1.49.1 (lut2p): [Locarnofragen; Indiskretionen, Schweigepflicht der Kabinettsmitglieder]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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[Locarnofragen; Indiskretionen, Schweigepflicht der Kabinettsmitglieder]

Ich konnte wegen anderweitiger dienstlicher Behinderung zu der Besprechung erst kommen, nachdem sie bereits etwa zehn Minuten gedauert hatte. Der Herr Reichskanzler informierte mich über den bisherigen Verlauf dahin, daß Reichsarbeitsminister Brauns auf die schon mehrere Tage alte Notiz der Börsenzeitung hingewiesen hätte, in der mitgeteilt war, daß am Tage der Paraphierung von Locarno in Berlin eine Kabinettssitzung stattgefunden habe. Als deren Ergebnis sei nach Locarno telegraphiert worden, daß das Kabinett der Paraphierung widerspreche1.

[840] Minister Brauns habe ausgeführt, daß diese Mitteilung der Börsenzeitung, die nur teilweise richtig sei, immerhin nur auf einer Indiskretion eines Teilnehmers beruhen könne. Auch diese Indiskretion müsse in den Gesamtkreis der Erörterungen gezogen werden.

Demnächst führte Minister Stresemann aus, daß eine weitere Indiskretion sich ereignet habe. Er habe während einer Besprechung, die in Berlin unter Vorsitz des Kanzlers stattfand, von Karlsruhe aus ein Telephongespräch mit dem Staatssekretär in der Reichskanzlei geführt, in dem es sich darum gehandelt hätte, ob bezüglich Artikel 1 des Vertrags von Locarno (sogen. Verzicht) in irgendeiner Form ein diplomatischer Schritt geschehen könne2. Auch hierüber seien Nachrichten in die Öffentlichkeit gedrungen.

Reichskanzler An den Besprechungen vom 19., 22. und 26. Oktober3 hätten außer den Reichsministern einige hohe Beamte teilgenommen. Er habe veranlaßt, daß diese Beamten auf Ehre und Amtspflicht erklärten, ob von ihnen irgendwelche Mitteilungen über diese Sitzungen an irgend jemanden gemacht seien. Er habe Erklärungen der beteiligten Beamten vorliegen, nach denen es sicher sei, daß von diesen Beamten derartige Mitteilungen nicht gemacht worden seien (der Kanzler verliest die Erklärungen der Staatssekretäre Meissner, v. Schubert und Kempner sowie die Erklärungen der Ministerialdirektoren Kiep und Pünder4 ). Der einzige an den Sitzungen beteiligte hohe Beamte, der noch nicht hätte gehört werden können, sei der Botschafter v. Hoesch5.

Die Frage sei nun, wie man weiter verfahren solle. Ihm schiene es richtig, wenn nunmehr jeder einzelne Minister erkläre, was er in diesen Dingen getan habe. Er bitte die Herren ihre Ansicht zu äußern.

Reichsarbeitsminister Brauns: Man könne nicht alle Mitteilungen, die von Teilnehmern an Kabinettssitzungen über sie gemacht würden, gleichmäßig ansehen, müsse vielmehr je nach der Art der Mitteilungen unterscheiden. Wenn man beispielsweise gesagt habe, daß die deutschnationalen Minister an der entstandenen Entwicklung keine Schuld trügen, so könne er das für keine Indiskretion halten. Es müsse untersucht werden, wo sachliche Beschlüsse preisgegeben worden seien. Dies sei das Wesentliche.

Graf v. Kanitz: Auch er halte ein Differenzieren für unbedingt geboten. Ihn habe beispielsweise ein Mitglied der Deutschnationalen Partei gefragt, warum die deutschnationalen Minister ausgetreten seien; er hätte es für richtiger gehalten, wenn sie im Kabinett geblieben wären. Er, Graf Kanitz, habe darauf erwidert, daß den drei Ministern die Entwicklung sehr nahegegangen sei und daß sie an ihr keine Schuld trügen. Weiter habe ihm der Staatssekretär Hagedorn mitgeteilt, daß er bereits am Tage nach der Sitzung vom 26. Oktober von deutschnationaler Seite über den Verlauf der Sitzung genau unterrichtet worden sei.

