2.9.1 (mu21p): 1) Verfassungs- und Verwaltungsreform.

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[23]1) Verfassungs- und Verwaltungsreform.

Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor. Er führte aus, daß zunächst die Frage zu prüfen sei, ob und in welchem Umfange die Arbeiten des von der Länder-Konferenz eingesetzten Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform fortzusetzen seien2, und kam zu dem Ergebnis, daß die Arbeiten fortgesetzt werden müßten, weil die Länderkonferenz in der Regierungserklärung erwähnt sei3 und außerdem die Arbeiten der Konferenz noch nicht abgeschlossen seien. Praktische Erfolge habe der Ausschuß allerdings bisher kaum erzielt4. Es entstehe nun die Frage, was die Reichsregierung tun könne. Bis jetzt sei noch nicht die in der Verlautbarung über das Ergebnis der Länderkonferenz erwähnte Stelle näher bezeichnet worden, die zur Herbeiführung von Vereinbarungen über das Aufgehen kleinerer Länder in Nachbarländer sowie für die Auflösung von Enklaven und Exklaven in enger Fühlungnahme mit den Ländern anregend und vermittelnd und auf Anruf der Beteiligten als Schiedsinstanz tätig werden solle5. Nach seiner Ansicht müsse das Reichsministerium des Innern diese Stelle werden. Er bitte um eine dementsprechende Beschlußfassung des Reichskabinetts.

Bedenklich erscheine ihm der Satz in der Verlautbarung über das Ergebnis der Länderkonferenz, daß jede Teillösung bedenklich sei. Sicherlich seien doch gerade auf dem Gebiete des Anschlusses bzw. der Vereinigung kleinerer mit größeren Ländern Teilergebnisse möglich und zu begrüßen. Der Vertrag Waldecks mit Preußen stelle in dieser Hinsicht einen durchaus erwünschten Anfang dar6. Ein Vertrag Schaumburg-Lippes mit Preußen sei im Jahre 1926 nur deshalb gescheitert, weil Schaumburg-Lippe mit der Provinz Hannover hätte vereint werden sollen7. Er glaube jedoch, daß die Vereinigung Schaumburg-Lippes und auch Lippe-Detmolds mit Preußen bei einigen Bemühungen leicht zu erreichen sein werde8. Auch andere Länder[24] könnten sich unschwer mit Preußen vereinigen. Er wolle jedoch zunächst davon absehen, noch mehr Länder anzuführen.

Preußen könne nun auch auf dem Gebiete der Verwaltungsreform selbst etwas unternehmen. Bekanntlich existierten schon lange in Preußen umfangreiche Vorarbeiten; z. B. wolle es eine Mittel-Instanz abschaffen. Vielleicht könne hier die Reichsregierung auf die Preußische Staatsregierung einwirken. […]

Der Reichsjustizminister wies darauf hin, daß die Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches9 jetzt überflüssig geworden und daher aufzulösen sei. Im übrigen vertrat er die Auffassung, daß sämtliche Enklaven und die kleineren Länder beseitigt werden müßten10. Es werde notwendig sein, in dieser Hinsicht einmal einen großen Entschluß zu fassen.

Ob eine Verwaltungsreform in Preußen vor der Neugliederung des Reiches noch kommen werde, erscheine ihm zweifelhaft. Im übrigen sei es vielleicht möglich, daß die Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform, soweit sie Mitglieder des Reichskabinetts seien, zunächst einmal unter sich die vordringlichsten Fragen erörterten.

Der Reichswirtschaftsminister ging auf die Arbeiten der Länderkonferenz ein und betonte als besonders bedeutsames Ergebnis der Konferenz die Sätze in der Verlautbarung, daß eine grundlegende Reform des Verhältnisses zwischen Reich und Ländern und eine starke Reichsgewalt nötig sei11. Im übrigen wies er darauf hin, daß die schließlich beschlossene Zusammensetzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungreform einen großen Fortschritt im Vergleich zu dem ursprünglichen Plan bedeute, den Ausschuß des Reichrates für Verfassungsfragen mit den Arbeiten zu betrauen.

