklung der Einnahmen in den nächsten Monaten eine Anleihenotwendigkeit bei Senkung der Umsatzsteuer auf 0,6% nicht eintreten. Bei der Aufstellung des Etats für 1927 habe sich ohne Veranschlagung von Ersparnismöglichkeiten ein Defizit von 187 Millionen ergeben. Dieser Fehlbetrag beruhe auf Ausgaben des Extraordinariums und würde nur bestehen bleiben, wenn, was er für ausgeschlossen halte, eine Anleiheaufnahme nicht möglich sei. Im Jahre 1927 müßten 965 Millionen Reparationsleistungen aus dem Ordinarium gedeckt werden. Für 1927 seien aus Münzprägung keine Gewinne eingesetzt, es bestehe aber kein Grund dagegen, nicht auch in diesem Jahre noch weiter Hartgeld prägen zu lassen. Eine Inflationsgefahr erwachse daraus nicht, weil entsprechende Beträge an Rentenmarkscheinen eingezogen würden. Wenn man im Jahre 1927 mit einer Anleiheaufnahme von 300 Millionen und einem Münzgewinn rechne, dann ergebe sich für dieses Jahr ein etatmäßiger Überschuß von 400 Millionen bei Aufrechterhaltung der gegenwärtigen Umsatzsteuer. Die Senkung auf 0,6% bringe dann einen Einnahmeausfall von 500 Millionen, so daß ein Defizit von 100 Millionen übrigbleibe. Dieses sei aber unbedenklich, weil in der Ausgabenseite noch die Umsatzsteuergarantie an die Länder von 450 Millionen aufgenommen sei, die in dieser Höhe für 1927 nicht erhalten bleiben werde.

Der Reichskanzler bat, an seinem Vorschlage hinsichtlich der Senkung auf 0,6% vom 1. April ab festzuhalten und richtete an die beteiligten Ressorts den Appell, dafür zu sorgen, daß nicht, was aus ihm zugegangenen Meldungen zu schließen sei, Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich zusammentäten, um durch Ausnutzung der Erwerbslosenfürsorge dem Reich finanziellen Schaden zuzufügen. Er bat sämtliche Ressorts, dem Reichsarbeitsminister Nachrichten darüber zuzuleiten, die Maßnahmen zur Behebung dieser Mißstände ermöglichen könnten.

[1111] Der Reichswirtschaftsminister stimmte dem Vorschlag des Reichskanzlers hinsichtlich der Senkung der Umsatzsteuer zu, würde jedoch lieber eine Senkung auf 0,5% sehen.

Der Reichsarbeitsminister regte an, der Reichsfinanzminister möge in seiner Rede auch mit Nachdruck auf die Fortsetzung des Preisabbaus hinweisen.

Der Reichskanzler stellte die Zustimmung des Kabinetts zu den Vorschlägen des Reichsfinanzministers nach Maßgabe seines Abänderungsvorschlages fest. Danach solle also die Umsatzsteuer vom 1. April 1926 ab auf 0,6% gesenkt werden.

Alsdann übernahm der Reichsarbeitsminister den Vorsitz.

Der Reichswirtschaftsminister bat den Reichsminister der Finanzen, in seiner Rede auch zu den Ausführungen Keynes’ Stellung zu nehmen und seine Ausführungen zu widerlegen, die darauf hinausliefen, ein Zusammenarbeiten der Reichsregierung und der Reichsbank mit den Dawesmächten zum Zwecke der Niederhaltung der Existenzmöglichkeiten der deutschen Wirtschaft darzulegen21. Er bat ferner um Erwähnung des Wirtschafts-Enquêtegesetzes22. Er regte weiterhin an, die in den Etat 1926 eingesetzten 145 Millionen für den kleinen Besserungsschein zu streichen und diese Ausgaben erst im nächsten Jahre zu veranschlagen. Die Umsatzsteuersenkung werde von der Wirtschaft nicht sehr freundlich begrüßt werden, aber es sei eine Utopie, andere Senkungsmöglichkeiten heranzuziehen. Jedoch sei zur politischen Rechtfertigung notwendig eine recht starke und rücksichtslose Ankündigung der Notwendigkeit, von seiten des Reichs auf die Senkung der Realsteuern hinzuwirken. Wenn die Gemeinden und Länder vom 1. April 1927 ab die Möglichkeit zu Einkommensteuerzuschlägen erhielten23, so sei damit eine völlige Revision der Realsteuern zu verbinden. Der Verzicht auf Einnahmen beim Reich dürfe nicht dazu führen, daß Bahn- und Kanalbauten, Subventionen für Kohle und ähnliche Dinge dadurch unmöglich gemacht würden.

