1.180.7 (lut2p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Reichsministers der Justiz.

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7. Außerhalb der Tagesordnung: Mitteilungen des Reichsministers der Justiz.

Der Reichsminister der Justiz teilte folgendes mit:

1. Seine Fraktion habe soeben sich dahin geäußert, daß eine Initiative der Reichsregierung in der Frage der Fürstenabfindung unerwünscht sei. Seine Fraktion sei der Meinung, daß durch eine derartige Initiative, also durch Einbringung[1320] eines Regierungsentwurfs, die Lage in keiner Weise verbessert werde10.

2. Seine Fraktion habe zur Frage der Börsenumsatzsteuer beschlossen, falls die Verordnung auf Senkung erlassen werde11, die Angelegenheit sofort dem Haushaltsausschuß zu unterbreiten, Rückgängigmachung der Verordnung zu beantragen und zu verlangen, daß dem Reichsminister der Finanzen die in Betracht kommenden Vollmachten entzogen würden12.

Gegenüber diesen Mitteilungen stellte der Reichskanzler fest, daß das Kabinett Kenntnis genommen habe. Eine Abänderung der bereits beschlossenen Maßnahmen wurde nicht in Aussicht genommen.

Fußnoten

10

Vgl. Punkt 2 dieses Protokolls.

11

Zum Erlaß der VO vgl. Anm. 10 zu Dok. Nr. 346.

12

Beschluß der Zentrumsfraktion in der Sitzung am 30. 4. Vgl. Die Protokolle der Reichstagsfraktion und des Fraktionsvorstands der Deutschen Zentrumspartei 1926–1933, Dok. Nr. 33. – Der Beschluß wird in der Fraktionssitzung am 4. 5. (ebd., Dok. Nr. 34) dahin geändert, daß nur die Streichung des § 62 des Kapitalverkehrsteuergesetzes (RGBl. 1925 I, S. 242 ), der die RReg. zur Senkung oder Aufhebung der Börsenumsatzsteuer ermächtigt, beantragt werden solle. Ein solcher Antrag (GesEntw.) v. Guérard und Gen. geht am 4. 5. an den RT, der ihn am 26. 6. annimmt (RT-Drucks. Nr. 2255, Bd. 408  und RT-Bd. 390, S. 7631 ). Die Verkündung eines entsprechenden Gesetzes erfolgt am 15.7.26 (RGBl. I, S. 415 ).

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