2.238 (mu21p): Nr. 238 Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler. 1. Juli 1929

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Nr. 238
Der Deutsche Industrie- und Handelstag an den Reichskanzler. 1. Juli 1929

R 43 I /294 , Bl. 148-151

[Betrifft: Young-Plan.]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Vorstand und Hauptausschuß des Deutschen Industrie- und Handelstags haben sich in ihren Sitzungen vom 27. und 28. Juni 1929 in München mit dem Pariser Sachverständigenplan, seinen politischen Voraussetzungen und seinen wirtschaftspolitischen Folgerungen befaßt1. Sie haben hierzu einstimmig eine Entschließung gefaßt, die die folgenden Gesichtspunkte betont:

1. Die Deutschland zu allen bisherigen Leistungen hinzuauferlegten Summen überschreiten erheblich das Maß dessen, was die deutsche Volkswirtschaft unbedingt aus eigener Kraft leisten kann. Die Maßnahmen, die nach dem Plane von der deutschen Volkswirtschaft die Gefahren fernhalten sollen, die die Übertragung von Zahlungen ins Ausland mit sich bringt, können ihr Ziel nur dann erreichen, wenn stets beachtet wird, daß Reparationsleistungen und Übertragungen auf die Dauer bei Erhaltung der notwendigen Selbständigkeit der deutschen Volkswirtschaft nur aus Wirtschaftsüberschüssen durch deutsche Ausfuhr möglich sind, also auch eine gesteigerte Bereitwilligkeit der Gläubigerländer voraussetzen, deutsche Waren abzunehmen, und wenn die Maßnahme[785] unter Beachtung dieses Zusammenhanges jeweils als Mittel vorbeugender Abhilfe gegenüber volkswirtschaftlichen Krisen angesehen und angewendet werden.

Für die Würdigung des Planes im ganzen ist es von höchster Bedeutung, ob mit ihm die abschließende Gesamtliquidierung des Krieges verbunden und erreicht werden wird. Eine solche Gesamtliquidierung verlangt insbesondere, daß eine Politik der Diskriminierungen, Pfänder und Kontrollen endgültig verlassen, im besonderen die Besetzung des Rheinlandes sofort ohne Vorbehalte, die die Freigabe entwerten und eher unannehmbar sein würden, aufzuheben, und im Saargebiet beschleunigt die deutsche Staatshoheit uneingeschränkt wiederhergestellt wird. Sie bedingt weiter, daß sofort alle Maßnahmen der Beschlagnahme und Liquidation deutscher Güter, Rechte und Interessen eingestellt und ausgeglichen und soweit möglich rückgängig gemacht werden.

2. Wie auch über den Plan von den zuständigen politischen Stellen entschieden werden mag, wird die deutsche Wirtschaft auch weiterhin in einer Zeit stärkster Anspannung stehen. Diese Lage verlangt von allen wirtschaftstätigen Bevölkerungsschichten, Arbeitgebern wie Arbeitnehmern, besondere Anstrengungen und Opfer und pflichtbewußte Zusammenarbeit im Sinne einer auf das Ganze gerichteten wirksamen und sparsamen Wirtschaftsführung.

3. Es ist damit aber auch die entscheidende Stunde gekommen, die staatliche Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik einheitlich und folgerichtig auf die Steigerung der Produktivität unserer Gesamtwirtschaft hinzuwenden. Da jeglicher volkswirtschaftlicher Erfolg, wie von der Leistung der wirtschaftlichen und technischen Führer und der Leistung der Arbeitskraft, so nicht minder von der Kapitalkraft abhängt, muß um der Stärkung der Volkswirtschaft im ganzen wie der Beschäftigung der Arbeitskraft im besonderen willen der Ansammlung von Kapital in der deutschen Wirtschaft und der Heranziehung produktiver Kredite in diesem Zeitabschnitt größte Sorgfalt zugewendet werden. Dazu ist unerläßlich, den öffentlichen und sozialen Aufwand entsprechend der Tragfähigkeit der Volkswirtschaft zu entlasten, hierzu sofort beginnend eine Staats- und Verwaltungsreform durchzuführen, die die Handhabung der öffentlichen Gewalt leistungskräftiger, einfacher und billiger gestaltet, Recht und Praxis der Haushaltaufstellung und Haushaltgebarung der öffentlichen Körperschaften wesentlich zu verbessern und unverzüglich das Steuersystem einer grundsätzlichen Reform im Sinne dieser Gesichtspunkte zu unterziehen.