Der Reichsminister des Innern erklärte sich mit der Senkung der Umsatzsteuer auf 0,6% vom 1. April 1926 ab einverstanden. Er hielt eine Ergänzung der Rede dahin für angezeigt, daß Besoldungserhöhungen und dergl. unmöglich seien; hingegen sei ein Hinweis darauf zweckmäßig, daß eine Besserung der Lebenshaltung auch bei den Beamten durch die mit der Umsatzsteuer auszulösende Preissenkung eintreten werde.

Der Reichsarbeitsminister pflichtete dem bei, kam aber erneut auf seine Anregung zurück, mit allem Nachdruck dahin zu wirken, daß ein Beschluß des[1112] Reichstags auf Einstellung neuer Ausgaben nur bei gleichzeitiger Sicherstellung der erforderlichen Deckung zugelassen werden dürfe. Nur wenn hier absolute Sicherheit geschaffen werde, könne das Programm eine Sanierung der Reichsfinanzen bedeuten, andernfalls würde es ins Gegenteil umschlagen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte sich damit einverstanden, bat aber um die Zustimmung dazu, daß er in seiner Rede noch keinerlei bestimmte Wege in dieser Richtung andeute, sondern nur allgemein eine Änderung des Etatsrechts dahin, daß Ausgabenbeschlüsse ohne Deckung ein für allemal unmöglich gemacht würden. Man könne dabei an eine Zustimmung der Regierung zu Ausgabenbeschlüssen in der Weise denken, wie sie in England gegeben sei24.

Der Reichsarbeitsminister hob hervor, daß er eine feste Bindung schon jetzt gern sähe, sich aber damit abfinden wolle, daß bei der endgültigen Beschlußfassung des Kabinetts über die vorgeschlagenen Steuergesetze zuvor die Frage der Sicherung gegen ungedeckte Ausgabenbeschlüsse des Reichstags gelöst werde25. Er regte ferner an, daß in der Rede die Schwere der Reparationslasten im einzelnen dargelegt werde.

Der Reichsverkehrsminister bat um Erwähnung der Kosten für die Belebung der Luftfahrt und anderer sein Ressort berührender Fragen.

Der Reichsarbeitsminister hob hervor, daß insbesondere Geldmittel für Kanalbauten auch weiterhin zur Verfügung stehen müßten.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß es nicht möglich sei, derartige Ausgaben laufend durch Steuereingänge zu decken. Für solche Projekte bliebe grundsätzlich nur die Möglichkeit der Anleihen. Dafür könnten auch ausländische Anleihen in Frage kommen, da es sich ja um Maßnahmen im Interesse der Produktionssteigerung handele.

Der Reichsarbeitsminister schloß darauf die Sitzung mit der nochmaligen Bitte an den Reichsminister der Finanzen, die Deckungsnotwendigkeit für Ausgaben in der Rede ganz besonders stark zu unterstreichen.

Fußnoten

1

S. Dok. Nr. 281.

2

Die Steuer beträgt zur Zeit gemäß § 12 des Kapitalverkehrssteuergesetzes in der Fassung des „Gesetzes zur Änderung der Verkehrssteuern und des Verfahrens“ vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 241 ) 2% vom Wert der Gesellschaftsrechte.

3

Nach der geltenden Vorschrift des § 11 Abs. 3 des Körperschaftsteuergesetzes vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 208 ) bleiben bei Erwerbsgesellschaften des öffentlichen Rechts oder (u. a.) gemeinnütziger Art, die seit Beginn des Steuerabschnitts an einer anderen Erwerbsgesellschaft mit mindestens einem Viertel beteiligt sind, die auf diesen Besitzanteil entfallenden Gewinnanteile außer Ansatz.

4

Vgl. hierzu Dok. Nr. 346, P. 3.

