2.33.6 (mu21p): 7. Außerhalb der Tagesordnung: Aussagegenehmigung für den früheren Reichswehrminister Noske.

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7. Außerhalb der Tagesordnung: Aussagegenehmigung20 für den früheren Reichswehrminister Noske.

[Zeugenaussage in einer Privatklage.]

Fußnoten

20

Nach § 54 der Strafprozeßordnung (RGBl. 1924 I, S. 327 ) hatte die RReg. für Mitglieder die Aussagegenehmigung zu erteilen, soweit dadurch nicht dem Wohl des Reichs Schaden zugefügt wurde.

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