1.31 (lut2p): Nr. 200 Der Reichskanzler an den Reichspräsidenten. Locarno, 16. Oktober 1925

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 2.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 200
Der Reichskanzler an den Reichspräsidenten. Locarno, 16. Oktober 19251

R 43 I /426 , Bl. 254 Abschrift der Telegrammentzifferung

[Paraphierung der Locarno-Verträge]

Hochverehrter Herr Reichspräsident!

Herr Reichsminister Stresemann und ich haben uns entschlossen, das, was in Locarno als Arbeit der Ministerzusammenkunft erreicht worden ist, nämlich die Entwürfe des Westpakts und der vier Schiedsverträge mit Frankreich, Belgien, Polen und der Tschechoslowakei, zu paraphieren. Eine Unterzeichnung, die die Deutsche Reichsregierung als solche gebunden hätte, haben wir abgelehnt. Die Paraphierung war nach unserer Überzeugung das allein gegebene Mittel, um die in den hiesigen Verhandlungen erreichten erheblichen Vorteile für Deutschland zu sichern. Die Erklärung, die ich über Einzelheiten der Fragen durch W.T.B. herausgegeben habe2, wird Ihnen inzwischen bekannt geworden[780] sein. Alsbald nach unserem Eintreffen in Berlin, das voraussichtlich am Sonntagnachmittag [18. 10.] stattfinden wird, darf ich mir erlauben, Ihnen eingehenden Bericht zu erstatten3. Die Arbeit unserer letzten Tage hat besonders den Rheinfragen gegolten, neben einem nochmaligen sehr heftigen, aber erfolgreich durchgeführten Kampfe gegen polnische und tschechische Zumutungen4. Die heutige feierliche Schlußäußerung des französischen Außenministers zu dem Grundsatz der Auswirkung des Friedensgedankens auch gerade auf die Rheinlande in Verbindung mit den in Einzelgesprächen vom englischen wie vom französischen Außenminister gegebenen Erklärungen über die Rückwirkungen sind derart, daß eine Nichtratifikation des Paktes durch den Reichstag, falls nicht inzwischen befriedigende Lösungen der Rheinfragen eingetreten sind, uns in keiner Weise ins Unrecht setzen würde.

Die völlige Freiheit der Entschließung und der endgültigen Beratung der hier verfolgten Außenpolitik ist Ihnen, Herr Reichspräsident, und der Reichsregierung gewahrt.

Mit dem Ausdruck ausgezeichnetster Hochachtung bin ich, hochverehrter Herr Reichspräsident, Ihr Ihnen in besonderer Verehrung ergebenster

Luther

Fußnoten

1

Das Telegramm wurde lt. Randvermerk um 20.25 Uhr abgesandt.

2

WTB veröffentlicht am 16. 10. die folgende Erklärung des RK: „Der Westpakt mit den Schiedsgerichtsverträgen bedeutet eine Verwirklichung der Grundgedanken des deutschen Memorandums vom 9. Februar d. Js. [s. Anm 6 zu Dok. Nr. 43], und zwar entsprechend den Ausführungen der deutschen Note vom 20. Juli [s. Dok. Nr. 123, dort bes. Anm. 1]. Er enthält somit jene Neugestaltung der europäischen Staatenbeziehungen, die wir zur Herbeiführung eines wirklichen Friedens in Europa und im Interesse Deutschlands erstrebt haben. […] Die von England, Frankreich, Italien und Belgien gegebene Auslegung des Art. 16 [s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 199] entspricht dem deutschen Standpunkt, wie er ebenfalls in der Note vom 20. Juli niedergelegt war.“ Was die rheinischen Fragen betreffe, „so bilden die Erklärungen des französischen, des englischen und des belgischen Außenministers in der Schlußsitzung […] eine feste Grundlage für die zu erwartende Gestaltung dieser Probleme in der nächsten Zeit. […] Bevor Reichsrat und Reichstag ihre endgültige Entscheidung über Verträge und Völkerbundseintritt fällen, muß sichergestellt und deutlich geworden sein, daß der allgemeine Geist eines echten Friedens sich auch vor allem in den Rheinfragen wirklich in die Tat umsetzt. Daß die tatsächliche Entwicklung sich so vollzieht, dafür tragen die beiden Delegierten vor dem deutschen Volke die Verantwortung.“ (WTB-Ausschnitt in R 43 I /426 , Bl. 243).

3

Aufzeichnungen oder Vermerke über diesen Bericht, der lt. Pressemeldungen am 18. 10. stattfindet (z. B. „Tägliche Rundschau“ vom 19. 10.), nicht in den Akten der Rkei.

4

Gemeint ist wohl, daß es der Delegation gelungen sei, das poln. und tschech. Verlangen nach restlosen Schiedsgerichtsobligatorien (vgl. Anm. 34 zu Dok. Nr. 110) abzuwehren. Vgl. Dok. Nr. 189 und 198.

Extras (Fußzeile):