1.92.3 (lut2p): b) Note an England betreffend Kohleneinfuhrverbot.

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Text

RTF

b) Note an England betreffend Kohleneinfuhrverbot.

Ministerialdirektor Ritter erklärte, daß die vorbereitete Note in den nächsten Tagen abgehen werde2.

Fußnoten

2

Lt. Vermerk Grävells war in einer Ressortbesprechung im RWiMin. am 29.12.25 vereinbart worden, an die brit. Reg. eine Note ungefähr folgenden Inhalts zu richten: „Die Deutsche Regierung sieht sich mit Rücksicht auf die englischen Subventionsmaßnahmen gegenüber dem Kohlenbergbau nicht mehr in der Lage, an ihren Zusicherungen bei Abschluß des Handelsvertrags [2.12.24, vgl. dazu Dok. Nr. 94, P. 2] bezüglich der Handhabung des Kohleneinfuhrverbots gegenüber England festzuhalten und wird solange sich an diese Zusicherung nicht mehr gebunden fühlen, als England das Subventionssystem fortsetzt.“ (R 43 I /1091 , Bl. 41). – Ein Kohleeinfuhrverbot bestand in Dtld. seit Erlaß der Verfügung des RWiM vom 8.9.19 (RGBl., S. 1524 ), wonach die Einfuhr ausländischer Kohle auf dem Wasserwege der Genehmigung durch den RKohlenKom. bedurfte. – Die brit. Steinkohlenlieferungen nach Dtld. betrugen im Monatsdurchschnitt 1925 etwa 300 000 t, insgesamt 1925: 3,4 Mio t (Stat. Jb. für das Dt. Reich 1926, S. 154).

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