2.177 (bru1p): Nr. 177 Der Reichsjustizminister an den Reichskanzler. Marburg, den 25. November 1930

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Nr. 177
Der Reichsjustizminister an den Reichskanzler. Marburg, den 25. November 1930

R 43 I /1308 , S. 629

[Rücktrittsgesuch]1

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Die Entwicklung der politischen Lage läßt mir keine andere Möglichkeit mehr, als Sie hiermit zu bitten, gemäß Artikel 53 der Reichsverfassung2 meine Entlassung als Reichsminister der Justiz herbeiführen zu wollen. Es ist mir dabei ein Bedürfnis, Ihnen zu sagen, wie gern ich in Ihrem Kabinett und ganz besonders mit Ihnen persönlich zusammen gearbeitet habe. Gesundheitlich geht es mir noch so schlecht, daß ich es nur hiermit zu entschuldigen bitte, wenn ich nicht persönlich nach Berlin komme, um Ihnen mein Gesuch vorzutragen. Ich hoffe aber immer noch, nächste Woche reisen zu können und Ihnen dann meinen Abschiedsbesuch machen zu können3.

In ausgezeichneter Hochachtung

Ihr ganz ergebener

Bredt

Fußnoten

1

Der Brief ist auch veröffentlicht in „Erinnerungen und Dokumente von Joh. Victor Bredt 1914 bis 1933“, S. 364; s. auch Bredts Erinnerungen, a.a.O., S. 261–264.

2

Art. 53 RV: „Der Reichskanzler und auf seinen Vorschlag die Reichsminister werden vom Reichspräsidenten ernannt und entlassen.“

3

Über das Rücktrittsgesuch fertigte StS Pünder am 25. 11. folgenden Vermerk an: „Der anliegende Brief des Herrn Reichsministers Dr. Bredt ist heute gegen ½12 Uhr in der Reichskanzlei eingelaufen, und zwar bemerkenswerter Weise nicht vom Briefschreiber unmittelbar, sondern über den Parteiführer der Wirtschaftspartei, Abgeordneten Drewitz, der dies heute morgen in einer an sich schon angesetzten politischen Besprechung dem Herrn Reichskanzler und mir gegenüber ganz offen zugestanden hat. Über die Behandlung des Briefes hat der Herr Reichskanzler heute gegen 5 Uhr nachmittags mit Herrn Minister Dr. Bredt, der noch krank in Marburg liegt, telephoniert. Beide Herren wurden sofort einig auf den Vorschlag des Herrn Reichskanzlers, dem Brief zunächst keinerlei Folge zu geben, sondern ihn bis nach Sonntag unerledigt liegen zu lassen, zu welchem Zeitpunkt Herr Minister Bredt wieder in Berlin zu sein hofft. Minister Bredt fügte hinzu, wenn es dem Herrn Reichskanzler gelinge, die Leute der Wirtschaftspartei wieder zu einer etwas ruhigen und maßvolleren Haltung zu bringen, so würde er das sehr begrüßen. Unter dem Druck seiner Leute hätte er im Augenblick nicht anders handeln können. Er sagte bezeichnenderweise, der Herr Reichskanzler habe wohl zwischen den Zeilen schon das Entsprechende gelesen“ (R 43 I /1308 , S. 633; der Vermerk ist auch abgedruckt in „Erinnerungen und Dokumente von Joh. Victor Bredt 1914–1933“, S. 364–365). Zur Entlassung Bredts s. Dok. Nr. 186.

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