2.15.2 (mu21p): 2) Panzerschiff.

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Text

RTF

2) Panzerschiff5.

Der Reichswehrminister verlas folgende Erklärung:

Der Herr Reichskanzler hat am 5. Juli zur Frage des Panzerschiffbaus im Reichstag die folgende Erklärung abgegeben6: „Bei der Beurteilung der Panzerschiffrage muß von der Entschließung des Reichsrats vom 31. März 1928, der der Herr Reichswehrminister zugestimmt hat, ausgegangen werden7. Sie ist von diesem im Einvernehmen mit dem Vertreter Preußens dort formuliert worden. Dabei wurde die Tatsache der erfolgten Bewilligung des Schiffes nicht in Frage gezogen. Die Absicht des Reichsrats ging dahin, die Reichsregierung zu veranlassen, vor dem 1. September 1928 nochmals zu prüfen, ob nicht wegen mangelnden Gleichgewichts im Reichshaushalt eine Einschränkung der Ausgaben nötig sei und infolgedessen der Weiterbau des Panzerschiffs vorläufig eingestellt oder andere wichtige Ausgaben des Heereshaushalts dafür beschnitten werden müssen. Demgemäß liegt die Entscheidung über den Beginn des eigentlichen Baus bei der Reichsregierung. Behufs Prüfung der noch offenen Frage wird sich der Herr Reichswehrminister rechtzeitig mit dem Herrn Reichsfinanzminister in Verbindung setzen.“

[62] Ich habe daraufhin am 20. Juli mit dem Herrn Reichsfinanzminister Rücksprache genommen8. Das Ergebnis war, daß der Herr Reichsfinanzminister gegen den terminmäßigen Beginn des Baues zum 1. September d. Js. keine finanziellen Bedenken erhob. Für die Fortführung der Bauraten und den Beginn der weiteren Ersatzbauten zum 1.4.1929 und später jedoch wies der Herr Reichsfinanzminister auf die angespannte Finanzlage für 1929 hin und stellte die Notwendigkeit fühlbarer Abstriche bei den einzelnen Etats, verglichen mit 1928, in Aussicht9. Ich habe für mein Ressort daraufhin die Lage geprüft und kann folgendes erklären:

1.

Dem Reichsfinanzminister sind von Resten aus den letzten Etatsjahren trotz ernstester Bedenken bereits 41 Millionen zur Verfügung gestellt.

2.

Bei Aufstellung des Haushalts 1929 ist erreicht, daß trotz zwangsläufiger Mehrausgaben – hervorgerufen durch Lohnerhöhungen und Preissteigerungen – die Endsumme des Etats 1928 einschließlich des Nachtragetats nicht überschritten wird, was eine tatsächliche Senkung der sachlichen Ausgaben von 23 Millionen bedeutet.

3.

Ich habe angeordnet, daß Ersatzbauten der Marine unter allen Umständen nur innerhalb der Höhe des jetzigen Marineetats ausgeführt werden dürfen. Dabei möchte ich besonders betonen, daß die Notwendigkeit und finanzielle Möglichkeit jedes neuen Ersatzbaues, also auch der geplante Bau weiterer Panzerschiffe, einer eingehenden Prüfung durch Regierung und Parlament unterliegen wird.

4.

Der Staatssekretär Popitz hat mir erklärt, daß der durch Verordnung des Herrn Reichskanzlers eingesetzte Mitprüfungsausschuß10 zu der Überzeugung gekommen ist, daß der Wehretat durchaus sparsam und durchsichtig aufgestellt sei und daß ins Gewicht fallende Ersparnisse nur durch [63] Verminderung unserer materiellen Rüstung möglich sind. Ob die außen- und innenpolitische Lage eine derartige Rüstungseinschränkung erlaubt, ist eine Frage, über die das Kabinett sich in einer vom Herrn Reichskanzler für Ende September in Aussicht genommenen Sitzung klar werden und entscheiden muß.

Gegen den Beginn des Panzerschiffbaus zum 1. September liegen also keine finanziellen Bedenken vor, und ich beantrage demgemäß hiermit das Einverständnis des Kabinetts zu dem Beginn des Baues.

Der Reichskanzler wies auf die große politische Bedeutung dieser Angelegenheit hin. Zur Beurteilung der Frage sei wichtig, welche Meinung der Reichsminister der Finanzen über die Entwicklung der Finanzen des Deutschen Reichs in den nächsten Jahren habe.

