2.177 (ma31p): Nr. 177 Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über den Gang der Verhandlungen über die Regierungsbildung in der Zeit vom 23. bis zum 31. Januar 1927

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Nr. 177
Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über den Gang der Verhandlungen über die Regierungsbildung in der Zeit vom 23. bis zum 31. Januar 19271

Nachl. Pünder, Nr. 33, Bl. 41–51

Über den äußeren Gang der Verhandlungen über die Regierungsbildung geben die von der Reichskanzlei täglich herausgegebenen amtlichen Communiqués des W.T.B. laut Anlage Auskunft2. Am Sonntag, dem 23. dieses Monats, wurden seitens des Herrn Reichskanzlers unter Beteiligung einiger Herren des Zentrums lose Richtlinien mit 5 Punkten aufgestellt. Diese Richtlinien bildeten die Grundlage der eingehenden Verhandlungen mit den Deutschnationalen und wurden gleichzeitig auch den Fraktionen der Volkspartei, der Wirtschaftlichen Vereinigung und der Bayerischen Volkspartei zur vertraulichen[516] Kenntnisnahme übergeben. Der Demokratischen Fraktion wurden die Richtlinien zunächst noch nicht übergeben, da der Abgeordnete Koch sich gleich in der ersten Besprechung mit dem Herrn Reichskanzler mit diesem dahin verständigt hatte, daß erst nach abgeschlossenen Vorverhandlungen zwischen dem Herrn Reichskanzler und den Deutschnationalen die Demokratische Fraktion zu dem Ergebnis Stellung nehmen werde und könne. Am Montag, dem 24. abends, fand des weiteren eine Besprechung des Herrn Reichskanzlers mit Herrn Abgeordneten Hermann Müller unter Beteiligung des Unterzeichneten statt. Der Zweck dieser Besprechung war der, in freundschaftlicher Form die sozialdemokratischen Führer über den Stand der Dinge zu orientieren. Eine Beteiligung an den Regierungsbildungsverhandlungen wurde hierdurch nicht ins Auge gefaßt.

Über den Inhalt der Richtlinien fanden am 24. und 25. d. Mts. mit den deutschnationalen Unterhändlern beim Herrn Reichskanzler eingehende Besprechungen statt. An diesen waren beteiligt außer dem Herrn Reichskanzler die Reichsminister Dr. Brauns und Dr. Stresemann und der Unterzeichnete seitens der Reichsregierung und die deutschnationalen Abgeordneten Graf Westarp, Exzellenz Wallraf, Treviranus, Rippel und Goldacker. Eine Schlußsitzung für die Richtlinien fand in demselben Kreise am 26. d. Mts. statt unter weiterer Beteiligung der Zentrumsabgeordneten v. Guérard, Esser, Joos und Stegerwald sowie der deutschvolksparteilichen Abgeordneten Dr. Scholz, Brüninghaus, Zapf und Kempkes. In dieser Schlußbesprechung wurde den Richtlinien in der anliegenden Form seitens der Unterhändler allseitig zugestimmt; über einige noch verbliebene Streitpunkte wurde die gleichfalls anliegende Protokollbeilage mit 4 Punkten vereinbart3, welch letztere aber nicht zur[517] Veröffentlichung, sondern nur zur vertraulichen Weitergabe an die übrigen Fraktionen bestimmt war. Der Herr Reichskanzler richtete sodann an die genannten Fraktionen das Ersuchen, sich nunmehr sämtlich auf Grund der gefundenen Grundlage an der Regierungsbildung zu beteiligen. Die Unterhändler der verschiedenen Fraktionen versprachen, alsbald Entscheidung ihrer Fraktionen herbeizuführen.

Am Nachmittag des 26. empfing sodann der Herr Reichskanzler die demokratischen Führer Koch, Erkelenz und Haas, überreichte ihnen die erwähnten Richtlinien und richtete an sie erneut das Ersuchen, sich auf dieser Basis an der Regierungsbildung zu beteiligen. Die Herren behielten sich Stellungnahme der Fraktion vor. Ebenso unterrichtete der Herr Reichskanzler den Führer der Bayerischen Volkspartei, Prälat Leicht, der sofort vorbehaltlich baldiger gegenteiliger Mitteilung die Zustimmung seiner Fraktion in Aussicht stellte.

