2.131 (bru1p): Nr. 131 Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über Anleiheverhandlungen. 6. Oktober 1930

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Nr. 131
Aufzeichnung des Staatssekretärs Pünder über Anleiheverhandlungen. 6. Oktober 1930

R 43 I /2366 , Bl. 344

In der Frage des Überbrückungskredites1 waren über den gestrigen Sonntag unerwartete Schwierigkeiten aufgetreten. Wenngleich eine französische Beteiligung an dem Kredit von 125 Millionen Dollar zahlenmäßig nur von geringer Bedeutung ist, ist auf die französische Beteiligung aus allgemeinpolitischen Gründen doch sehr großer Wert zu legen2. Gegenüber der anfänglichen französischen Bereitschaft war nun über Sonntag offensichtlich eine Versteifung in Paris dahin eingetreten, daß dort das bekannte Schuldentilgungsgesetz3 als Garantie nicht genügend erschien und weitere Erklärungen und Zusicherungen der Reichsregierung über ihr Sanierungsprogramm und seine Durchsetzung verlangt wurden. Auf Grund von Besprechungen am gestrigen Sonntag abend und am heutigen Montag vormittag beim Herrn Reichskanzler wurde daher in Aussicht genommen, daß je ein Vertreter des Reichsfinanzministeriums[503] und der Reichsbank alsbald nach Paris reisen sollte. In Aussicht genommen waren hierfür Staatssekretär Schäffer und Geheimrat Vocke. Bei diesen Vorbesprechungen wurde insbesondere erörtert, wie die Sprachregelung der deutschen Vertreter bei etwaigen französischen Anfragen gestaltet werden sollte. Hierzu war der anliegende Entwurf unter Hinzuziehung des Auswärtigen Amtes ausgearbeitet worden4.

Inzwischen – Montag abend – hat sich die Sachlage aber geklärt. Auf Grund von persönlichen Einwirkungen auf den Präsidenten der Bank von Frankreich Moret teils aus Berlin, teils über die BIZ in Basel, hat die Französische Regierung heute eingelenkt. Sie hat sich heute sogar dahin geäußert, daß die Hinzuziehung zweier namhafter weiterer französischer Privatbankhäuser5 in das Konsortium erfolgen solle. Präsident Moret hat ferner erklärt, daß ihn der Besuch Berliner Herren natürlich freuen würde, er ihn aber nicht mehr für unbedingt notwendig halte; es erschiene ihm ebenso nützlich, wenn Herr Reichsbankpräsident Dr. Luther, der sowieso am kommenden Freitag in Basel erwartet werde, mit ihm dort die Angelegenheit bespreche. Auf die Frage, ob diese Mitteilung so aufzufassen sei, daß der Abschluß der Anleihe sich bis dahin verzögern soll, hat Herr Moret verneinend geantwortet, und im Gegenteil hinzugefügt, daß er einen Abschluß am morgigen Tage oder aber spätestens am Mittwoch erhoffe6.

Nachdem vorstehende Mitteilungen der Reichskanzlei durch Vizepräsident Dreyse heute nachmittag gemacht worden waren, habe ich im Auftrage des Herrn Reichskanzlers in unmittelbarer Fühlung mit den Herren Staatssekretären Schäffer und von Bülow verabredet, daß nunmehr die Reise deutscher Unterhändler nach Paris nicht mehr erforderlich sei, vielmehr der weitere Ablauf der Dinge nunmehr in Ruhe abgewartet werden könne.

Pünder

[504] Anlage

R 43 I /2366 , Bl. 345–346

Bei den Verhandlungen mit Herrn M.7 ist wie folgt zu verfahren:

1. Die Frage des Moratoriums ist von der deutschen Seite nicht anzuschneiden, und zwar ist auch nicht die Vermeidung eines Moratoriums als ein Argument zu benutzen, das Frankreich zur Beteiligung an dem Kredite veranlassen soll.

