2.91.8 (sch1p): 8. [Militärwerkstätten]

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8. [Militärwerkstätten]

Reichsminister Gothein berichtet über den Empfang einer Deputation von Kriegsbeschädigten aus den Spandauer Betrieben12. Er habe in Aussicht gestellt,[373] daß bis auf weiteres den Schwerkriegsbeschädigten, deren Weiterbeschäftigung nicht möglich sei, ein Zuschuß in solcher Höhe gewährt werde, daß sie zuzüglich ihrer Kriegsbeschädigtenrente und der Arbeitslosenunterstützung auf 80% des Verdienstes eines ungelernten Arbeiters kämen13.

Das Kabinett stimmt nach kurzer Aussprache dieser Regelung mangels einer anderen Lösung der Frage zu.

Fußnoten

12

Von den 42 000 Beschäftigten der Spandauer Militärwerkstätten waren nach Auskunft des RSchM vor dem Haushaltsausschuß am 29.4.1919 ca. 8000 Kriegsbeschäftigte (Nat-Vers-Drucks. Bd. 337, Nr. 657). Nach der Schließung der Werkstätten und anschließenden Wiedereröffnung im April 1919 (vgl. Dok. Nr. 46, P. 2) waren zunächst nur 4000 Arbeiter wiedereingestellt worden (NatVers Bd. 330, S. 3297 ). Da die Kriegsbeschädigten und -hinterbliebenen unter den Entlassungen in besonders hohem Maße zu leiden hatten, fand laut Einladungstelegramm der Rkei an den Wortführer der Spandauer Kriegsbeschädigten vom 22.5.1919 am Freitag, dem 23. 5., eine Besprechung zwischen einer Kriegsbeschädigtendelegation und RSchM Gothein statt, die zu der im RKab beschlossenen Lösung führte (R 43 I /720 , Bl. 76). Laut Auskunft des RSchM vor der NatVers am 21.10.1919 waren zu dem Zeitpunkt in den reichseigenen Spandauer Werkstätten wieder 12 000 Arbeiter beschäftigt, von denen 11% Schwerbeschädigte waren (NatVers Bd. 330, S. 3297  f.).

13

Ursprünglich lautete der Satz im Protokoll: „Er habe in Aussicht gestellt, daß den Kriegsbeschädigten, deren Weiterbeschäftigung nicht möglich sei, 80% ihres Arbeitsverdienstes ausgezahlt werden solle, bis sie anderweit untergebracht seien.“ Diesem ursprünglichen Text des Protokollauszugs ist eine handschr. Bemerkung Brechts beigefügt: „Nicht das Richtige. Die Protokollstelle ist von Gothein beanstandet und in neuer Fassung sämtl. Ministern von uns mitgeteilt worden.“ (R 43 I /720 , Bl. 71). Die Beanstandung Gotheins ist in den Akten der Rkei nicht aufzufinden.

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