2.119.3 (bau1p): 3. Benennung eines Arbeitervertreters für ein internationales Arbeitsamt.

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3. Benennung eines Arbeitervertreters für ein internationales Arbeitsamt16.

Der Unterstaatssekretär Geib berichtete, daß Amerika die Benennung eines Arbeitervertreters für ein Internationales Arbeitsamt erbeten habe. Es[442] wurde Karl Legien vorgeschlagen und Bedenken hiergegen nicht geäußert. Der Reichsarbeitsminister wird das Weitere veranlassen17.

Fußnoten

16

Zu den Bestimmungen über die Errichtung eines Internationalen Arbeitsamtes beim Völkerbund s. die Artt. 392–399 VV.

17

Auf der Washingtoner Internationalen Arbeitskonferenz war am 25. 11. beschlossen worden, je einen dt. Regierungs- und Arbeitnehmervertreter als Mitglied des Verwaltungsrates des Internationalen Arbeitsamtes zu bestellen. Deutscherseits wird neben dem Vorsitzenden des ADGB Legien der GehORegR Leymann vom RArbMin. nominiert (R 43 I /2077 , Bl. 9).

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