[518] Im Anschluß hieran empfing der Herr Reichskanzler die Führer der Wirtschaftlichen Vereinigung, die Abgeordneten Fehr, Drewitz und Alpers. Vom Herrn Reichskanzler über ihre Stellungnahme zur Koalitionsfrage befragt, erklärte Minister Fehr, daß seine Fraktion der neuen Regierung wohlwollend gegenüberstehen werde und auch eine Lösung von längerer Dauer erhoffe, im übrigen aber eine koalitionsmäßige Bindung nicht einzugehen wünsche. Sie würden ihre Stellungnahme jedenfalls von der Sachlage abhängig machen. Minister Fehr stellte auf Anfrage es der Reichsregierung völlig anheim, ob sie zu den üblichen interfraktionellen Besprechungen der Regierungsparteien auch die Wirtschaftliche Vereinigung jeweils hinzuzuziehen gedenke.

Am 27. Januar vormittags empfing der Herr Reichskanzler unter Beteiligung des Unterzeichneten zunächst wieder die deutschnationalen Unterhändler. Diese teilten ihm mit, daß die auf Indiskretion der liberalen Presse zurückzuführende vorzeitige Veröffentlichung der Richtlinien für die deutschnationale Fraktion eine überaus schwere Situation geschaffen habe. Die Richtlinien seien nunmehr in der Fraktion nur dann zu vertreten, wenn zum mindesten noch in einer weiteren Aussprache, insbesondere mit den beteiligten künftigen Ministern der Wirtschaftsressorts, eine Übereinstimmung über Fragen der Wirtschafts-, Handelsvertrags- und Mittelstandspolitik gefunden werde. Der Herr Reichskanzler sagte sofort diese weiteren Besprechungen zu.

Der Unterzeichnete hat darauf im weiteren Verlauf des Vormittags eine Besprechung zwischen den Herren Reichsministern Dr. Curtius und Dr. Brauns mit den hierfür bestimmten deutschnationalen Unterhändlern Abg. Schiele, Leopold, Lammers und Lejeune und unter Beteiligung der beiden Zentrumsabgeordneten Stegerwald und Dr. Brüning in die Wege geleitet. Diese Aussprache führte zu einer vollen Einigung über die erwähnten Punkte. Es wurde in allseitiger Übereinstimmung davon Abstand genommen, eine Ergänzung der Richtlinien oder auch nur weitere Zusätze zum Protokoll vorzunehmen. Es wurde Übereinstimmung dahin erzielt, daß gewisse Punkte in der Regierungserklärung Aufnahme finden sollten.

Gleichzeitig verhandelte der Herr Reichskanzler unter Beteiligung des Unterzeichneten mit den Vertretern der demokratischen Fraktion. Abg. Koch bezeichnete die Richtlinien als außenpolitisch für völlig einwandfrei; auch innenpolitisch seien sie gut, vielleicht seien hier noch einige Zusätze erwünscht gewesen. Das Kulturprogramm sei dagegen in dieser Form für die Demokraten unannehmbar. Es fehle z. B. bezüglich des Schulgesetzes die Erwähnung der Staatshoheit und des geordneten Schulbetriebes. Sie müßten es ablehnen, ein christliches Schulgesetz mitzumachen4. Der Herr Reichskanzler suchte auf Grund seiner genauen Sachkenntnis die demokratischen Bedenken in eingehenden Ausführungen zu zerstreuen. Nach den Ausführungen des Herrn Reichskanzlers[519] stellten die demokratischen Vertreter keine Rückfrage mehr, ließen aber andererseits auch nicht erkennen, daß sie überzeugt seien. Bezüglich des Gesamtinhalts der Richtlinien erklärte der Herr Reichskanzler, daß die Formulierungen keineswegs unabänderlich seien. Es sei noch durchaus möglich, daß nunmehr über einzelne Abänderungswünsche der einen oder anderen Fraktion gemeinsam verhandelt werden könne, nur bezüglich der Schulformulierung halte er eine Abänderung kaum noch für tragbar, da die indirekte vorzeitige Veröffentlichung in der Vossischen Zeitung hieran hindere. Außerdem liege bezüglich dieses Punktes nach seiner Meinung keinerlei sachlicher Grund vor, da den Bedenken der Demokraten auch bei der vorigen Fassung der Richtlinien durchaus Rechnung getragen werden könne.

