1.159 (lut2p): Nr. 328 Staatssekretär v. Schubert an die Reichskanzlei. 3. April 1926

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Nr. 328
Staatssekretär v. Schubert an die Reichskanzlei. 3. April 1926

R 43 I /147 , Bl. 167-172

[Projekt Echevarrieta]

Streng geheim!

Die Aufzeichnung des Staatssekretärs Kempner betreffend Besprechungen über das Projekt Echevarrieta und das gleichzeitig beigefügte Material über dieses Projekt1 beehre ich mich anbei zurückzusenden.

[1251] Es ist nicht ganz leicht, auf Grund dieses sehr kurz gefaßten Materials ein politisches Gutachten über das Projekt abzugeben.

Es handelt sich offenbar im einzelnen um drei Projekte:

1. Bau einer Torpedo-Fabrik in Spanien,

2. Ankauf von modernen Feuerleitungsanlagen durch Spanien,

3. Bau von U-Booten in Spanien.

Über die ersten beiden Projekte scheinen bereits, wie sich aus der Anlage 1 des Schreibens des Kapitäns Lohmann vom 29. März2 ergibt, eingehende Verhandlungen mit den Spaniern, und zwar in Spanien selbst, gepflogen worden zu sein. Einzelheiten über diese Verhandlungen ergeben sich aus dieser Anlage nicht. Ferner ergibt sich aus diesem Schriftstück, daß die Engländer von diesem deutschen Angebot wissen, da sie sowohl ihren Botschafter beauftragt haben, mit der spanischen Marine Fühlung zu nehmen, als auch die Bank von England veranlaßt haben, den Spaniern jeden gewünschten Kredit einzuräumen, um den Auftrag für die Feuerleitungsanlagen und für die Torpedo-Fabrik an die englischen Firmen durchzubringen. Außerdem wird in diesem Schriftstück ausgeführt, daß im spanischen Marineministerium viele Strömungen vorhanden seien, die englisch eingestellt seien und die die von den Engländern gebotenen günstigen Bedingungen als ausschlaggebend in die Waagschale werfen möchten. Andererseits wird hervorgehoben, daß Herr Echevarrieta infolge seines großen Einflusses es wahrscheinlich fertigbringen werde, dem deutschen Angebot zur Annahme zu verhelfen.

Hieraus geht hervor, daß wir mit einer außerordentlich scharfen Konkurrenz der Engländer zu rechnen haben, und zwar auf einem industriellen Gebiet, das zugleich für die Engländer ein außerordentlich großes militärisches Interesse hat. Es ist anzunehmen, daß die Engländer, die auf diesem Gebiet bisher Spanien als ihre eigene Domäne betrachtet haben, alle nur möglichen Hebel in Bewegung setzen werden, um die deutsche Konkurrenz aus dem Felde zu schlagen. Es ist klar, daß sie hierbei auch politische Mittel anwenden werden, und zwar nicht nur Spanien, sondern gegebenenfalls auch Deutschland gegenüber. Es ist in der Tat die Befürchtung nicht von der Hand zu weisen, daß die Engländer in dem Bestreben, sich die spanische Domäne zu erhalten, sich auch nicht scheuen würden, uns auf dem Gebiete der Entwaffnungsfrage neuerdings Schwierigkeiten zu bereiten.

Es muß meiner Ansicht nach zunächst geprüft werden, inwiefern wir in Gefahr geraten, uns mit den Bestimmungen des Versailler Vertrages in Widerspruch zu setzen, wenn deutsche Firmen sich an den ersten beiden Projekten beteiligen.

Soweit ich mir ein Bild aus dem vorliegenden Material machen kann, würde es sich bei dem Bau der Torpedo-Fabrik um die Lieferung der hierfür nötigen Materialien handeln. Ferner aber scheint, wie ich von anderer Seite gehört[1252] habe, dann später auch die Konstruktion eines neuen Torpedos nach einem neuen deutschen Entwurf in Frage zu kommen.

Soweit ich bisher feststellen konnte, ist es nach den Bestimmungen des Versailler Vertrages nicht möglich, daß Spanien die Feuerleitungsanlage direkt aus Deutschland bezieht. Diese Anlage müßte vielmehr von ausländischen Filialen deutscher Firmen geliefert werden.

Ein einigermaßen begründetes Gutachten kann ich aber erst nach Rücksprache mit dem zuständigen Referenten des Auswärtigen Amtes, Herrn Geheimrat Nord, abgeben, der aus Paris heute abend hier eintreffen wird.

Was das 3. Projekt, den Bau von U-Booten, anlangt, so soll dieser Bau nach dem vorliegenden Material offenbar auf Grund einer neuen deutschen Konstruktion stattfinden. Ferner geht aus der Anlage 1 zum Schreiben des Kapitäns Lohmann vom 29. März hervor, daß für den Fall, daß der Feuerleitungs- und Torpedo-Auftrag zustande komme, der U-Boot-Auftrag für die deutsche Industrie gesichert sei.

