2.5.3 (bau1p): 3. [Ausweisung Radeks.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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[17]3. [Ausweisung Radeks.]

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß der zur Zeit verhaftete russische Volkskommissar Radek voraussichtlich nicht in Haft gehalten werden könne6. Das Kabinett empfiehlt, Radek in diesem Falle über die russische Grenze auszuweisen, und zwar möglichst in der Weise, daß eine Vereinbarung mit der russischen Regierung auf gegenseitigen Austausch mit Deutschen, die von russischer Seite in Haft gehalten werden, getroffen wird7.

Fußnoten

6

Karl Radek, zunächst Mitglied des revolutionären Zentralen Vollzugsausschusses der russ. A. u. S.-Räte, später Mitglied des Zentralkommitees der Kommunistischen Partei Rußlands, war am 12. 2. in Dtld. verhaftet worden. Die ihm im wesentlichen zur Last gelegte „Beihilfe zum Spartakusputsch“ vom Januar 1919 konnte in der Voruntersuchung nicht nachgewiesen werden, so daß der PrJM dem AA am 22. 6. die Aufhebung des Haftbefehls ankündigte (PA, Deutschland Nr. 131 adh. 3, Nr. 2, Bd. 2).

7

Zur Verbesserung der Lage des inhaftierten Radek war er russischerseits zum Botschafter der Ukrainischen Sowjetrepublik in Berlin ernannt worden. Als Repressalie hatte man u. a. den dt. Konsul in Odessa verhaftet (Schultheß 1919, II, S. 315). Radeks Furcht, im Falle der Ausweisung schutzlos dem ungewissen Geleit dt. mil. Kräfte ausgeliefert zu sein, sowie Unstimmigkeiten in der Frage des Geiselaustauschs verzögern die Ausweisung bis zum 18.1.20.

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