5

Vgl. Dok. Nr. 305, P. 8.

6

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 281.

7

Zur Höhe der Kassenbestände des Reichs s. die Mitteilungen des RFM weiter unten.

8

Eine dahingehende Änderung des Reichsbankgesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ) erfolgt im Juli 1926, wobei der jeweils bei der Rbk zulässige Bestand an Schatzwechseln des Reichs (bisher 100 Mio RM) auf 400 Mio RM festgelegt wird. Zur Kabinettsberatung s. Dok. Nr. 322, P. 3.

9

Gemäß § 7 des „Gesetzes über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen“ vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 252 ) ist das Reich verpflichtet, den ihm auf Grund § 37 des Reichsbankgesetzes zustehenden Anteil aus dem jährlichen Reingewinn der Rbk in einen bei der Rbk eingerichteten Tilgungsfonds fließen zu lassen, den die Rbk zur Liquidierung der umlaufenden Rentenbankscheine zu verwenden hat.

10

In seiner Etatrede berichtet Reinhold einleitend über die kritische Wirtschaftslage und legt sodann die geplanten Steuersenkungsmaßnahmen im einzelnen dar. Er folgt dabei im wesentlichen den oben vorgetragenen Gedankengängen. Zum Branntweinmonopol führt er u. a. aus: Die RReg. werde durch Gesetzesänderung versuchen, größere Beträge aus dem Branntweinmonopol herauszuholen. „Wenn der jetzige Haushalt nur mit 172 Millionen rechnet […], so muß das auch vom Standpunkt steuerlicher Gerechtigkeit aus außerordentlich bedenklich stimmen, wenn man etwa einen Vergleich mit der Belastung des Zuckers oder des Tabaks anstellt.“ (RT-Bd. 388, S. 5408 ).

11

Gemeint ist vermutlich der Präsident der Schweizer Nationalbank, Gottlieb Bachmann.

12

In den Akten hierzu nichts ermittelt.

13

Umsatzsteuersenkungen auf Grund des Art. 48 RV wurden vorgenommen durch „VO des RPräs. über wirtschaftlich notwendige Steuermilderungen“ vom 14.9.24 (RGBl. I, S. 707 ) von 2½ auf 2% und durch die „Zweite VO des RPräs. über wirtschaftlich notwendige Steuermilderungen“ vom 10.11.24 (RGBl. I, S. 737 ) von 2 auf 1½%.

14

Die letzte Erhöhung war im Dezember 1925 erfolgt. S. dazu Dok. Nr. 229, P. 2, dort auch Anm. 4.

15

Der RT hatte bei seinen Beratungen über den Entwurf der RReg. zum Einkommensteuergesetz vom 10.8.25 (RT-Drucks. Nr. 795, Bd. 400  und RGBl. I, S. 189 ) einem Antrag des Steuerausschusses (RT-Drucks. Nr. 1229, Bd. 403 ) zugestimmt, die Besteuerung Höchstverdienender bis 40% ansteigen zu lassen (RT-Bd. 387, S. 3664  und 4198). Der Regierungsentwurf hatte dagegen nur einen Höchstsatz von 35% vorgesehen.

16

In einer Eingabe an die RReg. vom 1. 2. hatte der Reichs-Landbund auf den produktionsverteuernden Charakter der Realsteuern hingewiesen und hinzugefügt: „Auch der Herr Reichsminister der Finanzen hat in seiner Eigenschaft als Sächsischer Finanzminister bereits ausgeführt, daß ‚gerade die Realsteuern direkt produktionsverteuernd wirken‘. Wir geben uns der bestimmen Erwartung hin, daß der Herr Reichsminister der Finanzen aus dieser seiner Äußerung nunmehr in seinem jetzigen Amt die Folgerungen ziehen und beschleunigt an einen Abbau und an eine gleichmäßigere Verteilung der Realsteuern herangehen wird. Als ein Mittel zur Erreichung dieses Zieles betrachten wir die Ersetzung der Realsteuern durch reichsgesetzlich begrenzte Zuschläge zur Reichsvermögensteuer. Hierdurch würde auch die so dringend notwendige Vereinfachung des gesamten Besteuerungsverfahrens und damit Ersparnisse in der Finanzverwaltung von Reich, Ländern und Gemeinden ermöglicht werden.“ Der Reichs-Landbund spricht sich außerdem für die Beibehaltung der geltenden Umsatzsteuer (1%) aus und fährt dann fort: „Jedoch müssen auch bei dieser Steuer Härten beseitigt werden. Als solche haben wir stets u. a. die Besteuerung des Eigenverbrauchs der kleinen bäuerlichen Bevölkerung und das Umsatzsteuerprivileg der ausländischen Agrarprodukte bezeichnet.“ (R 43 I /2397 , Bl. 133-135).

