1.187.1 (ma32p): Arbeitsnotprogramm.

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Arbeitsnotprogramm.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers trug vor, daß die Demokraten bei der um 10 Uhr vormittags stattgehabten Besprechung eine ausweichende Antwort gegeben hätten. Sie hätten sich ungefähr in dem Sinne geäußert, daß sie zur Erledigung des Notprogramms grundsätzlich bereit seien, das Programm jedoch zunächst kennenlernen müßten.

Von den Sozialdemokraten sei ein Ultimatum bezüglich des Wahltermins zu erwarten. Nach seiner Auffassung solle die Reichsregierung hier das Prävenire spielen.

Der Reichswirtschaftsminister äußerte sich im wesentlichen in demselben Sinne, wies jedoch darauf hin, daß das Reichskabinett in der zu veröffentlichenden Erklärung bezüglich der Auflösung des Reichstags nicht die Rechte des Reichspräsidenten antasten dürfe. Der Reichswirtschaftsminister verlas den beiliegenden Entwurf einer Verlautbarung1.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte gleichfalls, daß das Recht der Auflösung des Reichstags beim Reichspräsidenten liege. Im übrigen sei die Abwicklung des Programms das wichtigste, die Inaussichtnahme eines Termins für Neuwahlen stehe erst in zweiter Linie.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß nach den Erklärungen des Reichspräsidenten die Vornahme von Neuwahlen spätestens am 20. Mai mindestens ebenso wichtig sei wie die Abwicklung des Notprogramms.

Staatssekretär Dr. Meissner, der inzwischen erschienen war, teilte mit, daß der Reichspräsident jedenfalls nicht beabsichtige, sich das Recht der Auflösung aus der Hand nehmen zu lassen. Wesentlich sei die Erledigung des Notprogramms nach der Auffassung des Reichspräsidenten.

[1328] Im übrigen erklärte sich Staatssekretär Dr. Meissner bereit, den anliegenden Entwurf einer Verlautbarung dem Reichspräsidenten zu unterbreiten und die Auffassung des Reichspräsidenten baldigt dem Kabinett mitzuteilen2.

Das Reichskabinett stimmte unter Vorbehalt der Stellungnahme des Herrn Reichspräsidenten dem Entwurfe zu.

Fußnoten

1

Im Entwurf einer Verlautbarung der RReg. heißt es: „Die Reichsregierung hat den Parteien für die Verhandlungen des Reichstags bis zum Ablauf des Etatsjahres ein Notprogramm vorgelegt. […] Sie wird nach Erledigung des Programms – selbstverständlich auch für den Fall seines Scheiterns – die Auflösung des Reichstags vom Herrn Reichskanzler [sic] erbitten. Die Reichskanzlei wird ihrerseits alle Vorkehrungen treffen, um Neuwahlen spätestens am 20. Mai zu ermöglichen. […] Der Herr Reichspräsident hat der Reichsregierung kundgetan, daß er mit ihr der restlosen Durchführung des Notprogramms ausschlaggebende Bedeutung beimißt und daß er einen dem Vorhaben der Reichsregierung entsprechenden Auflösungstermin in Aussicht nehmen wird.“ (R 43 I /1428 , Bl. 323). – Endgültige Fassung in Anm. 3 zu Dok. Nr. 430.

2

Siehe Dok. Nr. 430, P. 1.

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