Endlich begrüßte er die Absicht des Reichsministers des Innern, seinerseits auch selbständig auf dem Gebiet der Verfassungs- und Verwaltungsreform zu arbeiten.

Der Reichspostminister stimmte dem Vorschlage des Reichsministers des Innern grundsätzlich zu. Er vertrat gleichfalls die Auffassung, daß die Reichsregierung sich bemühen müsse, die Verwaltungsreform in Preußen vorwärts zu treiben. Von den anderen Ländern werde stets die energische Ausführung praktischer Reformarbeiten verlangt. Es müsse daher eigentümlich berühren, daß Preußen auf dem Gebiete der Verwaltungsreform bisher noch nichts geleistet habe.

[25] Den Zusammentritt und das Ergebnis der Länderkonferenz bezeichnete er als ein Moment von großer politischer und psychologischer Bedeutung.

[StS Popitz berichtet über Aufgaben und Tätigkeit des gleichfalls von der Länderkonferenz im Januar eingesetzten Ausschusses für Finanzfragen.]

Der Reichsverkehrsminister erklärte sich gleichfalls mit den Vorschlägen des Reichsministers des Innern einverstanden.

Der Reichskanzler machte in bezug auf die Zusammensetzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform den Vorschlag, daß die Reichsminister Dr. Curtius und Dr. Schätzel Mitglieder des Ausschusses bleiben, die Reichsminister Dr. Hilferding und von Guérard an Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder des Ausschusses Dr. von Keudell und Dr. Köhler Mitglieder werden sollten. Reichsminister Koch-Weser solle als Mitglied kooptiert werden. Der Reichminister des Innern Severing solle als Stellvertreter des Reichskanzlers an den Sitzungen teilnehmen.

Das Reichskabinett faßte folgenden Beschluß:

a)

Die Arbeiten der Länderkonferenz und der von ihr eingesetzten Ausschüsse sollen fortgesetzt werden.

b)

Die Reichsminister Dr. Curtius und Dr. Schätzel sollen, wie bisher, Mitglieder des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform bleiben, die Reichsminister Dr. Hilferding und von Guérard sollen an Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder Dr. von Keudell und Dr. Köhler Mitglieder des Ausschusses werden. Reichsminister Koch-Weser soll neben den bereits berufenen Mitgliedern Anschütz, Triepel, Brüning, Busch und Hamm als Mitglied kooptiert werden12. Zum Ausgleich hierfür sollen auch die Länder berechtigt werden, ein weiteres 10. Mitglied zu berufen13. Reichsminister Severing soll als ständiger Stellvertreter des Reichskanzlers in den Fragen der Reichsreform an den Sitzungen des Ausschusses teilnehmen.

c)

Die nächste Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform wurde für Ende September oder Anfang Oktober in Aussicht genommen14.

d)

Das Reichsministerium des Innern soll praktisch die Arbeiten in Angriff nehmen, die zur Vereinheitlichung dienen. Es soll auf die Vornahme von Reformarbeiten der Verwaltung in Preußen Einfluß nehmen, soweit das möglich ist.

e)

Die Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches ist aufzulösen15.[26]

f)16

Der Reichsminister des Innern wird als die Stelle bezeichnet, die zur Herbeiführung von Vereinbarungen über das Aufgehen kleinerer Länder in Nachbarländer sowie für die Auflösung von Enklaven und Exklaven in enger Fühlungnahme mit den Ländern anregend und vermittelnd und auf Anruf der Beteiligten als Schiedsinstanz tätig werden soll17.

Fußnoten

2

In Verfolgung der Beschlüsse der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform vom Januar 1928 war ein entsprechender Ausschuß gebildet worden, der auf seiner Maitagung zwei Unterausschüsse konstituiert hatte: 1. zur Frage des Verhältnisses von Reich und Ländern, 2. zu den allgemeinen Fragen der Verwaltungsreform. Diese Unterausschüsse waren im Mai, Juni und am 11. 7. zusammengetreten (Die Länderkonferenz – Januar 1928 – hg. vom RIMin. 1928. Weitere Materialien in R 43 I /1874  ff. und 2753 e).

3

RT-Bd. 423, S. 46 .

4

Vgl. zur Einstellung des RIM auch Dok. Nr. 40.

