2.136 (mu21p): Nr. 136 Der Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten an den Reichsminister des Innern. 26. Februar 1929

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Nr. 136
Der Staatssekretär im Büro des Reichspräsidenten an den Reichsminister des Innern. 26. Februar 1929

R 43 I /2734 , Bl. 51-53 Abschrift.

[Betrifft: Stahlhelm.]

Sehr geehrter Herr Reichsminister!

Ihr Schreiben vom 14. Februar1 betreffend die Vorgänge, die sich in letzter Zeit beim Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, abgespielt haben2, hat dem Herrn Reichspräsidenten Veranlassung gegeben, die beiden Bundesführer des Stahlhelm, Franz Seldte und Oberstleutnant a. D. Duesterberg, zu einer Aussprache zu sich zu bitten, die am vergangenen Sonnabend, den 23. Februar, stattgefunden hat. Das Ergebnis dieser Aussprache ist in nachstehender, vom 23. Februar datierter Aktennotiz, die mit Zustimmung der Stahlhelmführer formuliert worden ist, niedergelegt3:

[451] „Der Herr Reichspräsident hat im Zusammenhang mit den vom Preußischen Ministerpräsidenten im Landtag gegen den Stahlhelm, Bund der Frontsoldaten, erhobenen Vorwürfen4 die beiden Bundesführer des Stahlhelm, Franz Seldte und Oberstleutnant a. D. Duesterberg, zu einer Aussprache zu sich gebeten. In der heute beim Herrn Reichspräsidenten stattgehabten Besprechung verwahrten sich die Führer des Stahlhelm gegen die vielfach in der Öffentlichkeit gegen den Stahlhelm verbreiteten Unterstellungen und die häufigen Verfälschungen seiner Kundgebungen. Zwar ständen sie in Opposition zu dem gegenwärtig in Deutschland herrschenden parlamentarischen System und seiner Handhabung, sie hätten aber stets betont, daß der Stahlhelm seine Ziele nur auf legalem Wege verfolge5. Bezüglich des Artikels in Nr. 4 der Bundeszeitschrift „Der Stahlhelm“ zum 70. Geburtstage Kaiser Wilhelms II. wiesen die Bundesführer darauf hin, daß in diesem Aufsatz nur von dem persönlichen Treueverhältnis des alten Soldaten zum obersten Kriegsherrn die Rede sei und daß mit diesen Ausführungen selbstverständlich der Diensteid der jetzigen Beamten in keiner Weise in Frage gestellt werden sollte. Der Stahlhelm lege vielmehr seit seiner Gründung entscheidenden Wert darauf, daß die ihm zugehörigen Beamten sich in vorbildlicher Pflichttreue im öffentlichen Dienste betätigen.

Der Herr Reichspräsident nahm diese Erklärung mit Befriedigung entgegen und gab die Versicherung ab, daß er aus seiner Kenntnis der Ziele des Stahlhelm, dem er seit langen Jahren als Ehrenmitglied angehöre6, keine andere Haltung erwartet hätte.“

Die beiden Bundesführer des Stahlhelm erklärten dem Herrn Reichspräsidenten ferner persönlich, dafür Sorge tragen zu wollen, daß in den künftigen Kundgebungen des Stahlhelm diese Richtlinien klar innegehalten werden7.

Der Herr Reichspräsident nimmt an, daß hiernach die in Ihrem Schreiben vom 14. Februar beklagten Schwierigkeiten im wesentlichen behoben sind. Für seine Person sieht der Herr Reichspräsident bei dieser Sachlage keinen Anlaß, seine Ehrenmitgliedschaft beim Stahlhelm – um diese, nicht den Ehrenvorsitz, handelt es sich – niederzulegen.

Der Herr Reichspräsident wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dem Herrn[452] Preußischen Ministerpräsidenten von Vorstehendem Mitteilung geben wollten. Der Herr Reichskanzler erhält Abschrift dieses Schreibens.

Mit dem Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung bin ich, Herr Reichsminister,

Ihr ergebener

gez. Dr. Meissner

Fußnoten

1

In R 43 I nicht ermittelt.

2

Vgl. hierzu Severing, Mein Lebensweg II, S. 181 f.; siehe außerdem die „Fürstenberger Haßbotschaft“ vom 2.9.28 bei J. Hohlfeld III, 1934, S. 81 f., und a.a.O., S. 85 f. den Antrag des Stahlhelm auf Volksbegehren zur Änderung der Verfassung. Am 27.1.29, dem 70. Geburtstag des ehem. Kaisers Wilhelm II., hatte der Stahlhelm ein Treuegelöbnis für seine sämtlichen Mitglieder gegenüber dem abgedankten Staatsoberhaupt abgegeben.

3

Abgedruckt bei Hohlfeld III, S. 101. Eine Abschrift des Vermerks wurde dem RK vom RPräs. am 26.10.29 übergeben (R 43 I /2734 , Bl. 205 f.). Siehe dazu auch den Abdruck eines Artikels der „Frankfurter Zeitung“ vom 27.2.29 in Ursachen und Folgen VII, S. 423 ff.

4

Siehe Schultheß 1929, S. 31.

5

Demgegenüber fand sich im Material, das beim Stahlhelmverbot in Westfalen im Oktober 1929 beschlagnahmt wurde, ein Schreiben des westfäl. Landesführers Mahnken, in dem dieser die Übernahme des Landesschutzes durch den Stahlhelm unter besonderer Geheimhaltung forderte, damit man sich nicht, wie er am 25.1.29 schrieb, „die Polizei auf den Hals“ ziehe (R 43 I /2734 , Bl. 164). Eine weitere Aufzeichnung trägt die Überschrift „Stahlhelm in der Illegalität“ und behandelt die Aufgaben des Stahlhelms in Verbotszeiten. Als Vorbild sollte die Zellenarbeit der KPD dienen. Diese Niederschrift datierte vom 29.6.29 (R 43 I /2734 , Bl. 174-179).

6

Hindenburg war Ostern 1924 zum Ehrenmitglied des Stahlhelm ernannt worden.

7

Unter dem Schreiben notierte der RK am 26.2.29: „Stahlhelmern sollen die Richtlinien für Redner erneut in Erinnerung gebracht werden betr. legale Betätigung, betr. Frage Monarchie oder Republik, die offen sei, betr. Vermeidung der Stellungnahme zu religiösen Fragen. Zur Ergänzung mir von Meissner mündlich gesagt.“

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