1.191.3 (ma32p): 3. Vorbereitung der parlamentarischen Erledigung des Arbeitsnotprogramms durch die zuständigen Ressorts.

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3. Vorbereitung der parlamentarischen Erledigung des Arbeitsnotprogramms durch die zuständigen Ressorts.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß bezüglich des Personalnachtragsetats wohl in einem Punkte Übereinstimmung bestehe, nämlich bezüglich der Notwendigkeit einer Stellenvermehrung beim Reichsversicherungsamt und beim Reichsversorgungsgericht. Andernfalls werde bei diesen Behörden eine völlige Stagnation eintreten. Über diese Fragen sei eine Fühlungnahme mit den Parteien auch nicht erforderlich.

Fraglich seien jedoch in personeller Beziehung noch folgende drei Punkte:

a)

Die Erhöhung der Ministerialzulage.

b)

Die Gewährung neuer besonderer Zulagen an Beamte nach Art der Dirigentenzulage.

c)

Die Einführung der Ministerialverfassung und damit verbunden die Umwandlung und Vermehrung von Stellen6.

Der Reichsarbeitsminister erklärte, es bestehe nach seiner Ansicht keine Notwendigkeit, die Ministerialverfassung zu ändern, wenn Preußen nicht denselben Schritt tue. Im übrigen sei ein Beamtenschub in der augenblicklichen Situation völlig unmöglich. In seiner Partei sei die Stimmung teilweise infolge vermeintlich zu großer Erhöhungen in der Beamtenbesoldung beamtenfeindlich.

Der Reichsminister des Innern und der Reichswirtschaftsminister betonten die Notwendigkeit, zunächst die vier Parteiführer der ehemaligen Regierungskoalition über diese Angelegenheit zu hören. Im übrigen handele es sich gerade bei ihren Ressorts nicht um eine Änderung des ganzen Aufbaus, sondern einige wenige Sonderfälle.

Der Reichspostminister erklärte, daß die Stimmung in der Bayerischen Volkspartei zu einem großen Teil für die Umwandlung und Neuschaffung von Beamtenstellen sei.

Das Reichskabinett faßte folgenden Beschluß:

Der Reichsminister der Finanzen erhält den Auftrag, mit den Fraktionsführern der vier ehemaligen Regierungsparteien über die oben erwähnten drei Punkte (a–c) zu verhandeln. In den Verhandlungen sei besonders darauf hinzuweisen,[1336] daß, wenn die endgültige Entscheidung Preußens für eine dauernde Erhöhung der Ministerialzulage falle, die Reichsregierung ihrerseits der Auffassung sei, daß das Reich sich dem Vorgehen Preußens anschließen müsse. Sollten die Fraktionsführer Bedenken in den drei Punkten äußern, dann seien sie jedenfalls nicht geeignet, um Kampfobjekte für die Reichsregierung zu werden.

Gegen die Absicht des Reichsministers des Innern, auch seinerseits mit den Parteien zu sprechen, erhoben sich keine Bedenken.

Es wurde sodann erörtert, welche Maßnahmen vielleicht auch auf landwirtschaftlichem Gebiet erforderlich seien.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft teilte mit, daß Gesetzentwürfe über die Rentenbank, über Einfuhrscheine, die Veterinärpolizei und das Gefrierfleisch erforderlich seien.

Der Reichsarbeitsminister erklärte in seinem Geschäftsbereich Gesetzentwürfe bezüglich der Kleinrentner, der Sozialrentner sowie eine Mitteilung über die Änderung des Etats bezüglich der Werkpensionskassen zur parlamentarischen Erledigung des Arbeitsnotprogramms für erforderlich. Der Herr Reichsarbeitsminister wurde ermächtigt, die entsprechenden Entwürfe dem Reichsrat vorzulegen7.

Der Reichsminister der Finanzen teilte mit, daß in seinem Geschäftsbereich nur das Liquidationsschädengesetz in Betracht komme8.

Fußnoten

6

Vgl. dazu Dok. Nr. 419, Kabinettssitzung, P. 2.

7

Am 21.2.28 legten der RArbM und der RIM dem RR den „Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge“ vor (RR-Drucksachen 1928, Nr. 27). Am 23.2.28 leitete der RArbM dem RR den „Entwurf eines Gesetzes über Leistungen in der Invaliden- und Angestelltenversicherung“ zu (RR-Drucks. 1928, Nr. 23).

8

Siehe dazu Dok. Nr. 430, Anm. 5; Dok. Nr. 431, Anm. 3.

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