Im Anschluß an diese Aussprache trat die demokratische Fraktion zur Beschlußfassung zusammen. Gegen 2 Uhr nachmittags teilte der Vorsitzende Abg. Koch dem Unterzeichneten mit, daß die Fraktion einstimmig beschlossen habe, sich an der Koalition nicht zu beteiligen; die Richtlinien seien zwar im übrigen sehr angemessen, schwere Bedenken bestünden aber auf dem Gebiet der Kulturpolitik. Ferner fehlten in den Richtlinien Ausführungen über Finanz- und Handelspolitik, über die mit den übrigen Regierungsparteien wohl kaum eine Einigung herbeigeführt werden könne, zumal auch die Zusammensetzung des Kabinetts und die geplante Art der Beteiligung der Demokraten keine Gewähr dafür biete, daß die Demokraten ihre Willensmeinung durchsetzen könnten5.

(Bezüglich der geplanten personellen Vertretung der Demokraten im Falle ihrer Beteiligung am Kabinett hatten am Vormittag die demokratischen Unterhändler dem Herrn Reichskanzler gegenüber sich auf folgenden Standpunkt gestellt: Die Zugehörigkeit des Herrn Ministers Geßler zum Kabinett könnten sie selbstverständlich nicht als eine Vertretung der demokratischen Interessen ansehen. Bezüglich des Herrn Ministers Reinhold waren sie der Auffassung, daß mit dessen Verbleiben im Kabinett im Falle der Beteiligung der Demokraten an der Regierung sowieso zu rechnen sei, da er auf den übereinstimmenden Wunsch des Herrn Reichspräsidenten, des Herrn Reichskanzlers und namentlich auch des Herrn Reichsaußenministers aus außenpolitischen Gründen als Fachminister unentbehrlich sei. Da aber Herr Reinhold bei aller Anerkennung seiner überragenden fachlichen Befähigung als Nichtparlamentarier die notwendige Verbindung zwischen dem Kabinett und der Fraktion nicht gewährleisten könne, sei außerdem die Beteiligung eines demokratischen Parlamentariers als Minister wohl unumgänglich notwendig. Demgegenüber hatte der Herr Reichskanzler sich auf den Standpunkt gestellt, daß diese Haltung seines Erachtens unberechtigt sei. Er persönlich lege allerdings großen Wert auf das Verbleiben des Herrn Ministers Reinhold im Kabinett. Selbstverständlich müsse er aber der Demokratischen Fraktion als Parteiminister angerechnet werden. Jedenfalls sei die Zuweisung eines weiteren Ministersitzes an die Demokraten völlig ausgeschlossen. So sehr er, wie gesagt, den Wunsch habe, Herrn Reinhold in[520] seinem neuen Kabinett zu sehen, habe er großen Zweifel, ob er im Falle der Nichtbeteiligung der Demokraten an der Koalition zu halten sein werde. Für diesen Fall würde zweifellos der Widerstand gegen Herrn Reinhold bei den Deutschnationalen, dem Zentrum und auch der Volkspartei so stark werden, daß er auch als Fachminister von diesen Fraktionen nicht geduldet werden würde.)

Nachdem die oben erwähnte ablehnende Stellungnahme der demokratischen Fraktion dem Herrn Reichskanzler bekannt geworden war, fand am Nachmittag und Abend mit den Fraktionsführern der nunmehr in Aussicht genommenen 4 Regierungsparteien (Deutschnationalen, Deutscher Volkspartei, Zentrum und Bayerischer Volkspartei) eine Aussprache über die Personalien statt, die bis in die Nachtstunden dauerte. Der Herr Reichskanzler unterbreitete den Fraktionen den Vorschlag, daß die Deutschnationalen 4, das Zentrum 3, die Deutsche Volkspartei 2 und die Bayerische Volkspartei ein Portefeuille erhalten sollten, und zwar: Deutschnationale: Inneres, Justiz, Ernährung und Verkehr; Zentrum: Reichskanzler, Finanzen und Arbeit; Deutsche Volkspartei: Äußeres und Wirtschaft; Bayerische Volkspartei: Post. Außerdem sollte Herr Minister Geßler abermals für das Wehrministerium vorgesehen und mit einem der deutschnationalen Portefeuilles die Vizekanzlerschaft verbunden sein. Eine Einigung unter den Regierungsparteien konnte an diesem Tage seitens des Herrn Reichskanzlers nicht herbeigeführt werden; die Deutschnationalen verlangten 5 Ministerien, und die Deutsche Volkspartei verlangte, daß ihnen neben den zwei zugestandenen noch das bisher von ihnen innegehabte Verkehrsministerium verbleibe.