Sollte dieser letztere Auftrag zustande kommen, so erhebt sich die Frage, wie die deutsche Industrie diesen Auftrag ausführen könnte. Daß die Herstellung von U-Bootsteilen in Deutschland und die Lieferung dieser Teile von Deutschland nach Spanien mit den Bestimmungen des Friedensvertrages vereinbar sein sollte, erscheint mir ausgeschlossen. Vielleicht könnten aber auch hier Filialen deutscher Firmen im Auslande in Funktion treten.

Ein Gutachten über diese Frage muß ich mir ebenfalls nach Rücksprache mit Herrn Geheimrat Nord vorbehalten3.

[1253] Indem ich der Ansicht bin, daß es nicht meine Aufgabe ist, mich über die finanzielle Seite der Angelegenheit zu äußern, habe ich volles Verständnis für die militär-technischen Vorteile, die uns eine Durchführung der drei Projekte bringen kann.

[…]

Was endlich die politischen Vorteile anlangt, so könnte ich mir denken, daß in der Tat bei Durchführung der Projekte eine gewisse Förderung unserer Beziehungen zu Spanien herbeigeführt wird.

Demgegenüber muß ich aber auf das nachdrücklichste betonen, daß der sicher zu erwartende Konflikt mit England bei mir die stärksten Bedenken erregt. Auch wenn sich herausstellen sollte, daß wir bei richtiger Durchführung der Aufträge uns in keinen Gegensatz zum Versailler Vertrage bringen, so ist meines Dafürhaltens mit Sicherheit vorauszusehen, daß uns die Engländer ein Eindringen in ihre industrielle und militärische Domäne in Spanien ganz außerordentlich verübeln werden. Ob wir trotz der industriellen und militärtechnischen Vorteile, die wir uns von der Durchführung dieser Projekte versprechen, dieses Risiko laufen können und dürfen, erscheint mir bei dem augenblicklichen Stande der Entwaffnungsfrage und bei Würdigung unseres politischen Verhältnisses zu England im höchsten Grade zweifelhaft4.

Schubert

Fußnoten

1

Vgl. Anm. 11 zu Dok. Nr. 326.

2

S. Dok. Nr. 325.

3

Schubert übersendet am 7. 4. eine ausführliche gutachtliche Stellungnahme des Vortr. LegR Nord (datiert vom 6. 4.), in der es einleitend heißt: „Bei Ausführung der geplanten Projekte handelt es sich 1) um die Lieferung von Plänen und Entwürfen, 2) um die Gestellung von sachverständigem und geschultem Personal, 3) um die Lieferung von sogenannten Kriegsspezialmaschinen, d. h. Maschinen zur Herstellung von Kriegsmaterial, 4) um die Herstellung und Ausfuhr von Kriegsmaterial selbst (z. B. Feuerleitungsanlagen und Teile von U-Booten).“ Die Frage, ob diese Vorhaben mit den Entwaffnungsbestimmungen des VV im Widerspruch stehen, lasse sich hinsichtlich der unter 1) und 2) genannten Leistungen eindeutig verneinen. Dagegen sei die Lieferung dt. U-Bootteile und Feuerleitgeräte sowohl nach den Bestimmungen des VV wie auch durch das Reichsgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Kriegsmaterial vom 26.6.21 (RGBl., S. 767 ) ohne weiteres verboten. Rechtlich umstritten sei allein die Lieferung von Kriegsspezialmaschinen. Sie falle nach dt. Auffassung nicht unter das im VV (Art. 170, 192) ausgesprochene Verbot der Herstellung und Ausfuhr von Kriegsmaterial. Die IMKK habe jedoch im Einvernehmen mit der Botschafterkonferenz seit mehreren Jahren die Forderung erhoben, daß das von Dtld. erlassene Ausfuhrverbot (d. h. das Gesetz vom 26.6.21, s. o.) auch auf Kriegsspezialmaschinen ausgedehnt werde. „Die Deutsche Regierung hat sich dieser Forderung stets widersetzt, und zwar in letzter Zeit unter Hinweis darauf, daß auch die im Genfer Waffenhandelsabkommen vom Juni 1925 festgelegte Definition des Begriffs Kriegsmaterial Spezialmaschinen nicht enthalte. Die Verhandlungen über diesen für die deutsche Industrie außerordentlich wichtigen Punkt, die zur Zeit unmittelbar bei der Botschafterkonferenz in Paris schweben, sind noch nicht zum Abschluß gelangt. Da diese Verhandlungen nur Aussicht auf Erfolg versprechen, wenn die Englische Regierung sich für die deutsche Auffassung einsetzt, so liegt es auf der Hand, daß bei einem Versagen dieser Unterstützung die Verhandlungen der Gefahr des Scheiterns ausgesetzt sind. Es ist zu befürchten, daß im Falle großer deutscher Lieferungen solcher Maschinen an Spanien die verärgerte englische Konkurrenzindustrie einen Druck auf die Englische Regierung ausüben wird, und daß die Englische Regierung dann ihrerseits auch energisch den Erlaß eines solchen Verbotes der Ausfuhr von Kriegsspezialmaschinen verlangen wird.“ Dies könnte zu dauernder schwerer Beeinträchtigung der dt. Maschinenausfuhr führen (R 43 I /147 , Bl. 173-176).

4

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 331.

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