2.64.1 (feh1p): 1. Oberschlesische Fragen.

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1. Oberschlesische Fragen.

Der Herr Reichskanzler stellt folgende Punkte zur Erörterung2:

a)

Hinausschiebung der Abstimmung,

b)

Absperrung der Ostgrenze mit nichtfranzösischen Truppen,

c)

Ablösung der Franzosen in Oberschlesien,

d)

erweiterte Befugnis für den Landrat Dr. Lukaschek im Hinblick auf die Plebiszitkommission,

e)

feierliche Erklärung der Reichs- und Preußischen Regierung auf Schadloshaltung der Deutschen in Oberschlesien,

f)

Autonomiefragen.

Zu Punkt a) trägt der Reichsminister des Auswärtigen vor, daß mit Rücksicht auf die letzten Ereignisse in Oberschlesien eine Hinausschiebung der Abstimmung an sich vielleicht erwünscht sei. Er halte jedoch einen deutschen Antrag auf Hinausschiebung nicht für angebracht, da ein solcher leicht die entgegengesetzte Wirkung haben könne.

Der Preußische Ministerpräsident stimmt diesen Ausführungen zu.

Die Kabinette beschließen, daß ein Antrag auf Hinausschiebung nicht gestellt werden soll.

Zu Punkt b). Die Kabinette erklären sich damit einverstanden, daß das Auswärtige Amt Schritte unternimmt, um eine Absperrung der Grenze von anderen als französischen Truppen herbeizuführen3.

[159] Zu Punkt c). Der Reichsminister des Auswärtigen trägt vor, daß er einen deutschen Antrag auf Ablösung der Franzosen in Oberschlesien nicht empfehlen könne. Man würde sich auf jeden Fall eine glatte Absage holen.

Die Kabinette stimmen diesen Ausführungen zu.

Zu Punkt d). Der Reichskanzler schlägt vor, in eine mündliche Besprechung mit Vertretern des Plebiszitkommissariats darüber einzutreten, ob es etwa erwünscht sei, die Befugnisse des Landrats Dr. Lukaschek zu erweitern, so daß, wie bei den Polen Korfanty, auch auf deutscher Seite ein Mann die Führung in Oberschlesien in Händen habe.

Die Kabinette beauftragen das Reichsministerium des Innern, eine derartige Besprechung herbeizuführen4.

Zu Punkt e). Die Kabinette beschließen, zur Linderung der den Deutschen infolge der letzten Ereignisse in Oberschlesien zugefügten Schäden zunächst eine Summe von 10 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen. Dieser Beschluß sowie die warme Anteilnahme der Regierungen an der schweren Lage der oberschlesischen Deutschen soll in einer feierlichen Form der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden5.

[160] Zu Punkt f). Der Preuß. Ministerpräsident betont, daß die Preußische Regierung bereit sei, den oberschlesischen Wünschen entgegenzukommen6. Die Preußische Verfassung werde den Provinzen eine weitgehendste Autonomie gewähren. Es sei vielleicht zweckmäßig, hierauf öffentlich hinzuweisen.

Der Reichskanzler stellt fest, daß nach Ansicht der Kabinette Oberschlesien weitgehende provinzielle Autonomie zu bewilligen sei7.

Fußnoten

2

Zu den P. a–e vgl. Dok. Nr. 63.

3

Unter dem Datum des 9. 9. richtete das AA dann ein offenes Telegramm an die Botschaften in Paris, London, Rom und beim Vatikan, in dem es seine Besorgnis über die Zuspitzung der Verhältnisse in Oberschlesien äußerte und auf die Gefahr eines neuen poln. Aufstandes im Abstimmungsgebiet hinwies. Ebenfalls unter dem Datum des 9. 9. sandte das AA ein weiteres, nun aber verschlüsseltes Telegramm an die gleichen Botschafter, in dem diese gebeten wurden, die Regierungen in Paris, London und Rom und den Heiligen Stuhl von dem Inhalt des offenen Telegramms zu unterrichten. In dem zweiten Telegramm hieß es dann weiter: „Euer pp. wollen mündlich hinzufügen, daß uns zur Verhütung unbedingt geboten erscheint, durch Absperrung der jetzt noch offenen Grenze zwischen Oberschlesien und Polen den Übertritt von polnischen Banden und die Verschiebung von Waffen und Munition zu verhindern. Die Absperrung wird aber nur dann wirksam sein, wenn sie in die Hände von Truppen gelegt wird, die für diese besonders schwierige Aufgabe geeignet sind. Wir wären daher dankbar, wenn diesem Erfordernis bei der Dislokation der interalliierten Truppen in Oberschlesien Rechnung getragen würde.“