17

Gemäß §§ 3 und 4 des Finanzausgleichsänderungsgesetzes vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 254 ).

18

Vgl. Dok. Nr. 142, P. e.

19

Zur näheren Erläuterung dieser Angabe des RFM vermerkt Grävell am 19. 2. (? Datum fast unleserlich) für den RK: „Nach dem Dawesplan war die Reichsbahn verpflichtet, im zweiten Reparationsjahr 500 Millionen Vorzugsaktien zu verkaufen und den Erlös dem Reich zuzuführen. Das Reich sollte davon bestreiten a) ein Defizit im Haushalt in Höhe von 250 Millionen und b) einen Zuschuß zur zweiten Annuität in Höhe von ebenfalls 250 Millionen Mark. Die Reichsbahn hat nun auf Veranlassung des Reichsfinanzministeriums die Vorzugsaktien nicht verkauft, sie vielmehr unentgeltlich dem Reich zur Verfügung gestellt. Das Reich hat aus eigenen Mitteln die fälligen 250 Millionen Mark an den Reparationsagenten abgeführt und im übrigen sein Budget aus Steuern bilanziert. Die 500 Millionen Mark Vorzugsaktien stehen jetzt dem Reich zur Verfügung, es kann über sie nach Belieben verfügen.“ Die restlichen 124 Mio RM seien dadurch in den Besitz des Reichs gelangt, daß es sie von der Reichsbahn „als Bezahlung für eine Schuld in Höhe von 120 Millionen Mark angenommen“ habe. Das Reich verfüge damit über eine Reserve von 624 Mio RM, deren Verzinsung 7% betrage. „Die Anlage ist an sich nicht ungünstig, realisierbar wird sie allerdings zur Zeit nicht sein.“ (R 43 I /1409 , Bl. 123).

20

Vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 16.

21

Zu den Ausführungen Keynes’, der in der Wiener „Neuen Freien Presse“ Deutschland als „Paradies der Finanzminister“ bezeichnet habe, bemerkt Reinhold in seiner RT-Rede am 10. 2.: „Ich jedenfalls trete, wenn ich mir die inneren und äußeren Lasten Deutschlands in Beziehung zu der Verarmung unseres Volkes und der Schwächung unserer Wirtschaft vor Augen halte, mit dem klaren Bewußtsein einer mehr als ernsten Lage an die Leitung der Reichsfinanzen heran“ (RT-Bd. 388, S. 5412  f.).

22

Gemeint ist der „Entwurf eines Gesetzes über einen Ausschuß zur Untersuchung der Erzeugungs- und Absatzbedingungen der deutschen Wirtschaft“, der zur Zeit noch dem RR vorliegt. Zum Inhalt s. Anm. 12 zu Dok. Nr. 257.

23

Es handelt sich um das sog. Zuschlagsrecht der Länder und Gemeinden, vgl. dazu Anm. 3 zu Dok. Nr. 124 und Anm. 36 zu Dok. Nr. 169.

24

Reinhold hierzu in seiner RT-Rede am 10. 2.: Auch in Dtld. werde man nach seiner Überzeugung zu der in England befolgten Praxis gelangen müssen, daß Ausgabenbeschlüsse von Parlamentsausschüssen nur im Einvernehmen mit der Reg. gefaßt werden und nur dann in Wirksamkeit treten dürfen, wenn weitere Beschlüsse über entsprechende Einnahmeerhöhungen vorliegen (RT-Bd. 388, S. 5407 ).

25

Zur Beschlußfassung des Kabinetts über die Steuersenkungen und über das Ausgabenrecht des RT s. Dok. Nr. 292, P. 7.

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