1.54 (ma12p): Nr. 267 Der Reichswirtschaftsminister an den Reichsminister der Finanzen. 30. Juli 1924

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Nr. 267
Der Reichswirtschaftsminister an den Reichsminister der Finanzen. 30. Juli 1924

R 43 I /1135 , Bl. 57-65 Abschrift

[Vorschläge zur Behebung der gegenwärtigen Wirtschaftskrise]

Die allgemeine Wirtschaftskrise hat in den letzten Wochen eine fühlbare Verschärfung erfahren. Die Zahl der Vollerwerbslosen steigt inmitten des Sommers an1. Die Kurzarbeit hat insbesondere bei den Verbrauchsindustrien einen beträchtlichen Umfang erreicht. Die Zahl der verhängten Geschäftsaufsichten ist im Juni auf 1230 angewachsen. Mit ihrer Abnahme im Juli hat sich entsprechend die Zahl der Konkurse erhöht. Die Stillegung von Betrieben nimmt von Woche zu Woche an Umfang zu. Während sich auf den Rohstoffmärkten, auf den Gebieten des Warengroßhandels bereits ein weitgehender Preisabbau durchgesetzt hat, steigen die Produktionskosten, da neue Aufträge fast völlig ausbleiben und der Absatz sinkt. Arbeit auf Vorrat aber wird durch die umfassende Kreditnot nahezu unmöglich gemacht. Der Rückgang der innerwirtschaftlichen Kaufkraft lähmt bereits ganze Wirtschaftsgruppen. Nach alldem sind weitere Stillegungen und wachsende Arbeitslosigkeit zu erwarten. Auch die augenblickliche Erleichterung des offenen Geldmarktes – die einzige Erscheinung, die überhaupt zu günstiger Beurteilung der Lage Anlaß geben könnte – weckt keine Hoffnung auf günstigere Gestaltung, denn sie ist lediglich Ausdruck der herrschenden[931] Vertrauenskrise und die Folge davon, daß seitens der Banken nur noch ein kleiner Kreis von Unternehmungen als kreditwürdig angesehen wird.

Diese Entwicklung bringt die große Gefahr mit sich, daß nicht so fast [!] der notwendige Reinigungsprozeß gefördert, als vielmehr der Wirtschaftszusammenhang von Grund auf gestört wird und nach dem Preisabbau notwendigerweise statt einer billigeren Produktion eine neue Verteuerung der Produktion einsetzt.

Was das für unsern Außenhandel bedeuten würde, bedarf keiner näheren Darlegung, zeigt doch schon der Ausweis des Außenhandels für den Monat Juni nach den vorläufigen Zusammenstellungen einen nicht ernst genug zu wertenden Rückgang der Ausfuhr von Fertigwaren, und das, obwohl die seit April durchgeführte Kreditpolitik2 eine Senkung der Preise zur Folge gehabt und bei stärkster Einschränkung aller anderen Zwecke die Bedürfnisse der Ausfuhrindustrie in besonderem Maße berücksichtigt hat.

Diese Tatsachen deuten m. E. auf die Notwendigkeit hin, daß in der Kredit-, Steuer-, Verkehrs- und Sozialpolitik dem ungeheuren Ernste der gegenwärtigen Wirtschaftsverhältnisse in weitergehendem Maße Berücksichtigung zuteil werden muß, wenn anders nicht alsbald Finanz-, Verkehrs- und Sozialpolitik die Grundlage einer in leidlichem Gange befindlichen Wirtschaft verlieren sollen. Zwar steht nun das gesamte politische und wirtschaftliche Leben unter dem Zeichen der Verhandlungen von London. Von ihnen erwartet alles das Heil oder Unheil. So entscheidend der Ausgang dieser Verhandlungen auch sein wird, darf m. E. die augenblickliche Notlage der allgemeinen Wirtschaft nicht außer acht gelassen, ihre Entlastung nicht hinausgeschoben werden, sowie mit Recht auch für die gegenwärtigen Nöte der Landwirtschaft Abhilfe in weitestmöglichem Umfang versucht wurde und wird. Es bedarf auch keines Zuwartens auf die Ergebnisse von London, denn die Maßnahmen der staatlichen Wirtschaftspolitik werden danach in keiner anderen Richtung gehen können als jetzt.