Die Personalbesprechungen wurden am 28. den ganzen Tag über teils mit dem Herrn Reichskanzler, teils zwischen den einzelnen Fraktionen fortgesetzt. Das erste Ergebnis war, daß die Deutschnationalen sich mit 4 Portefeuilles zufrieden erklärten. Dagegen war der Widerstand der Deutschen Volkspartei gegen die Aufgabe des dritten Portefeuilles zunächst nicht zu überwinden. Die Deutsche Volkspartei machte zunächst den Kompromißvorschlag, es solle ein Minister ohne Portefeuille geschaffen werden und diesem bis zur Beendigung der Rheinlandbesetzung die Verwaltung des Ministeriums für die besetzten Gebiete übertragen werden. Dieser Vorschlag wurde von den anderen Fraktionen als wenig zweckmäßig und insbesondere auch deshalb, weil das Zentrum nicht bereit war, sich dieses Portefeuille anrechnen zu lassen, abgelehnt. Ein weiterer volksparteilicher Kompromißvorschlag ging schließlich dahin, es solle seitens der anderen Regierungsparteien eine vom Herrn Reichspräsidenten und dem Herrn Reichskanzler gebilligte Erklärung dahin abgegeben werden, daß im Falle eines etwaigen demnächstigen Ausscheidens des Herrn Ministers Geßler das Reichswehrministerium der Deutschen Volkspartei zufallen solle6.

Zwischendurch fand an diesem Tage (28. Januar 1927) 3¼ Uhr nachmittags eine Besprechung des Herrn Reichskanzlers mit den Vertretern der 4 Regierungsparteien statt, wo festgestellt wurde, daß vorbehaltlich der endgültigen[521] Regelung der Personalfragen nunnmehr die vereinbarten Richtlinien mit den 4 Protokollnummern als von sämtlichen Fraktionen einschränkungslos angenommen zu gelten hätten.

