2.188.8 (bau1p): 8. Wahlkreiseinteilung.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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Text

RTF

8. Wahlkreiseinteilung18.

Reichsminister des Innern Koch verweist auf die ausgehängte Karte.

Das Kabinett stimmt der Vorlage zu.

Fußnoten

18

In der Wahlordnung des Rats der Volksbeauftragten vom 30.11.18 war bereits eine Wahlkreiseinteilung vorgenommen worden, nach der die Wahlkreise selbständige Wahlkörper mit feststehenden Abgeordnetenzahlen bildeten (RGBl. S. 1350 ). Durch die in § 30 des neuen Reichswahlgesetzes festgelegte Bestimmung, nach der auf je 60 000 für eine Liste abgegebenen Stimmen ein Mandat fallen müsse, war das Reich zum Wahlkörper erhoben worden, während die Wahlkreiseinteilung nur der übersichtlicheren Ermittlung des Wahlergebnisses diente. Die ursprüngliche regionale Einteilung des Reichs in 35 Wahlkreise blieb unter Berücksichtigung der neuen Grenzziehung im Osten und einiger Korrekturen im hamburgischniedersächsischen Raum erhalten (vgl. Anlage zum Reichswahlgesetz vom 27.4.20; RGBl. S. 636 ).

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