Auch hier muß ich an erster Stelle auf die Notwendigkeit einer entgegenkommenden Kreditgewährung hinweisen. So notwendig die Vermeidung jeglicher Währungserschütterung ist, so ist doch, wie ich in dem abschriftlich beigefügten Schreiben an den Herrn Präsidenten des Reichsbankdirektoriums vom 30. Juni 1924 – I B Nr. 2127 – dargelegt habe, die Zeit gekommen, wo es gilt, wo es aber auch ohne Gefahr für die Währung möglich ist, die Kreditmöglichkeit für die Wirtschaft in beschränktem Umfange und nach genau umrissenen Gesichtspunkten zu erweitern3. Nach dieser Richtung weisen auch die letzten[932] Reichsbankausweise deutlich hin. Der Herr Präsident des Reichsbankdirektoriums hat erklärt, daß auch er Krediterweiterungen für angängig halte, aber ohne eine sichtbare Änderung der Reichsbankgepflogenheiten. Wenn ich dem zustimme, so möchte ich umso mehr der Hoffnung Ausdruck geben, daß diese Erweiterung wichtigen Wirtschaftszweigen in recht fühlbarem Maße zuteil werde, da sonst für die Durchhaltekraft unserer Wirtschaft wohl das Schlimmste zu befürchten sein würde. Dabei bedarf es keiner Ausführung, daß in der gegenwärtigen Kreditnot die planmäßige Beeinflussung der Kreditgewährung nach dem Grade der volkswirtschaftlichen Bedeutung der kreditnehmenden Wirtschaftszweige auch weiterhin nicht zu entbehren sein wird.

Die tiefe Erschöpfung unseres Industrie-, Handels- und Bankwesens ist nach außen noch nicht in dem Ausmaße sichtbar geworden, wie sie bereits im Innern eingetreten ist. Die Forderungen, die im sozialpolitischen Ausschuß des Reichstags auf Erhöhung der Sozialversicherung und der Erwerbslosenunterstützung sowie der Wiedereinführung der Kurzarbeiterunterstützung gestellt worden sind, zeigen dies auf das deutlichste4. So vieles aus diesen Forderungen bei der gedrückten Lage der Arbeiterschaft an sich berechtigt ist und so sehr, im ganzen genommen, die Förderung der sozialen Fürsorge auch Hebung der Wirtschaft bedeuten mag, so müßte in dem gegenwärtigen Augenblick doch ein Nachgeben diesen Forderungen gegenüber weitgehende soziale Gefahren für die Arbeiterschaft selbst zur Folge haben. Eine Erhöhung der Produktionskosten, auch um wenige Prozente, muß heute zu erweiterter Arbeitslosigkeit führen. In der Ziegeleiindustrie betrugen die sozialen Lasten für den Arbeitgeber 1914 = 2,8%, 1924 dagegen 13,3%. Da in unseren Konkurrenzländern die sozialen Lasten bei weitem nicht dieses Ausmaß erreicht haben, dürfen den Erwerbszweigen in dem Augenblick, in welchem sie sich gegen eine verschärfte Weltkonkurrenz durchsetzen müssen, nicht neue Belastungen auferlegt werden. Ich begrüße daher dankbar, daß der Herr Reichsarbeitsminister im Reichstag die Zusammenhänge der Sozialpolitik mit der Wirtschaftslage deutlich aufgezeigt und daraus die Notwendigkeit der Zurückhaltung in der Frage neuer Belastungen abgeleitet hat5 und glaube, daß, wenn nunmehr in gewissem Umfang die Unterstützung von Kurzarbeitern wieder zugelassen ist, diese Unterstützung leider in sehr engem Rahmen gehalten und jede verschleierte Unterstützung der kurzarbeitenden Betriebe ferngehalten werden muß6.

