2.166 (bru1p): Nr. 166 Der Oberbürgermeister von Köln an den Reichskanzler. Köln, 10. November 1930

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Nr. 166
Der Oberbürgermeister von Köln an den Reichskanzler. Köln, 10. November 1930

R 43 I /2367 , Bl. 422–424

[Wohnungsbauförderung]

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Am Freitag, dem 7., und Samstag, dem 8. ds. Mts., war ich in Berlin zwecks Teilnahme an der Vorstandssitzung des Deutschen Städtetages. Ich wollte Sie, da Sie sehr in Anspruch genommen waren, nicht ebenfalls noch belästigen und habe Herrn Staatssekretär Pünder gebeten, Ihnen einige Gedanken vorzutragen, mit denen ich mich schon seit längerem beschäftige.

Im ganzen Programm der Reichsregierung macht mir eins vornehmlich Sorge. Das ist das, was bezüglich der Hauszinssteuer geplant ist. Ich weiß, daß beabsichtigt ist, 400 Millionen Reichsmark Darlehen im nächsten Jahre zu beschaffen. Ich glaube aber nicht, daß das möglich sein wird, und falls es möglich sein sollte wider Erwarten, woher soll die Zinsverbilligung, die nötig ist, genommen werden, und was soll im Jahre 1932 geschehen? Ich weiß auch, daß in vielen Orten große, mittlere, auch hier und da neuerrichtete Wohnungen leerstehen, aber ich weiß ebenso genau, daß gerade für die untersten Schichten,[617] die am meisten unter der Wohnungsnot gelitten haben, noch sehr wenig geschehen ist. Diesen Schichten aus der Wohnungsnot herauszuhelfen, ist meines Erachtens eine unserer vornehmsten sozialen und ethischen Pflichten. Es muß uns das geradezu eine Gewissens-Angelegenheit sein.

Ich befürchte weiter, daß, wenn die Regelung so getroffen wird, wie z. Zt. vorgesehen, der Wohnungsbau fast ganz zum Erliegen kommt. Einmal werden die 400 Millionen Reichsmark Darlehen, falls sie beschafft werden können, von den Kommunen nicht genommen werden können wegen der Zinslast, und ferner haben wohl fast alle Städte, die unter schwerer Wohnungsnot zu leiden haben, schon Vorgriffe auf die Hauszinssteuer der nächsten Jahre bei ihrem Wohnungsbau gemacht. Ich befürchte also, daß die Verwirklichung dieser Absichten, den Baumarkt, den maßgebenden Wirtschaftszweig für die Ankurbelung des gesamten wirtschaftlichen Lebens, so schädigt, daß der Zweck der ganzen jetzigen Aktion – Belebung der Wirtschaft – überhaupt vereitelt wird.

Aus diesen ethischen und wirtschaftlichen Gründen heraus bitte ich Sie auf das Dringendste, doch für den Wohnungsbau, vielleicht unter Abzug derjenigen Mittel, die infolge der Senkung des Bauindexes entbehrt werden können, dieselben Mittel bereitstellen zu lassen wie im vergangenen Jahre.

