2.5.4 (ma31p): 4. Angelegenheit Mannesmann.

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4. Angelegenheit Mannesmann.

Nach Vortrag durch den Reichsminister des Auswärtigen2 beschloß das Kabinett, an seinem bisherigen Standpunkt in der Angelegenheit festzuhalten.

Der Reichsminister der Finanzen sagte zu, in der Demokratischen Fraktion die Mannesmann-Angelegenheit nochmals zum Vortrag zu bringen3.

Fußnoten

2

Zur Vorgeschichte siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 261, P. 2a; Nr. 278, P. 3; Nr. 305, P. 7. – In einer Kabinettsvorlage vom 17.5.26 hatte RAM Stresemann mitgeteilt: „Der Auswärtige Ausschuß hat in seiner heutigen Sitzung mit 14 gegen 13 Stimmen einen Beschluß angenommen, wonach aus außenpolitischen Gründen die Beteiligung des Reiches an dem Marokko-Besitz der Firma Mannesmann nicht empfohlen werden kann. Dieser Beschluß steht im Widerspruch zu den Beschlüssen des Reichsministeriums vom 5. Februar und 2. [richtig: 3.] März 1926, in welchen eine Garantieübernahme des Reiches bis zur Höhe von rd. 8 Millionen Reichsmark genehmigt worden ist, um den gefährdeten Besitz der Gebrüder Mannesmann in deutschen Händen zu behalten.“ Die Angelegenheit müsse daher erneut im Kabinett besprochen werden (R 43 I /655 , Bl. 102).

Hierzu heißt es im Tagebuchvermerk des DDP-Vorsitzenden Koch-Weser vom 18.5.26: „Stresemann setzt sich zur Zeit auffallend stark dafür ein, daß das Reich die Mannesmannwerke unterstützen möge, weil Mannesmann wertvolle Grundstücke und Bergwerksrechte in Spanisch-Marokko habe. Mit einer allgemeinen Unterstützung von Mannesmann durchgefallen, will er nunmehr wenigstens eine Beleihung des marokkanischen Grundbesitzes gegen Übertragung dieses Grundbesitzes zur Sicherheit durchsetzen. Sonst in dieser Krise überhaupt nicht erreichbar, hat er bis in die Krisentage hinein und unmittelbar hinterher interfraktionelle Besprechungen, Auswärtigen Ausschuß und andere Gelegenheiten zur Darlegung seines Standpunktes benutzt. Er hält es für nötig, daß sich Deutschland das Erzvorkommen sichert und daß Deutschland bei der endgültigen Auseinandersetzung über Marokko seine Hand bei der Sache habe. Im Notfalle könne man den Besitz an Frankreich verkaufen. Es wurde aber nicht nur von den Sozialdemokraten und uns, sondern auch von den Deutschnationalen Reichert und Hoetzsch hervorgehoben, daß das Vorgehen bedenklich sei. Ausgerechnet in Marokko sich neu zu etablieren und dort den Anfang mit einer neuen Kolonialherrlichkeit zu machen, sei nach den früheren marokkanischen Erfahrungen überaus bedenklich.“ (Nachl. Koch -Weser, Nr. 34, S. 225–229).

3

Stresemann teilte Carl Mannesmann in einem Schreiben vom 21.5.26 u. a. mit: Er hoffe, daß die Angelegenheit endgültig geklärt werden könne, nachdem das Kabinett beschlossen habe, „an dem früheren Beschluß festzuhalten und die demokratischen Minister auf ihre Fraktion im Sinne einer zustimmenden Haltung der demokratischen Vertreter im Hauptausschuß [d. h. im Haushaltsausschuß] einwirken wollen“ (R 43 I /655 , Bl. 109–111). Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 27, P. 6.

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