[933] Besonders aber ist nun wohl dringend geboten, daß von Reichs wegen in der Steuerpolitik der gegenwärtigen Lage stärker Rechnung getragen wird. Grundsätzlich besteht ja auch Übereinstimmung, daß tunlichst bald die Produktion steuerlich entlastet und der Steuerausfall nach der Seite des Verbrauchs hin umgelegt werden soll. Ich halte es aber für kaum möglich, die Beratung dieser Maßnahmen erst im Herbst vorzunehmen und bis dahin es bei den gegenwärtigen Belastungen zu belassen. Wenn schon auf dem Gebiete der Besitz- und Einkommensteuern zur Zeit tiefgreifende Reformen kaum durchführbar sein mögen – wonach es umso bedeutungsvoller ist, daß die Durchführung des Stundungserlasses vom 15. Juli 1924 den dringendsten wirtschaftlichen Notständen begegnen wird7 –, so erscheinen auf dem Gebiete der Verkehrssteuern Reformen grundsätzlicher Natur kaum länger aufschiebbar. Die Kapitalverkehrssteuer in erster Linie, die Gesellschaftssteuer und Wertpapiersteuer ist mit den gegenwärtigen hohen Sätzen angesichts des Zusammenbruchs unserer Kreditwirtschaft nahezu unerträglich geworden. Die Herabsetzung der Gesellschaftssteuer von 7½ auf etwa 2%, der Wertpapiersteuer sowie des im § 13 des Kapitalverkehrssteuergesetzes vorgesehenen ermäßigten Satzes der Gesellschaftssteuer auf etwa 1% ist eine Forderung, deren wirtschaftliche Notwendigkeit kaum zu bestreiten sein wird. Die Ermäßigung der Wertpapiersteuer ist besonders deshalb notwendig, weil nur auf diese Weise die Heranziehung ausländischen Anlage- und Betriebskapitals im Wege der Obligationen-Emission möglich ist. Eine Steuer in der bisherigen Höhe von 4% im Verein mit den jetzigen hohen Zinssätzen diskreditiert von vornherein jedes im Auslande kapitalsuchende Unternehmen, zumal, da solche Emissionen, sobald die Titel in das Ausland kommen, auch der ausländischen Besteuerung unterliegen würden. In Verhandlungen, die mit Vertretern von Londoner City-Häusern über Kredite gepflogen wurden, wurde von englischer Seite gerade dieser Gesichtspunkt besonders hervorgehoben. Im ganzen stehen die Erträgnisse dieser Steuern in keinem Verhältnis zu den außerordentlichen wirtschaftlichen Schädigungen, die sie hervorrufen. Ich möchte daher dringend bitten, sich zum Verzicht auf diese Steuern bald zu entschließen.

Im Zusammenhang mit dieser Herabsetzung der Gesellschaftssteuer und der Wertpapiersteuer würde eine weitere Herabsetzung der Börsenumsatzsteuer von 1½% auf 1% für Aktien und Industrieobligationen sehr zu begrüßen sein. Die Herabsetzung der Umsatzspesen beim Effektenhandel auf ein Mindestmaß ist für die Reorganisation unseres Kapitalmarktes von größter Bedeutung.

Als wichtigstes Stück dieses ersten Abschnittes der Steuerreform bitte ich auch hier wieder die grundlegende Reform der Umsatzsteuer alsbald durchzuführen. Die verhängnisvolle Wirkung der Umsatzsteuer auf Produktion und Export ist allgemein bekannt. Dem Reichsfinanzministerium sind die einzelnen Ziffern und Tatsachen der Belastung der verschiedenen Produktionszweige durch die Umsatzsteuer besser als mir bekannt. Die Steuer kann infolge der ausländischen Konkurrenz vielfach auch auf dem Inlandsmarkt nur zu einem geringen[934] Teil überwälzt werden. Sie stellt daher zum großen Teil, wie gar nicht zu bestreiten ist, eine direkte Besteuerung des Produzenten dar. Gerade diese Überlegungen sind es in der Hauptsache gewesen, die die Mehrheit des Arbeitsausschusses des Reichswirtschaftsrats zur Beratung der Umsatzsteuernovelle veranlaßt haben, von grundsätzlichen Umgestaltungsforderungen abzusehen8. Die Vertreter der Arbeitnehmer und Verbraucher haben unumwunden zugegeben und die Ablehnung der Kleinhandelssteuer nach dem Vorschlage Frowein wesentlich damit begründet, daß unter den heutigen Verhältnissen die Umsatzsteuer tatsächlich zum größten Teil vom Produzenten getragen würde. Das aber widerstreitet den Erfordernissen der gegenwärtigen Wirtschaftslage. Die Gefahren und Schädigungen der Umsatzsteuer für Produktion und Export wurden von allen Anwesenden zugegeben, so daß der Verzicht auf wirkliche Reformvorschläge schwer verständlich ist.

Die Stellung der deutschen Industrie im Wettbewerb mit der ausländischen ist eine Lebensfrage der deutschen Wirtschaft. Die deutsche Industrie kann m. E. in der schweren Krise, in der sie sich gegenwärtig und offenbar auf lange Zeit hinaus befindet, nicht noch mit dem Bleigewicht einer Mehrbesteuerung im Verhältnis zum ausländischen Produzenten belastet bleiben. Es muß daher eine Ausgleichsbelastung auf die Einfuhr und eine Rückvergütung der Umsatzsteuer auf die Vorumsätze bei der Ausfuhr mit größter Beschleunigung angestrebt werden. […]

Auch nach Durchführung dieser Maßnahme würde die Frage der Umsatzsteuer noch nicht als erledigt zu betrachten sein. Denn selbst wenn auf diesem Wege eine Gleichstellung des inländischen Produzenten mit dem ausländischen im Durchschnitt erreicht würde, blieben als weitere schädliche Folgen der Umsatzbesteuerung die Verschiebung der inneren Konkurrenzverhältnisse mit ihren schwerwiegenden Nachteilen bestehen, vor allem die Gefahr der Hemmung des technischen Fortschritts auf dem Wege weitergehender Spezialisierung der Produktion in selbständigen Unternehmungen. Der für den technischen Fortschritt ungemein wichtige Typus des selbständigen Spezialbetriebes wird durch die Umsatzsteuer unterdrückt. Es wäre daher weiter zu prüfen, wie diesen Bedenken zu begegnen wäre.