Was die geplante Senkung der Realsteuern angeht, so ist die schematische Senkung ein reines Unding. Für ganz Sachsen ist der Betrag, um den gesenkt werden soll – 20% Gewerbesteuer, 10% Grundsteuer – insgesamt knapp 10 Millionen Reichsmark, für Bayern noch weniger. Sie ersehen daraus, sehr verehrter Herr Reichskanzler, daß man von einer übermäßigen Belastung durch Realsteuern in einem großen Teil Deutschlands wirklich nicht sprechen kann. Ich möchte daher vorschlagen, den Betrag an Hauszinssteuer, der nach meinem Vorschlage wegen der Senkung des Bauindexes für den Wohnungsbau entbehrlich ist, evtl. zur Senkung der Realsteuern zu benutzen. Eine weitere Senkung der Realsteuern würde nach meiner Meinung dann möglich sein, wenn den Gemeinden das Recht des Zuschlags zur Einkommensteuer, und zwar unter Einarbeitung der Bürgersteuervorschriften, schon zum 1. April 1931, gegeben würde. Man müßte die Höhe der Einkommensteuerzuschläge in eine Relation bringen zu den Realsteuerzuschlägen, ähnlich wie das in Preußen seinerzeit von Miquel eingeführt worden ist. Dadurch würde dann eine weitere Senkung der Realsteuern dort, wo es nötig und angebracht ist, erfolgen können. Sie sagten mir seinerzeit, daß das Reichsfinanzministerium angebe, technische Gründe machten es unmöglich, schon zum 1.4.1931 den Gemeinden das Zuschlagsrecht zu geben. Den Ausdruck „technische Gründe“ kenne ich. Ich glaube nicht daran, daß sie wirklich vorhanden sind. Ich bin überzeugt, daß im Reichsfinanzministerium genügend Gesetzentwürfe schon vorbereitet sind, da die Frage dort seit Jahren behandelt wird. Ich habe aber unter der Hand gehört, daß im Reichsfinanzministerium starke Einflüsse sich geltend machen, den Gemeinden das Zuschlagsrecht überhaupt nicht zu geben, auch nicht zum 1. April 1932. Ich befürchte, daß man die technischen Gründe vorschützt, um Zeit zu gewinnen in der Hoffnung, an der ganzen Sache damit vorbeizukommen.[618] Ich halte für eine Sanierung nicht nur der Gemeindefinanzen, sondern der ganzen Gemeindeverwaltung es für absolut notwendig, den Gemeinden wieder dieses Zuschlagsrecht zur Einkommensteuer zu geben. Die Gründe brauche ich Ihnen nicht weiter auseinanderzusetzen. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß ich vom ersten Augenblick der Erzbergerschen Steuerreform an die Reform in diesem Punkte aufs schärfste bekämpft habe sehr zum Mißfallen meiner Parteifreunde und sehr zum Mißfallen meiner Kollegen, die damals es sehr angenehm empfanden, feste Summen überwiesen zu bekommen, um möglichst wenig Verantwortung zu übernehmen.

Ich habe bei der Vorstandssitzung des Städtetages die obigen Anregungen vorgetragen, und der Städtetag hat sich diese Gedanken auch zu eigen gemacht. Ich glaube auch, daß die Sozialdemokraten für eine solche Regelung sehr zu haben sein werden, weil damit die Bürgersteuer in Wegfall kommen würde und der Wohnungsbau, an dem ihnen sehr viel liegt, nicht eingeschränkt würde. Ich resümiere dahin: Gleichgültig, unter welchen Gesichtspunkten man die Sache vornehmlich betrachtet, ob unter ethischen, wirtschaftlichen oder politischen, eine Regelung etwa in der oben von mir skizzierten Weise würde nach jeder Richtung hin besser sein, als sie jetzt vorgesehen ist1.

Mit verehrungsvollen Grüßen bin ich

Ihr sehr ergebener

Adenauer

Fußnoten

1

Adenauers Schreiben wurde am 14. 11. dem RFM zur Stellungnahme zugeleitet (Vermerk des MinR Vogels, R 43 I /2367 , Bl. 425). MinDir. Zarden erklärte, daß der RFM eine sofortige Beantwortung des Schreibens ablehnen werde. Der RR habe in der Sitzung vom 20. 11. den Antrag verschiedener pr. Provinzialvertreter, schon zum 1.4.31 den Gemeinden die Zuschläge zur Einkommensteuer zu geben, mit großer Mehrheit abgelehnt (Vermerk von Vogels vom 21.11.30, R 43 I /2367 , Bl. 435). Von einer Antwort wurde nach dem Erlaß der NotVO vom 1.12.30 gänzlich abgesehen.

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