Wir überreichen diese Entschließung hiermit Ihnen, hochverehrter Herr Reichskanzler, ebenso wie dem Herrn Reichsminister des Äußeren, dem Herrn Reichswirtschaftsminister und dem Herrn Reichsminister der Finanzen mit der Bitte, die hier niedergelegte Auffassung der Gesamtheit der deutschen Industrie- und Handelskammern zu würdigen und ihr in dem politischen und gesetzgeberischen Vorgehen der Reichsregierung Rechnung zu tragen.

Wir heben hierbei besonders die folgenden Punkte hervor.

1. Einmütig trat die Überzeugung unserer Mitglieder zu Tage, daß, wie immer die endgültige Beurteilung des Planes ausfallen mag, sie als politische Entscheidung nicht anders als aus dem Gesamtkreis der politischen und wirtschaftlichen Erwägungen zu finden sein wird, seine Annahme auf alle Fälle[786] mit der sofortigen und vollkommenen Freigabe des besetzten Gebietes verbunden sein muß, wie dies aus den vom Plane selbst entwickelten Gedankengängen hervorgeht, und daß ebenso auch eine befriedigende Regelung der Wiederherstellung der uneingeschränkten deutschen Staatshoheit im Saargebiet im Zusammenhange mit einer Annahme des Planes gesichert sein muß.

2. Ebenso wie in diesem Punkte sind wir sicher, auch in den übrigen Forderungen zur Liquidierung der noch in der Schwebe befindlichen Kriegsfolgen bezüglich der Beschlagnahme = Liquidation deutscher Güter, Rechte und Interessen mit der deutschen Reichsregierung einig zu gehen. Mit den deutschen Sachverständigen sind wir freilich der Meinung, daß eine Liquidierung der Kriegsfolgen im ganzen zur Wiederherstellung einer gesicherten Leistungsfähigkeit Deutschlands noch ganz anderes erfordern würde, vor allem die Wiederherstellung eines geschlossenen Wirtschaftsgebietes im Osten. Wenn der Plan im übrigen davon spricht, daß die Kriegsstimmung verbannt und auf ein gemeinschaftliches Ziel im Geiste gegenseitigen Verständnisses und guten Willens hingearbeitet werden soll, so begrüßen wir durchaus diese Auffassung. Aber sie wird zu einer großen Wendung nur dann führen können, wenn die Wiederaufrichtung einer selbständigen deutschen Wirtschaft wirklich von allen Beteiligten als ein notwendiger Bestandteil der wirtschaftlichen und politischen Erholung und Befriedung Europas anerkannt und dem auch durch ihre praktische Politik Rechnung getragen wird.

3. In unseren Erörterungen ist darauf hingewiesen worden, daß der Sachverständigenplan bei den Sicherungen, die er Deutschland gewähren will, nur von der Möglichkeit einer verhältnismäßig kurzen Depression eines außergewöhnlichen Notstandes oder anormaler oder besonderer Schwierigkeiten spricht, die Deutschlands Leistungsfähigkeit zeitweilig ernstlich beeinträchtigen könnten, ähnlich gelegentlichen Krankheitswochen. Es scheint uns demgegenüber, so wie die deutschen Sachverständigen in Paris darauf bestanden, keine unbedingte Haftung für eine Verpflichtung übernehmen zu können, die nach ihrer Meinung nicht unter allen Umständen innerhalb der Grenze der deutschen Leistungsfähigkeit liegt, nach den Gedankengängen des Planes selbst folgerichtig und notwendig, daß die in ihm vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen nicht nur gegenüber vorübergehenden Notständen, sondern als Schutzklausel gegen jede Deutschlands Wirtschaftsleben gefährdende Krisis, also auch vorbeugend, angewendet werden. Gerade der Tatsache gegenüber, daß im Gegensatz zum Dawes-Plan der notwendige Zusammenhang zwischen einer dauerhaften Erfüllung und einer gesteigerten Ausfuhr nicht ausdrücklich als Voraussetzung einer nachhaltigen Übertragungsmöglichkeit erkannt wird, erschien und erscheint es uns demgegenüber um so notwendiger, den Zusammenhang mit einer gesteigerten Ausfuhr und dementsprechend einem gesteigerten Willen der Gläubigerländer, deutsche Waren abzunehmen, zu betonen. Denn offenbar ist die Übertragung der Leistungen auf die Dauer nur entweder unter dieser Voraussetzung und auf diesem Wege oder aber aus einer fortschreitenden Veräußerung deutschen Vermögens an das Ausland möglich, eine Entwicklung, die, anders als eine auf dem Boden der Freiwilligkeit erwachsende wechselseitige internationale Verpflichtung, auf die Dauer die Selbstbestimmung der nationalen[787] Wirtschaft und der Beschäftigung der nationalen Arbeitskraft in einer unerträglichen Weise, auf lange Sicht aber auch die Leistungsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft schädigen würde und daher mit allen Kräften festgehalten werden muß. Wir glauben, daß auf diese Gesichtspunkte auch bei den kommenden politischen Verhandlungen tunlichst hingewiesen und ihre Anerkennung, soweit irgend möglich, gesichert werden soll.