Um die Erledigung der Personalfragen zu erleichtern, hatte der Herr Reichskanzler am frühen Nachmittag des 28. dem Grafen Westarp vorgeschlagen, daß er auf Grund des ihm verfassungsrechtlich zustehenden Vorschlagsrechts der deutschnationalen Fraktion seine Vorschläge bezüglich der 4 deutschnationalen Portefeuilles unterbreiten wolle7. Diese seien: Inneres: von Lindeiner, Justiz: Hergt oder Wallraf, Ernährung: Schiele, Verkehr: Koch. Auf dringendes Ersuchen des Grafen Westarp nahm indessen der Herr Reichskanzler von diesem offiziellen Vorschlag Abstand und überließ es zunächst der deutschnationalen Fraktion, von sich aus zu den 4 Personalfragen Stellung zu nehmen. Diesbezüglich wurde gegen Abend bekannt, daß die deutschnationale Fraktion beschlossen habe, für das Innere Exzellenz Hergt, für die Justiz den Abgeordneten Graef, für die Ernährung den Minister a. D. Schiele und für Verkehr den Abgeordneten Koch zu benennen. Dieser Beschluß wurde am späten Abend in einer unter Vorsitz des Herrn Reichskanzlers stattfindenden Sitzung der Parteiführer bekannt gegeben. Seitens der Parteiführer wurden in diesem Augenblick Bedenken nicht geäußert, während der Herr Reichskanzler ein Urteil zunächst überhaupt nicht abgab. Vielmehr erstattete er gegen 8 Uhr abends dem Herrn Reichspräsidenten über die nunmehr vorliegenden Vorschläge Bericht8. Da sich in der folgenden Nacht und am frühen Morgen des 29. von den verschiedensten Seiten beim Herrn Reichskanzler die lebhaftesten Bedenken gegen die Beteiligung der Herren Hergt und Graef, insbesondere aber gegen letzteren, vorgebracht wurden9, fand am 29. nachmittags beim Herrn Reichskanzler in der Reichskanzlei unter Beteiligung des Unterzeichneten eine erneute Besprechung mit dem Grafen Westarp und den Abgeordneten Treviranus und Wallraf statt. Der Herr Reichskanzler teilte in dieser sehr eingehenden Aussprache den deutschnationalen Unterhändlern mit, daß er zu seinem lebhaften Bedauern dem ihm gestern abend mitgeteilten Beschluß der deutschnationalen Fraktion nicht entsprechen könne, vielmehr nach wie vor den Wunsch habe, für das Innere Herrn v. Lindeiner und für die Justiz Exzellenz Hergt dem Herrn Reichspräsidenten vorzuschlagen. Falls er die Zustimmung der deutschnationalen Fraktion hierzu nicht erhalten könnte, werde er unter Vortrag dieses Ergebnisses dem Herrn Reichspräsidenten noch am heutigen Abend den Auftrag zur Regierungsbildung zurückgeben, denn es sei unbedingt notwendig, daß die Regierungsbildung am heutigen Sonnabendabend unbedingt zu Ende geführt werden müsse. Graf Westarp protestierte gegen diese Einstellung des Herrn[522] Reichskanzlers auf das allerlebhafteste und verlangte, wenn schon man unbegreiflicherweise den Vorschlägen der deutschnationalen Fraktion nicht Rechnung tragen wolle, dann müsse zum mindesten der Fraktion Gelegenheit zu einer erneuten Aussprache gegeben werden. Dies sei aber erst für den kommenden Montag, den 31. Januar, möglich. Der Herr Reichskanzler lehnte eine Hinausschiebung der Entscheidung bis zu diesem Zeitpunkt ab. Als die Verhandlungen schließlich so weit gediehen waren, daß der Abbruch für den nächsten Augenblick unvermeidlich schien, machte der Unterzeichnete als Person (nicht im Auftrage des Herrn Reichskanzlers) den vielleicht noch möglichen Kompromißvorschlag, 2 oder 3 der deutschnationalen Sitze (also Ernährung und Verkehr, vielleicht auch Justiz) noch heute abend zu besetzen, dagegen das Innenministerium (und möglichst auch das Justizministerium) noch bis Montag offen zu halten. Auf diese Weise würde meines Erachtens beiden Standpunkten leidlich Rechnung getragen, indem einerseits die Kabinettsbildung noch am heutigen Abend vollzogen werden könne, auf der anderen Seite aber doch noch der deutschnationalen Fraktion Gelegenheit zu einer erneuten Aussprache bezüglich des in erster Linie umstrittenen Innenministeriums gegeben werden könne. Nach weiteren Erörterungen über diesen Vorschlag, dem sich sodann auch der Herr Reichskanzler für seine Person anschloß, und nach einem diesbezüglichen Vortrag des Herrn Reichskanzlers beim Herrn Reichspräsidenten wurde auf dieser Basis noch am Abend die Regierungsbildung durch den Herrn Reichspräsidenten vollzogen unter Fortlassung der Ministerien des Innern und der Justiz10.

Zwischendurch waren die Besprechungen zwischen den Fraktionen über den Wunsch der Deutschen Volkspartei, betreffend künftige Besetzung des Reichswehrministeriums, dahin gediehen, daß die Deutsche Volkspartei von diesem Verlangen Abstand nahm und die Belassung von nur noch zwei Ressorts an sie hinnahm. – Am Montag, dem 31. Januar, richtete der Herr Reichskanzler den anliegenden Brief an den Grafen Westarp11. Auf Grund dieses Briefes fand[523] vor der deutschnationalen Fraktionssitzung um 4 Uhr nachmittags in der Reichskanzlei eine erneute Aussprache des Herrn Reichskanzlers unter Beteiligung des Unterzeichneten mit den Abgeordneten Graf Westarp, Treviranus und v. Goldacker statt. Hierbei erklärte der Herr Reichskanzler nochmals, daß er die Berufung des Herrn Abgeordneten Graef ins Kabinett ablehnen müsse und evtl. alle Konsequenzen tragen würde. Dagegen habe er gegen die Person von Exzellenz Hergt als Justizminister keine Bedenken. Auf Befragen fügte er hinzu, daß ihm eine Ergänzung der deutschnationalen Liste um eine Person, etwa die des Herrn Abgeordneten von Keudell als Kandidat für das Reichsinnenministerium keinerlei Bedenken haben werde.