In der Frage der Herabsetzung der Gütertarife habe ich mich bereits mit dem Herrn Reichsverkehrsminister in Verbindung gesetzt.

Ich möchte es für notwendig halten, daß die gesamten hier erörterten Fragen alsbald einer Chefbesprechung der Wirtschaftsressorts (Reichsarbeitsministerium, Reichsernährungsministerium, Reichswirtschaftsministerium, Reichsfinanzministerium, Reichsverkehrsministerium) unter Zuziehung des Reichsbankdirektoriums erörtert werden9.

[935] Abschrift dieses Schreibens habe ich dem Herrn Reichskanzler und dem Herrn Reichsarbeitsminister sowie dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, dem Herrn Reichsverkehrsminister sowie dem Herrn Reichsbankpräsidenten übersandt.

gez. Hamm

Fußnoten

1

Hierzu und zu den folgenden Angaben vgl. Statistisches Jbch. für das Dt. Reich 1924/25, Berlin 1925; ausführliche Berichte des RWiMin. über die Wirtschaftslage im Jahre 1924 mit reichem statistischen Material befinden sich in R 43 I /1149 .

2

Zum Kreditstop der Rbk vom 7.4.24 vgl. Dok. Nr. 170, Anm. 2; Dok. Nr. 224, Anm. 1.

3

In seinem Schreiben an den RbkPräs. vom 30. 6. tritt der RWiM für eine Lockerung der Kreditrestriktion der Rbk (vgl. Anm. 2) ein. Die Kapital- und Kreditnot der Wirtschaft habe sich in letzter Zeit sichtbar verschärft. „Der Stand der Währung ist zwar behauptet, aber die Wirtschaft droht aus Mangel an Kapital und Kredit alsbald vollends zu erliegen.“ Jetzt sei der Zeitpunkt gekommen, wo eine mäßige Erweiterung der Kreditgewährung ohne Gefahr für die Währung möglich sei. Der Notenumlauf habe sich in den letzten Monaten nicht unerheblich verringert, die Guthaben des Reichs und der Länder bei der Rbk seien stark angewachsen, die Devisenlage der Rbk habe sich zunehmend gebessert (R 43 I /1135 , Bl. 66-69). In einem weiteren Schreiben an den RbkPräs. vom 17. 7. bemängelt der RWiM, daß nach dem Reichsbankausweis vom 7. 7. die Kreditbeschränkung nicht nur in voller Schärfe aufrechterhalten worden sei, sondern daß sich die Gesamtsumme der gewährten Kredite sogar noch verringert habe. „So sehr ich, wie Sie wissen, grundsätzlich die strenge Politik der Rbk vertrete, so halte ich mich doch für verpflichtet, auf die sich täglich verschärfende Notlage von Industrie und Handel hinzuweisen, die alsbald zu einer Katastrophe und zu Arbeitslosigkeit für Hunderttausende, bald Millionen werden kann – einer Katastrophe nicht kleiner, als ein weitreichendes Versagen der Landwirtschaftlichen Ernte sein würde. Dabei sind Waren-, Effekten- und sonstige Kapitalvorräte der Unternehmen erschöpft.“ Der RWiM ersucht den RbkPräs. erneut, Erleichterungen in der Kreditgewährung eintreten zu lassen (R 43 I /1135 , Bl. 50).

4

S. die Beratung des mündlichen Berichts des sozialpolitischen Ausschusses in den Sitzungen des RT vom 23., 24. und 25. 7. (RT-Bd. 381, S. 530  ff., 571 ff., 633 ff.).

5

S. die Erklärung des RArbM in der RT-Sitzung vom 23. 7. (RT-Bd. 381, S. 544  ff.).

6

Vgl. hierzu Dok. Nr. 261, P. 2.

7

Vgl. Dok. Nr. 243, Anm. 48.

8

Vgl. Hauschild, Der vorläufige Reichswirtschaftsrat 1920–1926, Berlin 1926, S. 123 ff.

9

Ob und wann die vom RWiM gewünschte Chefbesprechung stattfindet, ist aus den Akten der Rkei nicht zu ersehen. Zu einem Beschluß der RReg. über wirtschaftliche Erleichterungsmaßnahmen kommt es erst nach der Londoner Konferenz, und zwar in der Kabinettssitzung vom 12. 9. (Dok. Nr. 299).

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