2.112 (mu11p): Nr. 112 Reichsminister Koch an Reichskanzler Müller, 21. Mai 1920

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RTF

Nr. 112
Reichsminister Koch an Reichskanzler Müller, 21. Mai 1920

R 43 I /916 , Bl. 39

[Betrifft: Ernennung eines Referenten im RArbMin.]

Vertraulich!

Bei den Beratungen über die Neubildung des Kabinetts wurde seitens meiner Fraktion großes Gewicht darauf gelegt, daß im Reichsarbeitsministerium die Stelle eines Generalreferenten für einen Arbeitervertreter unserer Partei eingerichtet würde. Maßgebend war dafür der Umstand, daß eine solche Stelle dem Zentrum bereits seit langer Zeit zugestanden worden ist und meine Fraktion[276] es als eine Zurücksetzung und Verringerung ihrer Bedeutung ansieht, wenn sie im Arbeitsministerium nicht in gleicher Weise vertreten ist1.

Nachdem dieses Versprechen unerfüllt geblieben war, ist die Angelegenheit von dem Vorsitzenden meiner Fraktion wiederholt bei Ihnen, Herr Reichskanzler und bei Herrn Staatssekretär Albert zur Sprache gebracht. Sie haben Erfüllung des Wunsches zugesagt. Es ist auch mit Herrn Reichsarbeitsminister Schlicke von den Führern der Fraktion und mir verschiedentlich über die Sache gesprochen worden und er hat immer bekannt, daß die Angelegenheit in den nächsten Tagen geordnet werde. Schließlich hat er mir vor etwa 10 Tagen erklärt, daß nur noch die Verhandlungen mit dem Finanzministerium abzuschließen seien.

Ich weiß nicht, ob solche Verhandlungen bei der Schaffung einer solchen Stelle überhaupt notwendig sind. Sollte es aber der Fall sein, so bin ich überzeugt, daß der Herr Reichsfinanzminister, wenn er auf die politische Bedeutung der Sache aufmerksam gemacht wird, seine Zustimmung ohne Schwierigkeiten geben wird. Wenn aber nur von Referat zu Referat darüber verhandelt wird, so ist es klar, daß eine rasche Erledigung nicht zu erwarten ist.

Meine Fraktion hat mich erneut darauf aufmerksam gemacht, daß es [!] diese Art der Behandlung als unerträglich empfindet und hat mich gebeten, einen endgültigen Beschluß nunmehr herbeizuführen. Ich wäre Ihnen, Herr Reichskanzler, dankbar, wenn Sie eine Entscheidung im Laufe der nächsten Woche veranlassen könnten, wenn nötig unter Herbeiführung eines Kabinettsbeschlusses2.

Abschrift dieses Schreibens habe ich dem Herrn Reichsfinanzminister übersandt.

Koch

Fußnoten

1

Der Abg. Becker-Arnsberg war bei der Bildung des Kabinetts Bauer als UStS im RArbMin. vorgesehen worden, doch hatte dagegen RArbM Schlicke Einspruch erhoben, da er neben UStS Geib nicht einen parlamentarischen UStS gestellt zu sehen wünschte (Schlicke an Bauer, 9.9.19; R 43 I /918 , Bl. 8). Im Oktober 1919 wurde dann aber doch eine Lösung gefunden, Becker im RArbMin. einzustellen (Notiz Bauers auf einem Schreiben Schlickes, 10.10.19; R 43 I /918 , Bl. 10). Unter Berufung auf diese Einstellung hatte Minister Koch in einem Schreiben vom 3.4.20 auf die Verhandlungen zur Kabinettsbildung hingewiesen, in denen der DDP eine gleiche Position zugesichert worden war, für die Koch den Abgeordneten Erkelenz vorgeschlagen hatte (R 43 I /916 , Bl. 31). Mit der Bitte um eine Äußerung zu diesem Verlangen hatte sich dann UStS Albert an den RArbM am 16. 4. gewandt (R 43 I /916 , Bl. 32 f.), der sich daraufhin mit dem RFMin. in Verbindung gesetzt hatte (Schlicke an Wirth 30.4.20; R 43 I /916 , Bl. 38).

2

Eine Behandlung im Kabinett wurde nicht ermittelt.

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