1.124.5 (ma32p): 6. Außerhalb der Tagesordnung: Besoldungsfragen.

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6. Außerhalb der Tagesordnung: Besoldungsfragen.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete im Haushaltsausschuß des Reichstags über die durch Einbringung des Antrags der Regierungsparteien auf[1146] Höherstufung der Regierungsratsgruppe entstandene Lage5. Er wies erneut darauf hin, daß das Reichskabinett beschlossen habe, die Höherstufung nur dann vorzunehmen, sofern sie ohne jede Rückwirkung bei anderen Gruppen durchzusetzen sei6.

Der Reichsminister der Justiz berichtete seinerseits, daß nach dem bisherigen Verlauf der Verhandlungen in der Fraktion der Deutschnationalen Volkspartei kaum noch Aussicht bestehe, daß ohne Rückwirkungen durchzukommen sei.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete im gleichen Sinne über die Haltung der Fraktion der Deutschen Volkspartei.

Nach kurzer Aussprache trat das Reichskabinett der Auffassung des Reichskanzlers dahin bei, daß die Reichsregierung mit aller Entschiedenheit an ihren früheren Beschlüssen in der Sache auf Nichtzulassung irgendwelcher Rückwirkungen festhalten müsse7.

Fußnoten

5

Der vorstehende Satz muß wohl lauten: „Der Reichsminister der Finanzen berichtete über die im Haushaltsausschuß des Reichstags durch Einbringung des Antrags der Regierungsparteien auf Höherstufung der Regierungsratsgruppe entstandene Lage.“

Zum Sachverhalt: Am 6.12.27 hatte der Haushaltsausschuß des RT mit der 2. Lesung des Entwurfs des Besoldungsgesetzes begonnen (Protokolle der Beratungen des Haushaltsausschusses über die Besoldungvorlage, 2. Lesung, in RT-Bd. 420 , Beilage II zu RT-Drucks. Nr. 3765 ). Dabei waren sowohl von den Oppositionsparteien wie auch von den Regierungsparteien neue Änderungsanträge zur Besoldungsvorlage eingebracht bzw. in Aussicht gestellt worden. So hatten die Regierungsparteien in der Ausschußsitzung vom 7. 12. einen Antrag auf Änderung der Grundgehälter der Besoldungsgruppe A 2c – Regierungsräte – eingebracht; danach sollte das Anfangsgehalt auf 4500 RM (Regierungsvorlage: 4800 RM) herabgesetzt, das Endgehalt dagegen auf 8700 RM (Regierungsvorlage: 8400 RM) hinaufgesetzt werden (Ausschußdrucks. Nr. 1603).

6

Zum Kabinettsbeschluß betr. Änderung der Grundgehälter bei der Besoldungsgruppe der Regierungsräte siehe Dok. Nr. 362 und Nr. 364, P. 3 unter „Höhere Beamte“.

7

Fortsetzung der Kabinettsberatung über diese Frage: Dok. Nr. 367.

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