2.99.1 (mu21p): Reparationsverhandlungen (Benennung der deutschen Sachverständigen).

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Kabinett Müller II. Band 1 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

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RTF

Reparationsverhandlungen (Benennung der deutschen Sachverständigen)1.

Den Vorsitz führte wegen Abwesenheit des Reichskanzlers der Reichsminister des Auswärtigen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er auf Grund zahlreicher Vorbesprechungen mit maßgebenden Stellen als deutsche Vertreter für die Sachverständigenkommission vorschlage: die Herren Reichsbankpräsident Schacht und Generaldirektor Vögler2 als Hauptdelegierte sowie die Herren Bankier Karl Melchior3 und Geheimrat Kastl4 als Stellvertreter. Er bat, diesem Vorschlage zuzustimmen.

Nach kurzer Aussprache genehmigte das Kabinett den Vorschlag. [Presseverlautbarung über die Ernennung der Sachverständigen.]

Anschließend brachte der Reichsminister der Finanzen den Entwurf des Schreibens zur Verlesung, mit welchem die Ernennung der Hauptdelegierten erfolgen solle. Die Zuziehung der Stellvertreter ist nach den bestehenden Abmachungen mit der Gegenseite formell Sache der Hauptdelegierten.

[339] Der Reichsminister der Finanzen machte ferner einige Mitteilungen darüber, wie er sich die formelle Weiterentwicklung der Dinge denkt. Er führte aus, daß die Frage des Vorsitzes der Sachverständigenkommission noch ungeklärt sei, da die Stellungnahme Amerikas noch nicht bekannt sei5. Falls Amerika zur Übernahme des Vorsitzes nicht bereit sein sollte, müsse man daran denken, einen zweiten deutschen Vorsitzenden mit gleichen Rechten zu fordern. Ebenso müsse erwogen werden, für den Fall der Bestellung eines Generalsekretärs einen gleichberechtigten zweiten deutschen Generalsekretär durchzusetzen. Über die Personenfrage könne man sich gegebenenfalls im Kabinett noch später einigen. Sodann beabsichtige er, an die Vertreter der großen interessierten Organisationen heranzutreten, um aus ihnen unter Hinzuziehung des bereits bestehenden parlamentarischen Ausschusses für Reparationsangelegenheiten ein besonderes sachverständiges Gremium zur Mitberatung der offiziellen deutschen Sachverständigen zu bilden6. Schließlich bat er noch, daß sich die Herren Reichsminister einstweilen mit Auslassungen über ihre persönliche Auffassung zur Reparationsfrage der Öffentlichkeit gegenüber absolute Beschränkung auferlegen möchten.

Der Reichsminister des Auswärtigen dankte dem Reichsminister der Finanzen für seine Mitteilungen und empfahl im allgemeinen Einverständnis, die Beratung über materielle Fragen des Reparationsproblems bis zur Rückkehr des Reichskanzlers zurückzustellen.

Die Sitzung wurde darauf geschlossen.

Fußnoten

1

Am 28.12.28 hatte MinDir. Ruppel dem RFMin. die Namen der vorgeschlagenen Sachverständigen aus den Gläubigerstaaten, ohne USA, mitgeteilt. Er erwähnte als wahrscheinliches Mitglied der US-Delegation Owen Young (Telegramm Nr. K. 41. Die Benennung Morgans erfolgte auf persönliche Initiative Youngs. – Telegramm Nr. 45 aus Washington vom 16.1.29 – R 43 I /476 , Bl. 10-13, 4-6). Die nichtamerikanischen Sachverständigen wurden durch die Repko am 10.1. ernannt; die formelle Ernennung der amerikanischen Sachverständigen durch die RReg. erfolgte am 19.1. – Schacht hatte am 4.1.29 mitteilen lassen, er kehre erst am 9.1. aus dem Urlaub zurück und lege „Wert darauf […], vor Ernennung der Experten durch das Kabinett seine Stellungnahme der RReg. darzulegen“ (Vermerk der Rkei vom 4.1.29<in der Druckfassung: 4.9.29; Anm. der Online-Edition>; R 43 I /277 , Bl. 22). Ob Schacht seine Stellungnahme mitteilen konnte, wurde nicht ermittelt.

2

In einem Schreiben an Stresemann von 23.12.28 hatte Vögler nach Rücksprache mit „rheinisch-westfälischen Freunden“ noch Bedenken gegen seine Beteiligung an den Reparationsbesprechungen als Wirtschaftssachverständiger, da seine Ansichten im Gegensatz zu den ihm mitgeteilten Auffassungen Melchiors über die deutsche Leistungsfähigkeit stünden. Dieser Gegensatz der Sachverständigen würde keine „ersprießliche Zusammenarbeit“ gewährleisten. Mit Schacht habe er Übereinstimmung in allen Grundfragen feststellen können (R 43 I /289 , Bl. 3 f.).

3

Auf Vöglers Bedenken gegen Melchior hatte Stresemann am 28.12.28 geantwortet, er schätze Melchior als kühlen, überlegten Unterhändler. „Neben Dr. Schacht, der vielleicht – ebenso wie ich – einen Überschwang an Temperament besitzt, scheint mir eine sehr kühle Natur wie Melchior sehr wünschenswert“ (Pol.Archiv: Nachlaß Stresemann  75).

4

Silverberg hatte neben anderen Kastl als Sachverständigen dem RAM vorgeschlagen, damit die Opposition Hugenbergs aufgefangen werde (31.12.28; Pol.Archiv: Nachlaß Stresemann  75). Stresemann antwortete, daß er gegen die Hugenbergpresse mit Vögler und Kastl einen Wall von Persönlichkeiten aufstelle (4.1.29; Pol.Archiv: Nachlaß Stresemann 76).

5

Ruppel hatte mitgeteilt, man sei „allseits“ verwundert, daß das State Department die „Wahl eines Amerikaners zum Vorsitzenden“ ausschließe. Grund sei wohl die Befürchtung, daß ein Amerikaner als Vorsitzender zum Schiedsrichter zwischen den deutschen und den Sachverständigen der Gläubigerländer werde (Telegr. Nr. K. 41 vom 28.12.28; R 43 I /476 , Bl. 10-13). Siehe dazu auch „Memorandum of a Conversation Between the Secretary of State and the British Ambassador, 12.1.29“ in Foreign Relations 1929 II, p. 1085.

6

Am 15.1.29 protestierte der AfA-Bund bei dem RFM dagegen, daß zu den Reparationsverhandlungen kein Unterhändler aus den Kreisen der Arbeitnehmer gewählt worden sei (Durchschrift für den RK; R 43 I /277 , Bl. 19-21).

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