1.151.5 (ma32p): 5. Frage der Reichswasserstraßenverwaltung.

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Text

RTF

[1226]5. Frage der Reichswasserstraßenverwaltung10.

Staatssekretär Gutbrod legte den Sachverhalt ausführlich dar.

Nach eingehender Aussprache bestand im Reichskabinett Übereinstimmung über folgende taktische Behandlung des Problems in der Länderbesprechung:

Wenn die Frage von den Ländern angeschnitten werde, werde der Reichskanzler erklären, daß die Reichsregierung die Frage als besonders wichtig betrachte und daß sie getrennt von den anderen Fragen behandelt werden müsse.

Sollten die Länder die Frage der Reichswasserstraßenverwaltung nicht erwähnen, dann werde der Reichskanzler zum Schluß der Länderbesprechung die Erklärung abgeben, daß die Reichsregierung sich natürlich die Weiterverfolgung auch der in der Besprechung nicht erwähnten Fragen, insbesondere der Frage der Reichswasserstraßenverwaltung, vorbehalten müsse.

Die Sitzung wurde sodann geschlossen.

Fußnoten

10

Am 9.12.27 hatte RVM Koch dem RK eine „Aufzeichnung über die Durchbildung der Reichswasserstraßenverwaltung“ übermittelt. Darin wurde, wie schon in der Kabinettsvorlage des RVM vom 6.5.27 (Dok. Nr. 279, Anm. 1), die Notwendigkeit der Bildung reichseigener Mittel- und Unterbehörden der Reichswasserstraßenverwaltung eingehend begründet und auf den fortdauernden Widerstand der Länder, insbesondere Preußens, hingewiesen. Im Begleitschreiben hatte der RVM ausgeführt, daß es auch für die in Aussicht genommene Besprechung mit den Ländern über das Reich-Länder-Verhältnis erforderlich sei, „daß die Reichsregierung auf dem zweifellos ihrer eigenen Verwaltungszuständigkeit unterliegenden Gebiete der Reichswasserstraßenverwaltung zu einem positiven Entschluß über die dringend notwendige Ordnung gelangt“ (R 43 I /2151 , Bl. 307–310). Mit Schreiben vom 23.12.27 an den RVM hatte RFM Köhler der Auffassung des RVM zugestimmt, „daß der jetzige Zustand der Verwaltung der Reichswasserstraßen in der mittleren und unteren Instanz durch Länderbehörden und -beamte auf die Dauer nicht beibehalten werden kann“. Auf der bevorstehenden Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder werde daher die Frage zu erörtern sein, was an die Stelle dieser Verwaltung zu treten habe. Zuvor werde sich die RReg. jedoch darüber schlüssig werden müssen, „ob eine reichseigene Verwaltung einzurichten ist, oder ob die Reichswasserstraßen an die Länder zurückgegeben werden sollen“ (R 43 I /2152 , Bl. 14; Antwort des RVM vom 6.1.28, ebd., Bl. 12 f.). Am 4.1.28 hatte der RVM seine „Aufzeichnung über die Durchbildung der Reichswasserstraßenverwaltung“ zusammen mit anderen Gravamina des RVMin. als Material für die bevorstehende Länderkonferenz an den RIM übersandt. Dabei hatte der RVM erneut die Auffassung vertreten, daß die bestehende vorläufige Regelung auf dem Gebiet der Reichswasserstraßenverwaltung „endlich durch eine im Benehmen mit den Ländern zu findende endgültige Ordnung ersetzt“ werden müsse. „Die Länder haben in dieser Frage einer praktischen, einfachen, vom Staatsgerichtshof gut geheißenen Lösung unter preußischer Führung einen absolut negativen Widerstand entgegengesetzt, der die Verwaltungsarbeit des Reichs aufs äußerste erschwert hat und im Interesse der sachlichen Erfüllung der verfassungsmäßigen Aufgaben des Reichs dringend beseitigt werden muß.“ (Abschrift an StSRkei, R 43 I /1874 , Bl. 31–44).

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