Die Geschäftsträger in London und Rom erhielten weitergehende Anweisungen. In dem zweiten Telegramm an sie hieß es dann weiter: „Ferner bitte inoffiziell und ganz vertraulich folgendes auszuführen:

Während die italienischen Truppen nach hier vorliegenden Meldungen den poln. Aufständischen meist mit dem gebotenen Nachdruck gegenübergetreten sind, haben die französischen Offiziere und Soldaten an den verschiedensten Stellen sich teils passiv verhalten, teils offen für die Polen Partei genommen. Da die Franzosen auf dem benachbarten östlichen Kriegsschauplatz in engster Waffenbrüderschaft mit den Polen fechten, kann von ihnen in Oberschlesien eine wirklich energische Haltung gegen polnische Elemente auch in Zukunft nicht erwartet werden. […] Wir glauben daher, daß die von uns angeregte Grenzabsperrung nicht französischen Truppen anvertraut werden sollte. Darüber hinaus können wir jedoch nicht verhehlen, daß nach unserer Überzeugung eine dauernde Beruhigung Oberschlesiens überhaupt nur zu erzielen sein wird, wenn im gesamten Abstimmungsgebiet die französischen Truppen durch andere interalliierte Truppen ersetzt werden.

Wir selbst können das heikle Problem naturgemäß in Paris nicht anschneiden und wollen uns auch der englischen und italienischen Regierung gegenüber jeglicher Anregung enthalten, um nicht in den Verdacht zu kommen, als wollten wir Mißhelligkeiten zwischen den Alliierten erregen. Wir überlassen es völlig dem eigenen Ermessen der Kabinette in London und Rom, ob sie eine entsprechende Einwirkung auf die französische Regierung für tunlich erachten, halten uns aber für verpflichtet, auf den nach unserer Ansicht für die Beruhigung Oberschlesiens wichtigsten Punkt aufmerksam zu machen.“

Der dt. Botschafter beim Vatikan erhielt das gleiche Telegramm und dazu die weitergehende Anweisung: „Bitte auch Heiligen Stuhl vom Ernst der Lage zu unterrichten und seinem Ermessen anheimstellen, ob ihm Einwirkung in Paris wegen Ablösung französischer Truppen in Oberschlesien angängig erscheint.“ (Entw. der Telegramme v. 9.9.1920, PA/IV Abstimmungsgebiete/Politik 1, Abstimmungsgebiete Allg., Bd. 1). Eine Ablösung der Franzosen wurde nicht erreicht, doch gelang es England und Italien, auf der Botschafterkonferenz durchzusetzen, daß künftig die drei all. Mächte vollkommen gleiche Befugnisse in der Verwaltung des oberschlesischen Abstimmungsgebiet erhalten sollten (Schreiben des dt. Botschafters in London an das AA am 12.10.1920, PA/IV Abstimmungsgebiete/Politik 1, Abstimmungsgebiete Allg., Bd. 1).

4

Dazu ließ sich in R 43 I nichts ermitteln.

5

In einem Schreiben vom 7.9.1920 teilte der RK dem Fürsten Hatzfeldt als dem dt. Bevollmächtigten für den Abstimmungsbezirk Oberschlesien mit, daß die RReg. und die PrStReg. einen Betrag von zunächst 10 Mio M zur Linderung der Not bereitgestellt hätten. Der RK bat den Fürsten Hatzfeldt, der oberschlesischen Bevölkerung die Anteilnahme der beiden Regierungen an ihrer schweren Lage zu übermitteln (Entw. des Schreibens des RK, R 43 I /352 , Bl. 26–27).

6

Am 15.7.1920 hatte Polen ein Autonomiegesetz für Oberschlesien erlassen. Nach diesem Gesetz sollte aus den bereits an Polen gefallenen Teilen Österreichs und Schlesiens sowie aus denjenigen Teilen des oberschlesischen Abstimmungsbezirks, die etwa an Polen fallen sollten, eine besondere Provinz Schlesien gebildet werden, die weitgehende Selbständigkeit erhalten sollte (Poln. Autonomiegesetz, dt. Text, hrsg. v. AA, R 43 I /352 , Bl. 255–265). Um der Propaganda, die die Polen mit dem Autonomiegesetz in Oberschlesien trieben, begegnen zu können, hatten die Oberschlesier für den Fall eines dt. Abstimmungssieges auch die Autonomie von Preußen verlangt (Aufzeichnung MinR v. Bornstedts für den StSRkei v. 19.10.1920, R 43 I /352 , Bl. 254).

7

Siehe dazu weiter Dok. Nr. 91 und Dok. Nr. 92, P. 1.

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