Hierzu erklärte der Reichsminister der Finanzen daß er mit einem Defizit von etwa 600 Millionen Reichsmark für das nächste Jahr rechne11. Dieses setze sich aus einer Steigerung der Reparationslasten um 300 Millionen Reichsmark, dem Wegfall des diesjährigen Überschusses von 165 Millionen Reichsmark und dem Wegfall des diesjährigen Münzgewinns von 125 Millionen Reichsmark zusammen. Wenn man erhöhte Ansätze der Reichseinnahmen in Rechnung stelle, so blieben immer noch 300 Millionen Reichsmark als Defizit, die durch neue Steuern gedeckt werden müßten. Wünschenswert seien also Abstriche bei allen Ressorts.

Auf eine Frage des Reichsministers des Innern erklärte der Reichswehrminister daß er einen grundsätzlichen Verzicht auf den Bau weiterer Schiffe der gleichen Serie nicht aussprechen könne, da die jetzt vorhandenen Linienschiffe unbrauchbar seien12. Wie er bereits erklärt habe, solle aber jeder Ersatzbau der eingehendsten Prüfung durch die zuständigen Instanzen unterworfen werden. Die Möglichkeit neuer Einsparungen im Haushalt der Wehrmacht sehe er nur bei dem Komplex der Rüstungsausgaben, über den das Reichskabinett sich im September zu entscheiden haben werde. Im übrigen bestehe der Reichswehretat fast ausschließlich aus zwangsläufigen Ausgaben, die, wie in eingehenden Verhandlungen mit dem Reichsfinanzministerium festgestellt sei, schon auf das sparsamste angesetzt seien. Eine Einsparung bei den Rüstungsausgaben würde die Hinausschiebung der Notrüstungen noch um ein bis zwei Jahre bedeuten.

Der Reichwehrminister bat, die Beratung hierüber aber nicht mit den Beratungen über das Panzerschiff zu verknüpfen.

Der Reichsminister des Innern stellte fest, daß immerhin nach der Erklärung des Reichswehrministers Mehrausgaben für das Panzerschiff durch Herabsetzung der Ausgaben für andere Ersatzbauten ausgeglichen werden würden, so daß keine Mehrausgaben für den Wehretat insgesamt entstünden.

[64] Das Reichskabinett beschloß hierauf folgende Veröffentlichung in dieser Angelegenheit:

„Das Reichskabinett beschloß in seiner heutigen unter dem Vorsitz des Reichskanzlers abgehaltenen Sitzung, den Bau des Panzerschiffes in Angriff zu nehmen. Zu diesem Beschluß ist die Reichsregierung gelangt, nachdem festgestellt wurde, daß die durch den Bau des Panzerschiffs entstehenden Mehrausgaben in den folgenden Jahren durch entsprechende Ersparnisse bei sonstigen Ersatzbauten wieder eingebracht werden“13.

Fußnoten

5

Der RR hatte am 17.12.27 mit 36 gegen 32 Stimmen beschlossen, im Reichshaushaltsplan die Mittel für den Neubau eines Panzerschiffes (9,3 Mio RM) zu streichen. Daraufhin hatte der RFM eine Doppelvorlage im RT eingebracht (RT-Drucks. Nr. 3850, RT-Bd. 420 ). Der RT hatte für den ersten Bauabschnitt 6 Mio RM bewilligt.

6

RT-Bd. 423, S. 92 .

7

Gegen den RT-Beschluß war vom RR kein Einspruch erhoben worden, er hatte jedoch am 31.3.28 beschlossen, die RReg. zu ersuchen, „die Arbeiten für das Panzerschiff – mit Ausnahme der reinen Konstruktionsarbeiten – nicht vor dem 1. September in Angriff zu nehmen, insbesondere Verträge über Lieferung nicht eher abzuschließen, um zu verhindern, daß infolge einer etwa notwendig werdenden Einschränkung der Ausgaben der Weiterbau vorläufig eingestellt wird oder andere wichtige Ausgaben des Heeres-Haushalts dafür beschnitten werden müssen.“ Dies referierte Wienstein am 27. 8. und vermerkte weiter dazu: „Meines Erachtens ist der RR keinesfalls gehalten, den RT, nachdem der RR auf Einlegung eines Einspruchs verzichtet hat, noch von einer etwa gefaßten Entschließung in Kenntnis zu setzen. Für den RT, das Organ der Legislative, sind die Mitwirkungsbefugnisse bei der Gesetzgebung dann erledigt, wenn der RR beschlossen hat, keinen Einspruch einzulegen. Entschließungen des RR können sich jetzt nur noch an die Trägerin der Exekutive richten. Unzweifelhaft richtet sich denn auch die vorerwähnte Entschließung des RR an die Exekutive, insbesondere an den RWeM. Dieser hatte seinerseits bereits der Entschließung zugestimmt, also auf alle Fälle von der Entschließung Kenntnis. Überdies erhalten die Reichsressorts die Drucksachen des RR und werden auf diese Weise von etwa gefaßten Entschließungen des RR in Kenntnis gesetzt.“ (R 43 I /606 , Bl. 68 f.) Am 28. 8. vermerkte MinR Feßler hierzu, daß von MinR Kaisenberg bestätigt worden sei, daß der Art. 74 Abs. 3 RV nur für den Fall des Einspruchs vorsehe, „daß das Gesetz dem Reichstag zur nochmaligen Beschlußfassung vorgelegt wird“ (R 43 I /606 , Bl. 69).

