2.68.3 (bru1p): 3. Außerhalb der Tagesordnung: Westhilfe.

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3. Außerhalb der Tagesordnung: Westhilfe.

Der Reichsminister für die besetzten Gebiete erbat eine Stellungnahme, wie sich die Reichsregierung zu dem Antrage Esser, Breitscheid, Oberfohren usw. vom 30. Juni 1930 wegen gesetzlicher Festlegung der Westhilfe verhalten solle6.

Der Reichsminister der Finanzen warnte davor, sich für die kommenden Jahre festzulegen, da dem Reich keine Mittel hierfür zur Verfügung ständen.

[284] Im Reichskabinett bestand Einvernehmen darüber, daß lediglich die Bereitwilligkeit zur Berücksichtigung der Forderungen des Antrages, vorbehaltlich der Finanzlage des Reichs, ausgesprochen werden könne.

Die Ministerbesprechung wurde hierauf geschlossen.

Fußnoten

6

Der Antrag (RT-Bd. 443 , Drucks. Nr. 2229 ), der, von allen Parteien außer der KPD und der NSDAP unterstützt, am 30.6.30 vom Z-Abg. Esser im RT eingebracht worden war (RT-Bd. 428, S. 6043 ), ersuchte die RReg., die auf zehn Jahre verteilte Westhilfe durch ein Gesetz sicherzustellen, das noch vor der Sommerpause des RT verabschiedet werden sollte. Der Antrag wurde am 1.7.30 mit großer Mehrheit angenommen (RT-Bd. 443, S. 6046 ); vgl. auch Dok. Nr. 76, P. 4.

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