4. Wenn wir die in der Unsicherheit aller dieser Entwicklungen begründete Notwendigkeit der Revisibilität des Planes nicht stärker betonten, so leitete uns dabei die Auffassung, daß eine jetzt erfolgende allzu starke Unterstreichung einer gewissen Vorläufigkeit des Planes unter Umständen von der Gegenseite zur Unterstützung politischer Thesen ausgenützt werden könnte, die sich einer endgültigen Liquidierung gewisser Kriegsfolgen entgegenstellen. In Wahrheit aber wird auch der Young-Plan vom deutschen Volke in seinen absoluten Ziffern nicht als etwas Endgültiges und Irrevisibles hingenommen werden können. Ebenso wie die deutsche Wirtschaft im Falle einer im größeren Zusammenhang erfolgenden Annahme des Planes alle Kraft an die Ausführung der übernommenen Leistungen zu setzen haben würde, ebenso würde die Politik nicht ruhen dürfen, diese Verpflichtung zu mindern und abzubürden.

5. Mit großem Ernste kam in unserer Münchener Sitzung zum Ausdruck, daß der Sachverständigenplan, wie er dies selbst sagt, ein unteilbares Ganzes ist, und zwar auch in der Verbindung der außenpolitischen und außenwirtschaftlichen Bestandteile mit seinen innerwirtschaftlichen Erfordernissen und Bedingnissen. Wenn wir dies in der veröffentlichten Entschließung nicht besonders unterstrichen, so bitten wir, mit um so stärkerem Nachdruck hier auf diesen untrennbaren Zusammenhang hinweisen zu dürfen. Aus ihm folgt für jeden, der den Youngschen Plan im Zuge der Weiterführung der auswärtigen Reparationspolitik annehmen will, folgerichtig die Pflicht, alle Kraft daran zu setzen, daß unsere gesamte Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik einheitlich und folgerichtig auf die höchstmögliche Steigerung der Leistung der deutschen Wirtschaft, vor allem durch die Säuberung des öffentlichen und sozialen Haushalts und Aufwandes von irgendwie entbehrlichen, mit der gegenwärtigen Tragfähigkeit der Wirtschaft nicht in Einklang stehenden Lasten gereinigt wird. Niemand kann u. E. den Young-Plan annehmen, der nicht auch entschlossen ist, diese Verpflichtungen der inneren Wirtschaftspolitik allen anderen Erwägungen voranzustellen. Diese Verbindung müßte u. E. bei Annahme des Planes auch in der Geschlossenheit der Gesetzgebung zum Ausdruck kommen dermaßen, daß die wesentlichen und wichtigsten der notwendigen Reformen in einem Gesetzgebungswerke mit den vom Plane selbst geforderten Reichsgesetzen vereinigt werden.

In ausgezeichneter Hochachtung

Franz v. Mendelssohn

Hamm

Fußnoten

1

Vor dem Deutschen Industrie- und Handelstag hatte Schacht am 28. 6. über die Pariser Sachverständigenkonferenz gesprochen; siehe Schultheß 1929, S. 141 ff. Die Stellungnahme des Industrie- und Handelstags ist unvollständig bei Schultheß, S. 146 f. abgedruckt.

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