1.105 (wir2p): Nr. 340 Aufzeichnung des Staatssekretärs Hemmer über den Besuch des Bayerischen Gesandten beim Reichskanzler. 12. August 1922

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Nr. 340
Aufzeichnung des Staatssekretärs Hemmer über den Besuch des Bayerischen Gesandten beim Reichskanzler. 12. August 1922

R 43 I /2261 , Bl. 130

Herr von Preger führte vor dem Herrn Reichskanzler und dem Reichsminister der Justiz, Herrn Dr. Radbruch, folgendes aus: In dem Ministerrat sei das Protokoll im wesentlichen angenommen worden unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Parteien. Für die endgültige Annahme komme die Entscheidung der Landesausschüsse der Parteien in Betracht, die am Mittwoch, den 16. d. M.[1013] zusammentreten sollen1. Schwierigkeiten bereite einerseits der Staatsgerichtshof, andererseits sei die Frage entstanden, wie der Satz in der Erklärung der Reichsregierung aufzufassen sei, daß die Reichsregierung nicht willens sei, über die verfassungsmäßigen Zuständigkeiten hinaus Hoheitsrechte der Länder an sich zu ziehen. Da dem Reiche die Kompetenz-Kompetenz zustehe, läge die Annahme nahe, daß auch eine Erweiterung über die jetzigen Zuständigkeiten hinaus vorgenommen werden könne, ohne daß dadurch die verfassungsmäßige Zuständigkeit beeinträchtigt würde. Der Sinn des Satzes sei nach dem Ergebnis der Verhandlung und nach seiner (von Pregers) Ansicht, daß das Reich zwar seine jetzigen Zuständigkeiten ausschöpfen, aber nicht durch verfassungsänderndes Gesetz erweitern wolle. Der Herr Reichskanzler verlas hierauf den folgenden Satz: „Die Reichsregierung beabsichtigt nicht, im Wege einer verfassungsändernden Erweiterung seiner Zuständigkeiten Hoheitsrechte der Länder an sich zu ziehen.“

Herr von Preger erklärte sich mit dieser Klarstellung befriedigt und meinte, daß sie die Annahme des Protokolls erleichtern würde2.

Fußnoten

1

Über diese Parteiversammlungen ist folgende, nur „Telefonat aus München am 17.8.1922, 19 Uhr“ überschriebene Aufzeichnung in den Akten: „Die Lage ist folgende: In der Nacht vom 16. auf den 17. August hat sich der Landesausschuß der Bayerischen Volkspartei zu einer Entschließung geeinigt, welche erst heute gegen Mittag bekanntgeworden ist und folgenden Wortlaut hat: ‚Unter voller Anerkennung der Bemühungen der bayerischen Unterhändler muß der Landesausschuß sein Bedauern aussprechen, daß durch das geringe Maß von Entgegenkommen seitens der Reichsregierung die Vereinbarung vom 11. August 1922 nicht alles enthält, was zur Sicherung und Wahrung der staatlichen Selbständigkeit und der Hoheitsrechte unseres Landes verlangt werden muß. Der Landesausschuß bedauert, daß dieses Ziel noch nicht erreicht werden konnte und hofft, daß es gelingt, die noch bestehenden Bedenken zu beseitigen. Der Landesausschuß hält es für selbstverständlich, daß bis dahin die Verordnung der Bayerischen Regierung vom 24. Juli 1922 in Kraft bleibt, und daß der Kampf für eine baldige Aufhebung der Schutzgesetze sowie für die Sicherung und Erweiterung der bayerischen Hoheitsrechte fortgeführt wird.‘ – Der gleichzeitig tagende Ausschuß der Mittelpartei hat eine ähnliche Entschließung angenommen, deren Wortlaut noch nicht vorliegt. Heute beraten die Vertreter der Koalitionsparteien über die praktische Folge, welche sie den erwähnten Entschließungen geben wollen, d. h. in erster Linie über die genaue Umschreibung der bayerischen Sonderwünsche. Aller Voraussicht nach wird diese praktische Formulierung der Ansprüche der Koalitionsparteien nicht vor den späten Abendstunden beendet sein. Im Laufe des morgigen Tages wird sich sodann der Ministerrat mit dem Ergebnis der Parteiberatungen beschäftigen.“ (R 43 I /2261 , Bl. 166 f.).

2

Offizielle Mitteilung des bayer. Verhandlungsergebnisses siehe Dok. Nr. 342.

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