Pünder, 30. I.12

[Von Pünder hschr. hinzugefügt:]

Über den positiven Abschluß der Verhandlungen berichten die nachfolgenden 3 amtlichen W.T.B.-Berichte vom 31. Januar 192713.

Fußnoten

1

Zur Datierung dieser Aufzeichnung siehe unten Anm. 12.

2

Eine offenbar vollständige Sammlung von WTB-Berichten über die Verhandlungen zur Bildung der RReg. befindet sich in R 43 I /1307 .

3

Die Richtlinien lauteten:

Vorschlag über Richtlinien der künftigen Regierungspolitik.

I. Außenpolitik.

Fortführung der bisherigen Außenpolitik im Sinne gegenseitiger friedlicher Verständigung. Anerkennung der Rechtsgültigkeit des Vertragswerks von Locarno. Loyale gleichberechtigte Mitarbeit im Völkerbund.

II. Verfassung.

Anerkennung der Rechtsgültigkeit der in der Verfassung von Weimar begründeten republikanischen Staatsform. Unbedingter Schutz dieser Verfassung in ihrer Gesamtheit sowie der verfassungsmäßigen Reichsfarben (Artikel 3 der Reichsverfassung) gegen alle herabsetzenden Verunglimpfungen und rechtswidrigen Angriffe. Vorgehen gegen alle Vereinigungen und alle Bestrebungen, die den Umsturz der bestehenden Staatsform bezwecken. Verbot an alle Beamte, sich an solchen Vereinigungen oder Bestrebungen zu beteiligen. Die verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte der Beamten werden hierdurch nicht berührt.

III. Reichswehr.

Bezüglich der Reichswehr wird der entsprechende Teil der Rede des Reichskanzlers vom 16. Dezember 1926 [siehe Dok. Nr. 169, Anm. 2] als maßgebend anerkannt.

1. Die Verordnung des Herrn Reichspräsidenten vom 31. Dezember 1926 [siehe Dok. Nr. 169, Anm. 3] ist strengstens durchzuführen.

2. Den Angehörigen der Reichswehr ist die Zugehörigkeit und das Zusammenarbeiten mit politischen Verbänden aller Richtungen, zu denen die sogenannten Wehrverbände aller Richtungen und Formen in erster Linie gehören, verboten. Diese Bestimmungen sollen strengstens durchgeführt werden.

3. Es wird eine Rekrutierungsverordnung erlassen, die Vorkehrungen trifft, daß keine verfassungsfeindlichen Personen im Sinne von Ziffer II in die Reichswehr aufgenommen werden.

IV. Kulturfragen.

Erlaß eines Reichsschulgesetzes unter Wahrung der Gewissensfreiheit und des Elternrechts. Grundsätzliche Gleichstellung der im Artikel 146 der Reichsverfassung vorgesehenen Schularten, Sicherung des Religionsunterrichts (Art. 149).

V. Sozialpolitik.

Tatkräftige Förderung der Sozialreform. Ausbau und Vollendung des Arbeitsrechts. Der nächste Schritt auf diesem Gebiete soll die Schaffung einer umfassenden Arbeitsschutzgesetzgebung unter besonderer Berücksichtigung der Bergarbeit sein. Darin ist – ausgehend von den deutschen Verhältnissen – die Arbeitszeit einschließlich der Sonntagsruhe im Einklang mit den internationalen Vereinbarungen zu regeln. Auf Grund einer solchen Regelung ist die Deutsche Regierung zur Ratifizierung des Washingtoner Abkommens gleichzeitig mit den anderen westeuropäischen Industrieländern bereit. Bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes sollen durch Übergangs- und Notmaßnahmen Mißstände auf dem Gebiete der Arbeitszeit beseitigt werden. Die im Artikel 165 der Reichsverfassung vorgesehene Mitwirkung der Arbeiter und Angestellten in der Wirtschaft ist im Sinne der im Reichswirtschaftsrat zustande gekommenen Einigung weiter auszubauen.