[841] Reichsverkehrsminister Krohne: Er sei der Ansicht, daß die Schweigepflicht der reinen Beamten anders aufzufassen sei als die der Minister, insbesondere die der politischen Minister. Wir lebten unter dem parlamentarischen System, die politischen Minister seien Exponenten der Parteien, daher sei es unerläßlich, daß sie gewisse Dinge mit den Parteien erörterten. Zu prüfen sei, an welcher Stelle die Indiskretionen eingesetzt hätten. Die erste sei seines Wissens in der deutschnationalen Presse erfolgt, als dort mitgeteilt wurde, daß der Minister Schiele in der Sitzung vom 22. Oktober dem Vertrag von Locarno nicht zugestimmt habe6. Grundsätzlich erhebe sich die Frage, ob die Minister falschen Darstellungen über Ministerbesprechungen nicht entgegentreten könnten.

Was ihn persönlich anlange, so habe er über den Verlauf der Besprechung vom 26. Oktober sich dahin geäußert, daß ein ergreifender Abschied stattgefunden habe. Irgendwelche Namen habe er hierbei nicht genannt. Bei der Verabschiedung des Ministers Neuhaus vom Reichswirtschaftsministerium habe er ferner vor den Beamten ausgeführt, daß er das Ausscheiden des Ministers Neuhaus aufs tiefste bedauere.

Reichsminister des Auswärtigen Stresemann: Die Erörterungen hätten am Tage der Sitzung des Auswärtigen Ausschusses7 begonnen. An diesem Tage habe die Deutsche Tageszeitung zu dem bekannten Zwischenruf des Kanzlers im Auswärtigen Ausschuß erklärt, dies könne der Kanzler nicht gesagt haben, denn es entspreche nicht den Tatsachen8. Alsdann habe in der Presse gestanden, der Kabinettsbeschluß bedeute nur, daß der Außenminister autorisiert worden sei, im Auswärtigen Ausschuß zu berichten. Er habe diese Auslegung als völlig verfehlt hingestellt, da der Außenminister selbstverständlich ohne jeden Kabinettsbeschluß im Auswärtigen Ausschuß berichten könne. Diese Pressediskussion habe mit der Veröffentlichung des Wortlauts des Beschlusses vom 22. Oktober9 geendet. Seine Äußerungen über das Verhalten des Ministers Schiele in den Kabinettssitzungen seien ausschließlich von dem Gedanken getragen gewesen, für den Minister Schiele einzutreten. Er habe einmal ausgeführt, Minister Schiele sei so bewegt gewesen, daß er nicht weitersprechen konnte; die Herren seien in der freundschaftlichsten Weise aus dem Kabinett geschieden, sie seien eben überrannt worden. Seine Äußerungen seien[842] immer nur als Eintreten für Minister Schiele aufgefaßt worden. Derartige Mitteilungen könne er für keine Indiskretionen halten.

Was Dresden anlange, so habe der Berichterstatter der Berliner Börsenzeitung, Sydow, wie er gehört habe, in dem Bericht an seine Zeitung dreimal betont, daß seine Mitteilungen streng vertraulich seien10. Vor der Besprechung in Dresden habe er, Minister Stresemann, erklärt, er würde nur sprechen, wenn seine Rede stenographisch aufgenommen würde. Es seien zwei verschiedene Stenogramme gemacht worden, keines davon brächte auch nur ein Wort von den Mitteilungen der Börsenzeitung.

Im Anschluß daran verliest Minister Stresemann die durch das Mitglied der Pressestelle, Best11, übermittelte Erklärung des Herrn Sydow12.

Auch Herr Best, der als Vertreter der Pressestelle dem Presseempfang in Dresden beigewohnt habe, habe erklärt, daß er keine solche Äußerungen gehört habe, wie sie die Börsenzeitung dem Minister Stresemann in den Mund lege.

Er sei dann in dieser Besprechung noch gefragt worden, ob die Protokolle der Sitzung veröffentlicht würden, was er verneint habe.

