2.87.5 (bau1p): 6. Zustände in den besetzten westlichen Gebieten.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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6. Zustände in den besetzten westlichen Gebieten.

Im Anschluß an eine Eingabe des Reichsbürgerrats werden die unerträglichen Zustände in den besetzten westlichen Gebieten besprochen, die durch Übergriffe der Besatzung, namentlich aber durch die große Zahl der Besatzung und die rücksichtslose Art der Einquartierung herbeigeführt sind und noch unverändert fortdauern11. Insbesondere wird darauf hingewiesen, daß die Entente wiederholt statt mit den zuständigen Behörden, mit unzuständigen untergeordneten Stellen verhandle, indem es sie als Vertreter des Reichs oder Preußens behandle. Das Kabinett beschließt: Das vorhandene Material soll möglichst drastisch und schlagend zusammengestellt und zum Gegenstand einer amtlichen Note des Auswärtigen Amtes gemacht werden, deren Veröffentlichung in Aussicht genommen wird. Das Auswärtige Amt wird die verschiedenen[326] Stellen, die über die Zustände Auskunft geben können, namentlich auch das Reichsschatzministerium, zu einer Besprechung zur Vorbereitung der Note einladen12.

Fußnoten

11

Das Präsidium des Reichsbürgerrats an den RK, 10.10.19; R 43 I /174 , Bl. 191–194. – Die Eingabe lag auch dem RPräs. vor, der am 21. 10. durch den Gesandten Nadolny die Rkei aufforderte, die Angaben über die mitgeteilten Willkürakte der Besatzungstruppen nachzuprüfen, um sie dann ausführlicher in der Presse darstellen zu lassen. Eine derartige öffentliche Kritik könne einen bessernden Einfluß ausüben und werde, „wenn sie ins Ausland dringe, gegen die Okkupation selbst wirken“ (R 43 I /174 , Bl. 212).

12

Die Angelegenheit wird u. a. auch zum Gegenstand einer Besprechung der RReg. mit Abgg. der politischen Parteien über die Lage in den besetzten Gebieten gemacht (vgl. Dok. Nr. 116). Nachdem das RIMin. die Materialsammlung übernommen hat, sieht sich der RIM allerdings genötigt mitzuteilen, „daß das Material in bezug auf Einzelfälle von Gewaltakten gegen Personen und Eigentum ziemlich dürftig ist. […] Offenbar erschwert es aber die scharfe Kontrolle der Verwaltungsbehörden gerade im französisch und belgisch besetzten Gebiet außerordentlich, authentische Mitteilungen über solche Vorfälle zu erhalten und weiterzugeben“ (Der RIM an den UStSRkei, 19.1.20; R 43 I /175 , Bl. 72). – Zum Verhalten und den Übergriffen der Besatzungstruppen sind in der NatVers. eine Vielzahl von parlamentarischen Anfragen eingebracht worden (vgl. NatVers.-Bd. 334 , Sachregister zu den Stenographischen Berichten und Anlagen, Stichwort: „Krieg 1914–1918. III. E. Besetzte Gebiete“). Eine zusammenfassende Denkschrift der RReg. wird erst am 16.12.22 u. d. T. „Die Ausschreitungen der Besatzungstruppen im besetzten rheinischen Gebiet“ vorgelegt (RT-Bd. 376 , Drucks. Nr. 5448 ).

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