8

Der RFM hatte bereits vorher Kenntnis: In einer Notiz des Kapitäns Gadow vom 19. 7. hieß es über das Panzerschiff „Ersatz Preußen“, daß der RFM von MinDir. Lotholz unterrichtet worden sei und „nichts bemerkt“ habe (BA: Nachlaß Groener  147).

9

Hilferding blieb bei dieser Haltung: Am 29. 10. übermittelte v. Schleicher dem StSRkei einen Schriftwechsel zwischen RFM und RWeM v. 14./29.9.28 (R 43 I /606 , Bl. 98-101). Der RFM bat zunächst den RWeM, keine Verträge für die Armierung des Panzerschiffs abzuschließen, bis er übersehen könne, ob er die Mittel zur Verfügung stellen könne, „nachdem sich inzwischen durch die Erweiterung der Krisenfürsorge die Etatslage verschlechtert hat.“ Dazu erklärte der RWeM, das Schreiben gehe von falscher Voraussetzung aus, da der RWeM nur Anweisungen für die Einzeletats des ordentlichen Haushalts seines Ressorts zu geben habe. „Der RFM kann wohl diese Kassenbetriebsmittel im ganzen einer Kürzung unterziehen, wenn die Finanzlage des Reiches dazu zwingt, er ist aber nicht berechtigt, in die Verwaltung der anderen Reichsministerien selbst einzugreifen und zu bestimmen, bei welchen Verwaltungsbedürfnissen im einzelnen gespart werden soll.“ Es bedürfe keiner Begründung, daß der RFM zur „Kürzung der Betriebsmittel nicht willkürlich ein einzelnes Ministerium herausgreifen kann“. – Darauf entgegnete der RFM am 11. 10., sein Schreiben vom 14. 9. sei falsch ausgelegt worden. Er habe die Bitte ausgesprochen, die Verträge bis zur Klärung der schwierigen Finanzlage, die er in „allernächster Zeit“ vornehmen wolle, zurückzustellen. „Ich halte mich zu ihr nicht nur für berechtigt, sondern sogar für verpflichtet, da ich bei der ganzen Finanzlage mit der Möglichkeit einer soweit gehenden Kürzung der Betriebsmittel rechnen muß, daß auf das dortige Ressort ein Abstrich in Höhe des für die Armierung des Panzerschiffes A im Etat 1928 vorgesehenen Betrages käme. – Ich nehme an, daß es im Interesse des dortigen Ressorts liegt, daß ich rechtzeitig darauf aufmerksam mache“ (R 43 I /606 , Bl. 105).

10

Wahrscheinlich bestand der Ausschuß aus StS Popitz und RSparKom. Saemisch, s. Anm. 7 zu Dok. Nr. 42; dazu auch Raeder, Mein Leben I, S. 233.

11

Dazu Dok. Nr. 57, P. 2.

12

Kapitän Gadow hatte in seiner Notiz vom 19. 7. festgestellt, daß es auf der „Elsaß“ und der „Hessen“ zu Kesselzusammenbrüchen gekommen sei. Wegen der Überalterung beider Schiffe lohne die Ausbesserung nicht. Der Ersatz komme gerade zur Zeit ihrer vollen Unbrauchbarkeit. Weiterhin schrieb Gadow, daß die Beschäftigungslage der Werften in Kiel und Wilhelmshaven vom pünktlichen Baubeginn im Herbst 1928 und Frühjahr 1929 abhängig sei, sonst komme es zu Entlassungen (BA: Nachlaß Groener  147).

