2.24.12 (mu11p): 12. Frage der Bewilligung einer Besatzungs- und einer Ausgleichszulage an die Beamten und Angestellten in den besetzten rheinischen Gebieten.

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12. Frage der Bewilligung einer Besatzungs- und einer Ausgleichszulage an die Beamten und Angestellten in den besetzten rheinischen Gebieten.

Der Reichsminister der Finanzen machte Mitteilung von den Forderungen der Beamten und Angestellten aus den besetzten rheinischen Gebieten12 und führte aus, daß der Antrag jetzt besonders ungelegen komme, weil man zur Zeit über die Besoldungsordnung berate und weil er befürchte, daß im Falle der Bewilligung der Forderungen Weiterungen für das unbesetzte Gebiet folgen würden. Wenn auch die Gewerkschaften nach dieser Richtung beruhigende Erklärungen abgegeben hätten, so sei es doch zweifelhaft, ob diese Erklärungen nachher auch eingehalten würden. Es wäre zu erwägen, ob man für die[60] Orte Köln, Aachen usw., in denen die Preise sehr gestiegen seien, eine Sonderregelung vornehmen solle. Jedenfalls könne man für die Länder die Kosten nicht übernehmen. Preußen erwarte, daß dies geschehe. Bayern habe ohne sich an das Reich zu wenden, in der Pfalz eine Zulage von 100 M gegeben. Ministerialdirektor Maeder gab eine eingehende Schilderung der Verhandlungen in Köln und trat dafür ein, den Beamten und Angestellten dort eine Zulage zu geben13. Der Vorschlag ging dahin: „Den Beamten und Angestellten, erforderlichenfalls auch den Arbeitern der besetzten rheinischen Gebiete wird mit Wirkung vom 1. Januar dieses Jahres ab eine Wirtschaftsbeihilfe gewährt

a)

von 150 M monatlich an kinderlos Verheiratete in Ortsklasse A der laufenden monatlichen Teuerungszulage;

b)

von 120 M monatlich an kinderlos Verheiratete in als teuer anerkannten Orten;

c)

von 90 M an kinderlos Verheiratete in den sonstigen Orten.

Kinderzulage 25 M für jedes Kind einheitlich. Ledige 80% der Sätze kinderlos Verheirateter bei eigenem Hausstand.

Ledige unter 24 Jahren erhalten die Hälfte der Beträge für Ledige.“

Er war weiter der Auffassung, daß man im Falle der Gewährung diese Beihilfe unbedingt auf das besetzte Gebiet beschränken müsse. Der Reichspostminister war der Meinung, daß die Verhältnisse in Köln nicht so trostlos lägen, wie sie von Herrn Maeder und den anderen Mitgliedern der Kommission geschildert würden. Unter der Hand sei im Rheinland vieles sehr viel billiger zu kaufen als hier. Man dürfe selbstverständlich nicht die Preise in den Läden und Speisewirtschaften, die naturgemäß auf die Ausländer zugeschnitten seien, als maßgebend ansehen. Wenn die Beihilfe aber gezahlt werden sollte, dann müßte das Kabinett unter allen Umständen allen weiteren Wünschen gegenüber, auch den Eisenbahnern gegenüber, fest bleiben. Seiner Auffassung nach hätten ¾ der Beamten die Beihilfe nicht nötig, höchstens das Viertel, welches in den Großstädten wohne. Reichsminister David teilte die Auffassung des Reichspostministers und betonte, daß das Kabinett gar nicht in der Lage sei, hier Zusagen zu machen, da es sich sonst einen Eingriff in die Etatsrechte der Volksvertretung zu Schulden kommen lassen würde. Er empfahl daher die Angelegenheit der Nationalversammlung zu unterbreiten und regte an, daß die Regierungsvertreter in Zukunft energisch allen Forderungen gegenüber die Auffassung vertreten sollten, daß derartige Wünsche bei der Nationalversammlung eingebracht werden sollten. Der Reichsminister der Finanzen griff die Anregung des Reichsministers David auf und schlug vor, ihn zu ermächtigen, die Frage mit der zur Zeit wegen der Besoldungsordnung tagenden Unterkommission des Haushaltsausschusses zu erörtern. Ministerialdirektor Lese vom Preußischen Ministerium der öffentlichen Arbeiten machte auf die ungeheure Bedeutung aufmerksam, die eine Bewilligung der Beihilfe speziell bei den Eisenbahnern haben würde14; es sei ihm zweifelhaft, ob die Beihilfe auf[61] das Rheinland beschränkt bleiben könne. Der Vertreter des Preußischen Finanzministeriums warnte vor der Gewährung einer Beihilfe wegen der nicht übersehbaren Folgen.

Geheimrat Hausmann machte noch darauf aufmerksam, daß die Teuerung dort noch erheblich größer sei, als in anderen Orten Deutschlands, wofür der Umstand auch maßgebend sei, daß der Magistrat und die Industrie in der letzten Zeit erhebliche Zulagen an ihre Angestellten usw. gezahlt hätten.

Der Reichsminister der Finanzen wurde ermächtigt, mit der Unterkommission des Haushaltsausschusses die Erörterung der Frage sofort in Angriff zu nehmen. Inzwischen soll der Regierungspräsident in Köln von dem Ergebnis der Kabinettssitzung benachrichtigt werden15.

Fußnoten

12

Im besetzten rhein. Gebiet waren die Angestellten der Versorgungsämter und -behörden in den Streik getreten, und bei den Beamten herrschte Unruhe wegen der allgemeinen Verteuerung. In einer Besprechung mit Vertretern der Reichsressorts waren sowohl Forderungen auf eine Besatzungszulage erhoben worden wie nach Maßnahmen, um die Lebenshaltungskosten zu erleichtern. Seitens der Ressortvertreter waren die Forderungen als berechtigt anerkannt worden; doch war zugleich erklärt worden, Entscheidungen müßten dem RKab. überlassen bleiben, das sie nach Beendigung des Streiks treffen werde (MinDir. Maeder an UStS Albert, 3.4.20; R 43 I /176 , Bl. 18 f.).

13

MinDir. Maeder hatte an den Verhandlungen in Köln teilgenommen und die dortigen Preis- und Wirtschaftsverhältnisse untersucht (Maeder an Albert, 3.4.20; R 43 I /176 , Bl. 18 f.).

14

Zu den Verhandlungen mit dem Eisenbahnpersonal s. Dok. Nr. 55, P. 7.

15

UStS Albert teilte dem RegPräs. noch am 8. 4. telegrafisch mit, daß die Forderungen der Beamten und Angestellten dem mit Besoldungsfragen beschäftigten Unterausschuß der NatVers. vorgelegt würden (R 43 I /176 , Bl. 5). Am 9. 4. stimmte dieser Ausschuß den Vorschlägen MinDir. Maeders zu (RFM an UStSRkei, 6.5.20; R 43 I /176 , Bl. 166).

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