Der Reichskanzler Man müsse s. E. grundsätzlich zwischen richtigen und unrichtigen Mitteilungen unterscheiden. Zwei angebliche Äußerungen des Ministers Schiele seien unrichtig wiedergegeben: 1. die Äußerung mit dem „lauten Ja“, denn sie habe sich nicht auf den geprüften Text bezogen, sondern auf die Arbeit der Delegation als solche. Diese Äußerung sei also entstellt und noch dazu fälschlich auf den 22. Oktober gelegt13, weshalb er, der Kanzler, diese Dinge richtiggestellt habe14. 2. habe Minister Schiele nicht von den Heißspornen[843] usw. gesprochen15, sondern habe das objektive Bild der Sturmflut und des Polder gebraucht16. Zu der Mitteilung über die Erschütterung des Ministers Schiele habe er keine Berichtigung gebracht, da die Tatsache an sich richtig sei.

Was die richtigen Mitteilungen anlange, so habe auch er Personen, die der Gefühlswelt des Ministers Schiele naheständen, wie beispielsweise Herrn v. Richthofen, dem Grafen Westarp und vielleicht noch einem dritten gesagt, Schiele sei tief erschüttert gewesen, ebenso wie auch die anderen Herren. Hierin erblicke er keine Verletzung der Schweigepflicht.

In der grundsätzlichen Frage der Schweigepflicht gehe er aber etwas weiter als andere Herren, die sich geäußert hätten. Es genüge nicht, daß formelle Beschlüsse als solche geheimgehalten würden. Wolle man das als Prinzip annehmen, so würde die Freimütigkeit der Äußerungen in den Kabinettssitzungen in unmöglicher Weise beengt. Beispielsweise sei s. E. der Minister Schiele mit Recht über eine derartige Mitteilung wie sein „lautes Ja“ verletzt, denn es sei klar, daß Minister Schiele so etwas wohl unter dem Schutze der Diskretion von Kabinettssitzungen, nicht aber draußen in der Öffentlichkeit sagen könne. Die notwendige Schweigepflicht müsse sich s. E. auch auf solche Dinge beziehen. (Minister Brauns stimmt dem zu). Die notwendigen Grenzen würden vom Takt diktiert.

Reichspostminister Stingl: Er habe keinerlei Mitteilungen aus den Sitzungen gemacht.

Reichsjustizminister Frenken gibt die gleiche Erklärung wie Minister Stingl ab. Er verarbeite solche Dinge intensiv bei sich selber, spreche aber nicht darüber.

Reichsarbeitsminister Brauns: Es sei nicht zu verkennen, daß die politischen Minister in einer besonderen Lage seien. Er habe beispielsweise in der Fraktion in vertraulicher Weise sich rechtfertigen müssen über die Dinge, die in der Kabinettssitzung in Berlin am Tage der Paraphierung von Locarno erfolgt seien. Er hätte, um erhebliche politische Schwierigkeiten zu vermeiden, über die Vorgänge in dieser Kabinettssitzung sprechen müssen.

Nach den Ausführungen des Reichskanzlers möchte er seine vorangegangenen Äußerungen dahin ergänzen, daß nicht nur Beschlüsse geheimzuhalten seien, sondern auch der materielle Teil der Debatte.

Auf Zwischenruf des Reichskanzlers bestätigt Minister Brauns, daß auch der formelle Teil der Debatte unter solche Schweigepflicht fallen könne.

Reichsverkehrsminister Krohne: Man müsse sich einmal fragen, was die drei ausgeschiedenen Minister ihrer Fraktion mitgeteilt hätten. Diese Frage sei keineswegs böswillig gemeint, sie gehöre aber zur Gesamtaufklärung.

Zwei Punkte der an die Öffentlichkeit gelangten Interna schienen ihm im Vordergrund zu stehen, das „laute Ja“ und das „Schluchzen“.

[844] Der Reichskanzler wirft ein: Und die Äußerungen über die „Heißsporne“.

