Text
[921]4. Ratifikation von Beschlüssen des Washingtoner Abkommens
Der Reichsarbeitsminister teilte mit, daß im Reichsrat Anträge auf Ratifikation der Washingtoner Abkommen seit längerer Zeit beschlossen lägen, aber mit Rücksicht auf die Neuwahlen zum Reichstag zurückgehalten worden seien12. Der Inhalt dieser Abkommen stelle für Deutschland keine Neuerung dar, und er würde es für zweckmäßig halten, wenn jetzt diese Abkommen ratifiziert würden. Schwierigkeiten daraus entständen nicht.
Das Kabinett war damit einverstanden, daß Vorlagen betr. Ratifizierung derjenigen Washingtoner Abkommen, die vor den letzten Reichstagswahlen vom Reichsrat als unbedenklich schon angenommen waren, auch für die neue Legislaturperiode aufrecht erhalten bleiben und daß für beschleunigte Vorlage an den Reichstag Sorge getragen wird13.
Fußnoten
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Es handelt sich um die Ratifikation verschiedener Übereinkommen, die von den Internationalen Arbeitskonferenzen in Washington (1919) und Genua (1920) beschlossen worden waren, u. a. über die Arbeitslosigkeit, über das Mindestalter für die Zulassung der Kinder zur Seemannsarbeit, über die Gewährung einer Entschädigung für Arbeitslosigkeit infolge Schiffbruchs, über die Stellenvermittlung für Seeleute. S. die Vorlage des RArbM an den RR vom 29.7.24, RR-Drucks. Nr. 124.
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Zwischen dem 27. und 30.8.24 leitet der RArbM die Vorlagen dem RT zu (RT-Drucks. Nr. 529, 545, 550383). Wegen der baldigen Auflösung des RT bleiben sie weiterhin unerledigt.