2. Wenn von der anderen Seite eine Auskunft über die Haltung der Regierung zu dem Moratorium verlangt wird, so soll sich die Antwort etwa auf folgender Linie bewegen: Die zur Zeit im Amt befindliche Regierung hat die feste Absicht, ein Moratorium im Sinne des Young-Plans nicht zu erklären und wird alles tun, um nicht durch die Entwicklung der Verhältnisse zur Erklärung eines Moratoriums gezwungen zu werden. Sie rechnet bestimmt darauf, daß die Gewährung eines Kredites, insbesondere dann, wenn Frankreich als größte europäische Kapitalmacht sich an ihm beteiligt, zu einer Beruhigung führen wird, und daß der Abzug von Devisen, der innerhalb der letzten 2½ Wochen bei der Reichsbank einen sehr erheblichen Betrag (Zahl) erreicht hat, aufhören wird. Nur wenn dieser Abzug fortdauert, könnten Verhältnisse eintreten, die die Regierung wider ihren Willen nötigen, von dem Moratoriumsrecht Gebrauch zu machen.

Die Regierung ist sich darüber klar, daß das Reformprogramm überhaupt nur Aussicht auf Durchsetzung im Parlament hat, wenn es als ein selbständiges und unabhängiges Reformprogramm der deutschen Regierung auftritt. Wenn der Eindruck entsteht, daß es auf äußeren Druck oder im Falle eines Moratoriums etwa auf Empfehlung des Beratenden Sonderausschusses erfolgt, wird seine Verabschiedung nicht möglich sein, weil so tief eingreifende Bestimmungen wie die Senkung der Beamtengehälter, die Beschränkung der Selbständigkeit von Ländern und Gemeinden, die Sperrung der Zuschüsse des Etats für die Arbeitslosenversicherung unter fremden Druck überhaupt von keinem Parlament verabschiedet werden können.

Sollte die Rede auf die politische Stabilität der Regierung kommen, so ist folgender Standpunkt zu vertreten:

Die parlamentarische Erledigung des Gesamtprogramms ist möglich, wenn auch nicht gesichert. Die Regierung ist aber fest entschlossen, mit allen verfassungsmäßigen Mitteln (Art. 48) ihr Programm zu verwirklichen.

Fußnoten

1

Zum bisherigen Verlauf der Verhandlungen s. Dok. Nr. 127 und Dok. Nr. 130, P. 4.

2

Die Anregung zur Aufnahme frz. Banken in das Konsortium war offenbar von der Pariser Filiale des Bankhauses Lee, Higginson ausgegangen (Abschriftl. Aufzeichnung vom 3. 10. in R 2 /3784 , Bl. 82).

3

S. Dok. Nr. 116, Anm. 9 und RGBl. 1930 I, S. 467 .

4

In der Anlage abgedruckt.

5

Es handelte sich um die Banken Lazard Frères und Crédit Lyonnais (Tagebuchaufzeichnung Schäffers vom 6.10.30, Nachlaß Schäffer , IfZ ED 93, Bd. 14, Bl. 243).

6

An dem Überbrückungskredit beteiligten sich die frz. Banken schließlich doch nicht. StS Schäffer notierte darüber eine Äußerung des ehem. Präs. der Banque de France, Moreau, die frz. Banken „hätten sehr gerne mitgemacht, aber sie hatten, wenn sie das ohne ausdrückliche Aufforderung der Regierung getan hätten, befürchten müssen, daß man ihnen die Scheiben eingeworfen hätte. So aufgeregt sei die Stimmung in Frankreich, insbesondere durch den Aufmarsch des Stahlhelms in Koblenz, geworden. Ebenso hatte die Regierung, die gleichfalls Neigung zur Unterstützung Deutschlands gehabt hat, eine solche Unterstützung nicht riskiert, weil dies den Sturz Tardieus hätte bedeuten können. Er, Moreau, hat, im Gegensatz zu Poincaré, immer zur Räumung des Rheinlandes zugeredet und stehe jetzt als der Blamierte da. Man könne sich eben von der gegenwärtigen aufgerührten Vorstellung in Frankreich keinen Begriff machen“ (Nachlaß Schäffer , Aufzeichnung vom 14.10.30, IfZ ED 93, Bd. 14, Bl. 254).

Der Kreditvertrag wurde am 11.11.30 vom RFM, vom RbkVPräs. Dreyse und RbkDir. Vocke sowie von Vertretern der Banken, Lee, Higginson, Mendelssohn & Co., Amsterdam, und NV Nederlandsche HandelMaatschappij unterzeichnet. Der Kredit von 125 Mio $ sollte gegen Schatzanweisungen des Reichs, gestückelt in vier Serien, gewährt werden. Die letzte Serie war am 15.11.32 fällig (Originale der engl. und dt. Version des Vertrags befinden sich in R 2 /3784 , Bl. 143–164).

7

Clément Moret, Gouverneur der Banque de France.

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