Reichsverkehrsminister Krohne bestätigt dies. Es müsse also festgestellt werden, daß kein Minister über die Heißsporne und über das Ja etwas an die Öffentlichkeit gebracht habe.

Der Reichskanzler stellt fest, daß kein Minister über das „Ja“ und die „Heißsporne“ Mitteilungen an Dritte gemacht habe. Dieser Tatbestand müsse s. E. der Öffentlichkeit mitgeteilt werden.

Reichsminister des Auswärtigen Stresemann möchte alle drei Punkte in die Erklärung hineinnehmen und darauf hinweisen, daß jedesmal die Börsenzeitung hierüber etwas veröffentlicht habe. Aus allen Sitzungen müsse festgestellt werden, daß von den Ministern keinerlei Mitteilung darüber gemacht seien.

Der Reichskanzler Es würde wohl nötig sein, auch noch Herrn v. Hoesch, die heute abwesenden aktiven Reichsminister und die drei ausgeschiedenen deutschnationalen Minister zu diesen Dingen zu hören.

Die Minister Graf v. Kanitz, Brauns und Stresemann empfehlen, diese Dinge nicht zu stark aufzurühren, es sei besser, sich möglichst allgemein zu fassen.

Reichsverkehrsminister Krohne empfiehlt zu sagen, daß vom Kabinett nichts an die Öffentlichkeit gelangt sei. Von einer großen Erklärung würde wohl zweckmäßig abgesehen.

Der Reichskanzler hat den Eindruck, daß vor allen Dingen das „laute Ja“ übrigbleibe.

Der Reichsminister d. Auswärtigen Stresemann empfiehlt, auf die verschiedenen Indiskretionen hinzuweisen und zu sagen, daß kein Minister an ihnen beteiligt sei.

Reichsverkehrsminister Krohne: Der Dresdener Fall müsse wohl besonders aufgeklärt werden.

Der Reichskanzler Vielleicht könne man sagen, daß ein Teil der Veröffentlichungen Entstellungen und Erfindungen seien, die natürlich nicht auf Kabinettsmitglieder zurückzuführen seien. Was das „laute Ja“ anlange, so habe sich das Kabinett eingehend damit beschäftigt. Hier sei anscheinend tatsächlich etwas aus einer Sitzung bekanntgeworden, wenn auch in entstellter Form.

Hiermit wurde die Sitzung auf heute abend 7 Uhr vertagt17.

Fußnoten

1

Vgl. die Ministerbesprechung vom 16. 10. (Dok. Nr. 197, dort auch Anm. 7).

2

Zu diesem Telefongespräch vgl. Dok. Nr. 205.

3

S. Dok. Nr. 201, 203, 208 u. 209.

4

Die Erklärungen der genannten Personen vollzählig in R 43 I /429 , Bl. 140-146.

5

Hoesch hatte lediglich am Kabinettsrat vom 19. 10. teilgenommen (Dok. Nr. 201). Über seine Anhörung in dieser Angelegenheit keinerlei Unterlagen in den Akten der Rkei.

6

Eine entsprechende Andeutung z. B. in der „Deutschen Tageszeitung“ vom 22. 10. (Ausschnitt in R 43 I /429 , Bl. 38).

7

Am 22. 10. S. dazu Anm. 2 zu Dok. Nr. 203.

8

In dem betreffenden Artikel der „Deutschen Tageszeitung“ vom 22. 10. heißt es u. a. wörtlich: „In der Wandelhalle des Reichstags ging während der Sitzung des Ausschusses das Gerücht, der Reichskanzler Dr. Luther habe in einem Zwischenruf behauptet, das Kabinett habe in einem einstimmigen Beschluß dem Pakt zugestimmt. Nach unserer Kenntnis der Dinge ist es ausgeschlossen, daß der Reichskanzler einen Zwischenruf dieses Inhalts gemacht hat; er würde sich damit in strikten Gegensatz zu den Tatsachen stellen.“ (Ausschnitt in R 43 I /429 , Bl. 38).