5

In der Resolution der Länderkonferenz für Verfassungs- und Verwaltungsreform vom 18.1.28 hieß es unter P. 2 des Abschnitts II: „Zur Herbeiführung von Vereinbarungen über das Aufgehen kleinerer Länder in Nachbarländern sowie für die Auflösung von Enklaven und Exklaven stellt die Reichsregierung ihre guten Dienste zur Verfügung, sie ist insbesondere bereit, eine Stelle zu bestimmen, welche in enger Fühlungnahme mit den Ländern anregend, vermittelnd und auf Anruf der Beteiligten als Schiedsinstanz tätig wird“. (Auch in Schultheß S. 21 f.).

6

Am 17.8.28 legte der RIM den GesEntw. über die Vereinigung von Waldeck mit Preußen vor. Er wurde im Umlaufverfahren am 3.9.28 genehmigt (R 43 I /2317 , Bl. 51-56).

7

Der schaumb.-lipp. Landtag hatte am 31.3.26 sich für eine Volksabstimmung über den Anschluß an Preußen ausgesprochen, die am 6.6.26 mit 11288 zu 9858 gegen den Anschluß endete.

8

Am 11.1.29 gab der Landtag von Schaumburg-Lippe seine Forderungen für einen Anschluß an Preußen bekannt und beschloß am 4. 4. die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit Preußen. In 3. Lesung kam am 24.2.30 die erforderliche Mehrheit für das Gesetz zum Anschluß an Preußen nicht zustande.

9

Auf Beschluß der Nationalversammlung vom 19.7.1919 war am 3.11.1920 die „Zentralstelle für die Gliederung des Deutschen Reiches“ zusammengetreten. Ihr Vorsitzender war Staatsminister a. D. Graf Rödern; sie hatte die Aufgabe, schriftliche Gutachten zu liefern.

10

Über die 115 mittleren und kleineren Exklaven der deutschen Länder hatte der RSparKom. am 4.7.28 eine Zusammenstellung der RReg. unterbreitet und gleichzeitig bei jeder auf die Möglichkeiten für eine Eingliederung in das umliegende Gebiet hingewiesen. 12 Exklaven, die nicht unter den Begriff der „Flurbereinigung“ fielen, waren nicht aufgenommen worden (R 43 I /1877 , Bl. 648-666). Eine Neuaufstellung mit 181 Exklaven wurde am 28.7.28 übermittelt (R 43 I /1878 , Bl. 5-22).

11

Erster Absatz zu Abschnitt I der Resolution v. 18.1.28.

12

Am 23.7.28 teilte der RK den im Ausschuß vertretenen Ländern in einem Schreiben mit, daß Koch-Weser auf Vorschlag der RReg. „als Person“ in den Ausschuß kooptiert werden solle (R 43 I /1877 , Bl. 640 f.).

13

Im Schreiben des RK vom 23. 7. wurde festgestellt, daß auch die Zahl der Ländervertreter um einen, den Vertreter Mecklenburg-Schwerins, erhöht werden solle. Eine entsprechende Mitteilung an die Reichsvertretung des Landes erging durch den StSRkei am 27.7.28 (Konzept, R 43 I /1877 , Bl. 643 f.).

14

Vgl. Dok. Nr. 45, P. 2.

15

Am 4.1.29 teilte der RIM den Länderregierungen mit, daß die Zentralstelle aufgelöst worden sei. Nach KabBeschluß vom 13.7.28 sei der RIM nunmehr zuständig entsprechend der Resolution der Länderkonferenz v. 18.1.28 Abschnitt I, Ziffer 2 (R 43 I /1800 , gefunden in R 43 I /1880 , Bl. 9).

16

Die ursprüngliche Fassung für „f“ im Protokoll, die dann gestrichen wurde: „Der Finanzausschuß der Länderkonferenz bleibt gleichfalls bestehen. Die Fortsetzung dieser Arbeiten wird begrüßt.“

17

Eine entsprechende Mitteilung erfolgte durch Schreiben des RK v. 23.7.28 (R 43 I /1800 , gefunden in R 43 I /1877 , Bl. 640 f.).

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