13

Koch-Weser schrieb am 15. 8. über die Zustimmung der SPD-Kabinettsmitglieder: „Welche näheren Gründe die Sozialdemokraten bewogen haben, habe auch ich noch nicht ergründet, vermutlich hat Groener mit seinem Rücktritt gedroht und Hindenburg sich energisch hinter Groener gestellt […]. Es bleibt aber eine höchst bedauerliche Tatsache auch im Interesse unserer Auslandspolitik, daß gerade in diesem Augenblick, wo zwischen den Abrüstungskommissionen verhandelt wird, Deutschland mit dem Bau eines Kriegsschiffes vorgeht, das für die Verteidigung nicht richtig nützen kann und uns nur Mißtrauen zuzieht“ (BA: Nachlaß Koch-Weser  37). Die Vorstände der SPD und der SPD-RT-Fraktion drückten am 15. 8. ihr Bedauern darüber aus, daß die SPD-Minister ihre Ablehnung gegen den Bau des Panzerkreuzers nicht klar zum Ausdruck gebracht hätten. – Otto Braun erklärte in einem Schreiben vom 16. 8. an den RK, daß die SPD und die pr. Regierung durch den Beschluß desavouiert worden seien (SPD: Nachlaß Müller K). In seinem Antwortschreiben erklärte Hermann Müller am 20. 8.: „Für die Kabinettsmitglieder gab es nach meiner Meinung nur zwei Möglichkeiten. Entweder so zu verfahren, wie geschehen ist, oder zu beschließen, daß die Entscheidung bis in den Oktober hinein vertagt wurde. Das letztere hätte meiner Auffassung nach zur Folge gehabt, daß bei der zu erwartenden Umbildung der RReg. entweder diese aufgeflogen wäre, oder aber die sozialistischen Minister sich doch zur Zustimmung entschließen mußten. Unter diesen Umständen schien es mir das kleinere Übel zu sein, jetzt in den Sommerwochen die an sich unangenehme Entscheidung herbeizuführen. Maßgebend waren für unsere Entscheidung also in erster Linie politische Gründe. Denn das sage ich ganz offen: Mir hat der Panzerkreuzer Sorge gemacht, seit ich die Regierungsbildung übernahm. Wenn ich hätte damit rechnen können, daß das Kabinett an dem Panzerkreuzer scheiterte, so hätte ich mich dazu durch keinen Druck der Partei davon abhalten lassen, die Kabinettsbildung abzulehnen“ (SPD: Nachlaß Müller O V). Schleicher berichtete dem RWeM am 19. 8.: „Die Panzerschiff-Frage hat allerlei Getöse in der Öffentlichkeit ausgelöst. Es ist auch genau gekommen, wie ich es der Reichskanzlei voraussagte. Die schönsten Erklärungen und Begründungen haben auf die wehrfeindlich eingestellten Kreise nicht den geringsten Eindruck gemacht und der Rechten nur die freudig aufgegriffene Gelegenheit gegeben, hämische Bemerkungen zu machen und den Umfall der Linken agitatorisch nach Strich und Faden auszubeuten. […] In diesem Zusammenhang war es mir nicht ganz uninteressant, vom Abgeordneten Treviranus zu hören, daß man auch in Rechtskreisen und auch bei einem Teil der Marinesachverständigen dem Panzerbauprogramm skeptisch gegenüberstände“ (BA: Nachlaß Schleicher 20). – Über die politischen Auseinandersetzungen um den Panzerkreuzer schrieb Groener am 29. 8. an Schleicher: „In dem Streit um das Panzerschiff sehe ich eine politische Satire, wie sie amüsanter kaum gedacht werden kann. Das unschuldige Schiff hat es nicht verdient, eine solche Rolle zu spielen. Halten sie nur „unsere blauen Jungens“ [= entweder Marineleitung oder die DNVP-Gruppe um Treviranus] recht fest am Zügel, daß sie nicht auf die Bühne hinausstürmen, um in dieser politischen Komödie eine tragische Rolle zu spielen. Sich hübsch hinter den Kulissen halten, keine Miene verziehen, zusehen, wie sich die blöden Leute beschimpfen und prügeln – muß unsere Parole sein. In der Hinterhand macht sich das politische Spiel immer gut“ (BA: Nachlaß Schleicher 20). – Die „Deutsche Friedensgesellschaft“ sandte dem RKab. am 13.9.28 eine Kundgebung gegen den Baubeschluß (R 43 I /606 , Bl. 27 f.). Zuvor hatte StS Zweigert am 29. 8. der Rkei den Antrag der KPD, des Roten Frontkämpferbundes und des Kommunistischen Jugendverbandes auf ein Volksbegehren für Verbot des Panzerkreuzerbaues zugesandt (R 43 I /606 , Bl. 79-81). In einer Chefbesprechung im RIMin. am 4. 9. wurde – wie Wienstein vermerkte – festgestellt, daß der Antrag zulässig sei und es keine verfassungsrechtlichen Gründe zur Ablehnung gebe (R 43 I /606 , Bl. 88). Nach Ablauf der Einzeichnungsfrist meldete WTB am 24. 10., daß für ein Volksbegehren 7,06% Stimmen zu wenig abgegeben worden seien (R 43 I /606 , Bl. 109).

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