2.7.1 (mu21p): 1) Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[17]1) Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Staatssekretär von Schubert gab einen Überblick über den bisherigen Verlauf der deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen1. Er empfahl, um die ins Stocken geratenen Verhandlungen wieder in Fluß zu bringen, die letzte polnische Note vom 11. Juni 1928, die sich auf die von Polen nicht ohne weiteres anerkannte Vereinbarung der Delegationsführer Reichsminister i. R. Hermes und von Twardowski über das weitere Verhandlungsprogramm bezieht2, mit dem in der Anlage beiliegenden Entwurf einer Antwortnote des Reichsaußenministers3 alsbald zu beantworten. Dieser Antwortentwurf ist im handelspolitischen Ausschuß der Reichsregierung vorberaten worden.

Der Reichskanzler erklärte, daß es nach seiner Auffassung durchaus wünschenswert sei, daß die Verhandlungen der beiderseitigen Delegationen alsbald wieder aufgenommen würden. Im gegenwärtigen Augenblick komme es nicht darauf an, dem deutschen Delegationsführer neue Weisungen für die materiellen Verhandlungen zu geben; wesentlich sei nur, daß die Delegationsführer wieder zusammen kämen, um sich über einen Verhandlungsplan zu einigen. Wenn dieses Ziel durch die vorgeschlagene Note erreicht werde, so sei dies zu begrüßen.

Das Reichskabinett billigte darauf den Notenentwurf4.

Fußnoten

1

Um den im Jahr 1925 entbrannten Wirtschaftskrieg zwischen Deutschland und Polen zu beenden, waren 1927 Verhandlungen über einen Handelsvertrag geführt worden. Sie hatten das Stresemann-Jackowski-Abkommen vom 27.11.27 zum Ergebnis, in dem ein kurzfristiger Handelsvertrag vorgesehen worden war, der durch einen langfristigen abgelöst werden sollte. Als Delegationsführer waren auf deutscher Seite Hermes, auf polnischer v. Twardowski bestimmt worden. Die polnische Grenzzonen-Verordnung v. 23.12.27 hatte vom Januar 1928 an eine längere Unterbrechung der Verhandlungen zur Folge. Im April hatten sich in Wien Hermes und v. Twardowski darauf geeinigt, daß unter der Voraussetzung einer zufriedenstellenden Regelung der Rechtsfragen Handelsvertragsverhandlungen wieder aufgenommen werden sollten. Für sie waren Ausgangspunkt die polnische Forderung auf Export von 350 000 t Kohlen nach Deutschland und freier Vieh- und Fleischausfuhr in das Reich, dagegen bot Deutschland den Import von 200 000 t Kohlen und 200 000 dz Schweinefleisch aus Polen. Aus veterinärpolizeilichen Gründen erhob Preußen generelle Einwendungen gegen die Ein- und Durchfuhr von polnischem Fleisch (R 43 I /123  u. 1107).

2

Am 27.6.28 war als „schwebende Kabinettsfrage“ in der Rkei vermerkt worden: „Die polnische Regierung hat in einer Note erklärt, daß sie die Vorfragen des Vertragsschlusses, also insbesondere die Fragen des Fremdenrechts und der Niederlassung, als durch die bisherigen Besprechungen erledigt betrachtet. Vom deutschen Standpunkt aus gilt das Gegenteil. Das Auswärtige Amt will deswegen kurz antworten, daß keine Veranlassung bestehe, das Verhandlungsgebiet neu abzugrenzen. Vor Absendung der Note soll aber die Zustimmung des neuen Kabinetts eingeholt werden, […].“ (Im handelspolitischen „Nachtrag“ zu „schwebenden Kabinettsfragen“; R 43 I /1014 , Bl. 105; als selbständiger Vermerk in R 43 I /1107 , Bl. 124).

3

In diesem Entwurf wurde auf die vorangegangene Verbalnote vom 2.6.28 hingewiesen, in der deutscherseits der Abmachung der beiden Delegationsführer zugestimmt worden war. Daran halte die Regierung fest und sehe keine Notwendigkeit, neue Einzelheiten für die Besprechung zu bestimmen. Wie die polnische Regierung setze sie sich für eine baldige Besprechung der Delegationsführer ein. (Der Text des Entwurfs befindet sich außer in R 43 I /1431 , Bl. 166 auch in R 43 I /1107 , Bl. 135).

4

Nach einem Vermerk in der Rkei v. 18.7.28 einigten sich die Delegationsführer auf einen Verhandlungsbeginn am 10.9.28 (R 43 I /1107 , Bl. 135).

Extras (Fußzeile):