9

Die Veröffentlichung dieses Kabinettsbeschlusses (s. dazu Dok. Nr. 203) war im Rahmen einer längeren Stellungnahme der RReg. zu deutschnationalen Presseangriffen durch WTB am 31. 10. erfolgt (WTB-Ausschnitt in R 43 I /425 , Bl. 452).

10

Die „Berliner Börsenzeitung“ brachte am 5. 11. einen Bericht ihres ständigen Dresdener Korrespondenten, Bruno Sydow, über einen Empfang, den der RAM sächsischen Pressevertretern am 31. 10. in Dresden gegeben hatte. Hierbei habe Stresemann u. a. erklärt, „daß gerade Reichsinnenminister Schiele in der Kabinettssitzung, wo Dr. Luther und Stresemann den Bericht über Locarno erstattet hätten, im Namen des Kabinetts und des deutschen Volkes den beiden Unterhändlern volle Anerkennung, volles Lob und vollen Dank ausgesprochen hätte. Der Beschluß des Kabinetts wäre einstimmig erfolgt.“ Als Schiele sich im Kabinett verabschiedet habe, habe er „vor Schluchzen“ nicht sprechen können und tief bedauert, daß die Fraktion dem Druck der verantwortungslosen Landesverbandsvorsitzenden nachgegeben hätte (Ausschnitt in R 43 I /425 , Bl. 455 f.).

11

Redakteur in der Vereinigten Presseabteilung der RReg.

12

Hierbei handelt es sich um einen kurzen Vermerk Bests über eine Telefonat mit Sydow vom 5. 11., der sich abschrl. in R 43 I /429 , Bl. 137 befindet. Sydow habe ihn, Best, zu der Feststellung autorisiert, daß es sich bei seiner Darstellung der Dresdener Vorgänge nicht um Äußerungen des RAM gehandelt habe, sondern um eine „stimmungsmäßig gefärbte politische Ausarbeitung des Korrespondenten, die mit Äußerungen Minister Stresemanns nichts zu tun hat“. Sydow wolle wegen des Vertrauensbruchs der Börsenzeitung die Vertretung in Dresden niederlegen.

13

Luther bezieht sich wohl auf einen Bericht des „Berliner Tageblatts“ vom 2. 11., wonach Schiele in der Kabinettssitzung vom 22. 10. geäußert habe: „Wenn ich gefragt werde, ob ich das Werk von Locarno billige, so antworte ich mit einem lauten, freudigen Ja.“ (Ausschnitt in R 43 I /429 , Bl. 119).

14

Die Richtigstellung erfolgte auf Veranlassung der Rkei durch WTB am 5. 11., wobei u. a. darauf hingewiesen wurde, daß die Äußerung des „lauten Ja“ bereits im Kabinettsrat vom 19. 10. (vgl. Dok. Nr. 201) gefallen sei. Sie habe sich aber nicht auf das Vertragswerk bezogen, sondern bedeute lediglich eine allgemeine Billigung der Arbeit der Delegation im Sinne der Richtlinien des Kabinetts (WTB-Ausschnitt in R 43 I /429 , Bl. 133).

15

Der „Hamburgische Korrespondent“ hatte am 3. 11. berichtet: „Als Schiele sich im Kabinett verabschiedet hat, hat er vor Schluchzen nicht sprechen können und es aufs tiefste bedauert, daß die Fraktion dem Druck der Heißsporne und unverantwortlichen Landesverbandsvorsitzenden nachgegeben hätte.“ (Ausschnitt in R 43 I /429 , Bl. 123).

16

Im Kabinettsrat vom 19. 10. (Dok. Nr. 201).

17

Über die Fortsetzung dieser Sitzung fanden sich Aufzeichnungen oder Vermerke nicht bei den Akten der Rkei. – Am 6. 11. veröffentlicht WTB eine Stellungnahme des RAM zu verschiedenen Berichten der obengenannten Zeitungen. Stresemann versichert, daß er bei dem Dresdener Presseempfang den Namen Schieles nicht genannt und sich mit irgendwelchen Vorgängen in einer Kabinettssitzung nicht befaßt habe („Tägliche Rundschau“ vom 7. 11.).

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