Dringlich ist die Verabschiedung einer Versicherung gegen Arbeitslosigkeit. Damit im Zusammenhang stehen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsnachweises.

Aufbau und Verfahren der Sozialversicherung sollen nach Möglichkeit vereinfacht werden. Die verschiedenen Versicherungszweige bedürfen einer organischen Verbindung und Ausgestaltung. Die Lage der Invaliden muß verbessert werden. Für die Seeleute ist eine Krankenversicherung zu schaffen.

Entschlossene Bekämpfung der Erwerbslosigkeit und Fürsorge für die Erwerbslosen mit allen zweckdienlichen wirtschafts- und sozialpolitischen Mitteln. Die soziale Reform ist auch international, insbesondere im Zusammenwirken mit dem Internationalen Arbeitsamt zu fördern.“

Das Zusatzprotokoll lautete: „In der Erläuterung vorstehender Richtlinien sind sich die in der Regierung zusammengeschlossenen Fraktionen noch über folgende Punkte einig geworden:

1. Die Anerkennung der Rechtsgültigkeit des Vertragswerkes von Locarno wird weder völkerrechtlich noch staatsrechtlich in Zweifel gezogen werden.

2. Der Schutz der verfassungsmäßigen Reichsfarben erstreckt sich, wie sich schon aus dem Zusatz des Artikel 3 ergibt, auch auf die Handelsflagge.

3. Der Vergangenheit und ihren Symbolen muß gleichfalls Achtung gezollt werden, und dieser Gedanke soll in der Regierungserklärung seinen Ausdruck finden.

4. Wichtige Anträge einer einzelnen Regierungspartei, insbesondere solche auf Änderung einer [sic] Verfassung, soll[en] nur nach vorherigem Benehmen der Regierungsparteien gestellt werden.“ (Nachl. Pünder , Nr. 33, Bl. 65–68; Abschrift ebd., Bl. 37–40; sowohl die Richtlinien wie das Zusatzprotokoll sind von Pünder am 26.1.27 unterzeichnet. Eine gleichlautende Fassung befindet sich im Nachl. Marx, Nr. 73; sie ist von Marx als letzte Fassung bezeichnet und auf den 28. 1. datiert).

Die Richtlinien wurden am 27. 1. in einem Teil der Presse veröffentlicht, so in der „Vossischen Zeitung“, im „Berliner Tageblatt“, in der „Germania“ und im „Vorwärts“. Abdruck in: Politisches Jahrbuch 1927/28, S. 89 f.; Morsey, Zentrumsprotokolle, Dok. Nr. 113; Haungs, Reichspräsident und parlamentarische Kabinettsregierung, S. 138. Vgl. auch Schultheß 1927, S. 17 f.

4

Im Tagebuchvermerk Koch-Wesers vom 27.1.27 heißt es: „Das kulturpolitische Programm, das das Zentrum mit den Deutschnationalen vereinbart hat, ist eine Festlegung auf eine konfessionelle und kirchlich beherrschte Schule und deswegen für uns unerträglich. Wir haben Marx heute morgen eröffnet, daß es uns in dieser Form unannehmbar erscheint. Er hat aber eine Abänderung abgelehnt, weil die Richtlinien inzwischen veröffentlicht seien und nicht mehr abgeändert werden können.“ (Nachl. Koch -Weser, Nr. 36, S. 25).

5

Die Erklärung der DDP-Fraktion vom 27.1.27 über ihre Nichtbeteiligung an der geplanten Regierungskoalition wurde durch WTB und in der Tagespresse veröffentlicht (Text in R 43 I /1307 , Bl. 255–256).

6

Siehe dazu die Aktennotiz Meissners vom 28.1.27, in: Hubatsch, Hindenburg und der Staat, Dok. Nr. 57.

7

Zu den Auseinandersetzungen mit den Deutschnationalen und innerhalb der DNVP über die Besetzung der Ministerposten siehe: Dörr, Die Deutschnationale Volkspartei 1925 bis 1928, S. 275 ff.

