1.128 (mu22p): Nr. 384 Vermerk Staatssekretär Pünders über die Vereinbarung zum Einkommensteuer- und Vermögenssteuer-Gesetz am 14. Dezember 1929

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Kabinett Müller II. Band 2 Hermann Müller Bild 102-11412„Blutmai“ 1929 Bild 102-07709Montage  von Gegnern des Young-Planes Bild 102-07184Zweite Reparationskonferenz in Den Haag Bild 102-08968

Extras:

 

Text

RTF

[1263] Nr. 384
Vermerk Staatssekretär Pünders über die Vereinbarung zum Einkommensteuer- und Vermögenssteuer-Gesetz am 14. Dezember 19291

R 43 I /2362 , Bl. 181, hier: Bl. 181

Nachdem die Regierungsparteien sich bereits an sich auf das gemeinsame Vertrauensvotum geeinigt hatten, entstand im Laufe des Sonnabend vormittag [14. 12.] dadurch noch eine besondere Schwierigkeit, daß die Deutsche Volkspartei das Verlangen auf Hineinziehung der Novellen zum Einkommensteuer-Gesetz und zum Vermögenssteuer-Gesetz in den Rahmen der Initiativgesetze verlangte. Dieses Verlangen wurde von der Sozialdemokratie sofort abgelehnt und auch von anderer Seite wurden Bedenken geäußert. Es wurde dann die Anregung gegeben, ob nicht ein vollgültiger Ersatz in dem Austausch von Briefen zwischen den Fraktionen und eventuell einer ergänzenden Regierungserklärung im Plenum des Reichstags erblickt werden könne. Auch dieser Vorschlag wurde bei der nun schon sehr gestiegenen Gereiztheit aller Beteiligten abgelehnt, wobei insbesondere darauf hingewiesen wurde, daß es nur noch verschlimmernd wirken könne, wenn jetzt nochmals die Fraktionen zusammenberufen werden müßten. Es war also eine sehr schwierige neue Situation entstanden. Ich machte darauf dem Herrn Reichskanzler und den bei ihm anwesenden Herren den Vorschlag, die Angelegenheit durch eine Aktennotiz der Reichskanzlei, die ich handschriftlich sofort formulierte, zu erledigen. Dieser Vorschlag, wie auch die Formulierung der Aktennotiz, fand dann auch erfreulicherweise allseitige Billigung. Von dieser Verabredung, die zwischen der Deutschen Volkspartei, der Sozialdemokratischen Partei und der Reichsregierung getroffen war, wurde hernach aus Gründen der Loyalität den Fraktionsführern der beiden übrigen in Betracht kommenden Regierungsparteien, Dr. Brüning und Dr. Haas, lediglich Kenntnis gegeben.

Diese Aktennotiz, die somit die Grundlage für die daraus erfolgte Unterzeichnung und Annahme des Antrages 15022 geworden ist, hat folgenden Wortlaut3:

„In einer Besprechung, an der der Herr Reichskanzler, der Herr Reichsminister der Finanzen Dr. Hilferding, der Herr Reichswirtschaftsminister Dr. Moldenhauer sowie die Abgeordneten Dr. Breitscheid und Dr. Hertz teilnahmen, wurde die Frage der Hereinziehung der beabsichtigten Novellen zum Einkommensteuer-Gesetz und zum Vermögenssteuer-Gesetz in den Rahmen der Initiativgesetze erörtert. Es herrschte die Ansicht vor, daß es nicht zweckmäßig und auch nicht möglich sei, diese beiden Gesetze nicht auf dem ordnungsmäßigen[1264] Wege über den Reichsrat vorzulegen. Die anwesenden 3 Vertreter der Reichsregierung erklärten aber, daß die Reichsregierung diese beiden Entwürfe entsprechend der Regierungserklärung selbstverständlich ohne jede Verzögerung dem Reichsrat zuleiten würde. Der Abgeordnete Dr. Breitscheid und Dr. Hertz gaben darauf in Übereinstimmung mit dem Herrn Reichskanzler und Herrn Minister Dr. Hilferding der Überzeugung Ausdruck, daß nach Zuleitung dieser beiden Gesetze an den Reichstag ihre parlamentarische Verabschiedung auch vom Standpunkt der SPD keinem Zweifel unterliegen könne.“

Pünder

Fußnoten

1

Der Vermerk datiert vom 16.12.29.

2

Den Antrag siehe in RT-Bd. 438 . Er enthält die Vertrauensformel für die RReg. In der Abstimmung sprachen sich 222 Abgeordnete für und 156 Abgeordnete gegen die Regierung aus bei 22 Stimmenthaltungen (RT-Bd. 426, S. 3588 ). Das Ergebnis wurde der Rkei am gleichen Tag durch den RTPräs. mitgeteilt (R 43 I /2362 , Bl. 158, hier: Bl. 158).

3

Das handschriftliche Konzept befindet sich in R 43 I /2362 , Bl. 182, hier: Bl. 182.

Extras (Fußzeile):