2.63.2 (bau1p): 2. Übermäßige Wareneinfuhr aus dem besetzten Gebiet.

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[251]2. Übermäßige Wareneinfuhr aus dem besetzten Gebiet5.

Reichsminister Erzberger weist auf die Überflutung Deutschlands mit ausländischen Waren hin. Die Einfuhr übersteigt die Ausfuhr um riesige Beträge. Das habe katastrophale Wirkung für die Valuta6, die durch Bankenintervention nicht ausgeglichen werden könnte. Unterstaatssekretär Hirsch erklärt, daß der Übelstand aus dem besetzten Gebiet herkomme. Dafür sei es u. a. bezeichnend, daß Belgien in einem Monat seinen Bestand an Papiergeld um 1,8 Milliarden Mark vermehrt habe. Der Reichsfinanzminister wird erwägen, ob Zahlungen in das besetzte Gebiet unter Kontrolle gestellt werden können.

Fußnoten

5

Mit der Besetzung der linksrhein. Gebiete durch die all. Truppen wurden die dt. Grenzbehörden zwar formell im Amt belassen, an der Wahrnehmung dt. Zollhoheitsrechte – u. a. auch der Kontrolle der auf dt. Gesetzgebung beruhenden Ein- und Ausfuhrverbote – jedoch gehindert. Obwohl das Reich nach den Bestimmungen des VV und des RhA in der Regelung der Ein- und Ausfuhr autonom blieb, hielten die All. ihre einschränkenden Maßnahmen auch nach Aufhebung der Wirtschaftsblockade am 12. 7. aufrecht, so daß durch das „Loch im Westen“ Waren- und Kapitalströme ohne regulierende Einflußnahme durch das Reich ein- und ausfließen konnten.

6

Einzelheiten s. in der Denkschrift „Zur Valutafrage“, die der RFM der NatVers. am 27. 9. vorlegt (NatVers.-Bd. 329 , Drucks. Nr. 1067 ).

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