8

Eine von Pünder am 28.1.27, 20 Uhr, zusammengestellte „Ministerliste“ hatte folgendes Aussehen: RK und RMbesGeb.: Marx; RJM und Vizekanzler: Graef (nachträglich hinzugefügt: Hergt); RAM: Stresemann; RIM Hergt (nachträglich geändert in: v. Lindeiner); RFM: Köhler; RArbM: Brauns; RWeM: Geßler; REM: Schiele; RWiM: Curtius; RVM: Koch; RPM: Schätzel (Nachl. Pünder , Nr. 33, Bl. 54).

9

Siehe das Schreiben Stresemanns an Marx vom 30.1.27, in: Stresemann, Vermächtnis, Bd. III, S. 103.

10

Am 29.1.27 wurden RK Marx (Zentrum), RAM Stresemann (DVP), RArbM Brauns (Zentrum), RWeM Geßler (parteilos) und RWiM Curtius (DVP) vom RPräs. in ihren Ämtern bestätigt. Neu ernannt wurden: Köhler (Zentrum) zum RFM, Schiele (DNVP) zum REM, Koch (DNVP) zum RVM und Schätzel (BVP) zum RPM. Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des RMbesGeb. wurde RK Marx beauftragt. Die Ernennung des RIM und des RJM wurde mit Rücksicht auf die noch schwebenden Verhandlungen bis zum 31. 1. ausgesetzt (WTB-Meldung vom 29. 1., R 43 I /1307 , Bl. 256).

RWeM Geßler war, um sein Ministeramt beibehalten zu können, am 28. 1. aus der DDP ausgetreten, nachdem die demokratische Fraktion erklärt hatte, daß sie sich an der neuen RReg. nicht beteiligen würde.

11

Im Schreiben Marx’ an Graf Westarp vom 31.1.27 heißt es: „Das verfassungsmäßige Recht des Reichskanzlers, ihm geeignet erscheinende Kandidaten dem Herrn Reichspräsidenten zur Ernennung vorzuschlagen, kann mir nicht bestritten werden. Auf der anderen Seite bedarf natürlich die neue Reichsregierung des Vertrauens des Reichstags und hierzu der möglichst geschlossenen Beteiligung der hinter der Regierung stehenden Fraktionen. Aus diesem letzteren Grunde bin ich […] von vornherein gern bereit gewesen, Vorschläge Ihrer Fraktion über geeignet erscheinende Kandidaten entgegenzunehmen. Nur muß ich allerdings Wert darauf legen, daß die Vorschlagsliste so gestaltet ist, daß sie mir als dem vom Herrn Reichspräsidenten bestellten Reichskanzler die Möglichkeit läßt, wenn auch möglichst in Anlehnung an die Vorschläge der Fraktion, auf Grund eigener Entschließung meine Vorschlagsliste zu bilden. Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Graf, daher sehr dankbar, wenn Sie in Ihrer für heute nachmittag vorgesehenen Fraktionssitzung für eine Ergänzung der mir bisher für die Reichsministerien des Innern und der Justiz vorgelegten Liste Sorge tragen möchten; hierbei möchte ich besonderen Wert darauf legen, daß die von Ihnen vorzuschlagenden Kandidaten nicht ausschließlich für das eine oder das andere, sondern gleichzeitig für beide Ministerien benannt werden.“ (Nachl. Pünder , Nr. 33, Bl. 34–36).

12

Irrtümliche Datierung Pünders. Da diese Aufzeichnung im letzten Absatz Vorgänge vom 31. 1. behandelt, kann Pünder die Aufzeichnung nicht schon am 30. 1., sondern frühestens am 31. 1. abgeschlossen, unterzeichnet und datiert haben.

13

In ihrer Sitzung vom 31. 1. abends beschloß die deutschnationale Fraktion, die Liste ihrer Ministerkandidaten durch den Abg. v. Keudell zu ergänzen. Noch am 31. 1. erfolgte die Ernennung Keudells zum RIM und Hergts zum RJM und Vizekanzler. Damit waren sämtliche Ressorts des Kabinetts Marx IV besetzt (WTB-Berichte hierzu in R 43 I /1307 , Bl. 257).

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