1.37.3 (lut2p): 3. Zeugenaussage des Reichskanzlers a. D. Cuno.

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3. Zeugenaussage des Reichskanzlers a. D. Cuno.

Staatssekretär Dr. Kempner trug die Sachlage vor. Das Kabinett erteilte die Zustimmung zur Vernehmung6.

Fußnoten

6

Die Zustimmung der RReg. zur eidlichen kommissarischen Vernehmung Cunos als Zeuge im Beleidigungsverfahren gegen den Hauptlehrer Julius Streicher war beantragt worden vom Landgericht Nürnberg mit Schreiben an die Rkei vom 8.9.25, in dem es heißt: „Gegenstand der Vernehmung ist der Inhalt eines teleph. Gesprächs zwischen Dr. Cuno und Dr. Luppe, Oberbürgermeister der Stadt Nürnberg, am 1. Mai 1923. Letzterem ist vom Angeklagten vorgeworfen, er habe über den Kopf der bayer. Regierung hinweg im Judenberlin um Truppen für den 1. Mai 1923 nachgesucht; dieses sein Vergehen wurde als Hochverrat bezeichnet. Fest steht hierzu, daß Herr Dr. Luppe am 1. Mai 1923 sich mit der Reichskanzlei verbinden ließ, um mit […] Staatssekretär Dr. Hamm zu sprechen. Er wurde aber mit dem damaligen Reichskanzler, Herrn Dr. W. Cuno, verbunden“, dem er sein Anliegen unterbreitet habe (R 43 I /2915 , Bl. 157). – Der Prozeß gegen Streicher wird am 16.11.25 eröffnet, die Verlesung der Zeugenaussage Cunos erfolgt am 23. 11. Ihr Wortlaut nach „Völkischer Beobachter“ vom 25. 11.: „In früher Morgenstunde des 1. Mai 1923 wurde ich von Dr. Luppe in Nürnberg telephonisch angerufen, der den Staatssekretär der Reichskanzlei zu sprechen wünschte. Da dieser noch nicht im Hause war, nahm ich die Bestellung entgegen, ohne zu erkennen zu geben, daß ich persönlich am Telephon sei. Dr. Luppe teilte mir mit, daß es nach seiner Information den Hitlertruppen gelungen sei, in München die Oberhand zu gewinnen und daß sie im Begriffe seien, auf Nürnberg zu marschieren, so daß er für die Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in Nürnberg Besorgnis habe, wenn nicht Reichswehrtruppen ihm zum Schutz zur Verfügung gestellt würden. Ich nahm diese Mitteilung entgegen, ohne meinerseits Stellung dazu zu nehmen, und gab die Mitteilung sofort an den Reichswehrminister Geßler weiter, der die Mitteilung Dr. Luppes als übertrieben bezeichnete, und an den bayerischen Gesandten in Berlin, Herrn von Preger, weil dieser für die Angelegenheit mir gegenüber zuständig war.“ – Der Prozeß endet am 16.12.25 mit der Verurteilung Streichers wegen Beleidigung zu zwei Monaten Gefängnis („Völkischer Beobachter“ vom 18. 12.).

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