2.105.3 (bru1p): 3. Fortsetzung der Aussprache über Fragen des Finanzausgleichs und damit zusammenhängender finanzpolitischer Angelegenheiten.

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[391] 3. Fortsetzung der Aussprache über Fragen des Finanzausgleichs und damit zusammenhängender finanzpolitischer Angelegenheiten.

Das Kabinett setzte die in der Ministerbesprechung vom 19. August unterbrochenen Besprechungen über den gleichen Beratungsgegenstand fort9.

Der Reichsminister der Finanzen erörterte zunächst in großen Zügen die Kassenlage des Reichs und die voraussichtliche Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im laufenden Rechnungsjahr. Er erklärte, daß die Kassenlage durchaus in Ordnung sei und daß insbesondere Vorsorge für eine glatte Überwindung des schwierigen Zahlungstermins vom 1. Januar 1931 getroffen sei. Bei den Steuern und Zöllen werde die gegenwärtige Wirtschaftskrise naturgemäß zu nicht unerheblichen Ausfällen führen. Bei pessimistischer Schätzung werde der Gesamtfehlbetrag des Rechnungsjahres 1930 300 Millionen RM wohl nicht übersteigen. Ein derartiger Fehlbetrag könne im Rahmen der Gesamtziffern nicht als katastrophal bezeichnet werden. Voraussetzung dafür, daß der Fehlbetrag sich in diesem Ausmaß halte, sei aber die Loslösung der Arbeitslosenversicherung vom Reichsetat, worüber ja noch eingehend zu sprechen sein werde.

Der Reichsminister der Finanzen ließ sich sodann vom Reichsarbeitsminister bestätigen, daß von seiten der Invalidenversicherung jedenfalls im laufenden Rechnungsjahre keine finanzielle Belastung des Reichsetats drohe.

Ferner erklärte der Reichsverkehrsminister daß die Reichsbahngesellschaft in der Lage sein werde, das nicht unerhebliche Defizit dieses Jahres unabhängig vom Reichsetat aus eigenen Reserven abzudecken.

Der Reichsminister der Finanzen vertiefte sodann die bereits in der Ministerbesprechung vom 19. August entwickelten drei Grundgedanken:

1.

von der Notwendigkeit einer Loslösung der Arbeitslosenversicherung vom Reichsetat,

2.

von der Notwendigkeit einer steuerlichen Entlastung der produzierenden Wirtschaft durch Senkung der Realsteuern, und

3.

von der Umgestaltung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden.

Zu dem ersten Thema, d. h. der Loslösung der Arbeitslosenversicherung vom Reichsetat, erklärte er, daß dieses Problem bis nach den Wahlen warten könne, daß dann aber unbedingt sofort gehandelt werden müsse, und zwar im Sinne seiner Vorschläge.

Besonders eingehend behandelte er die mit dem zweiten Thema, d. h. der Senkung der Realsteuern zusammenhängende Umgestaltung der Finanzierung der Bauwirtschaft. Er meinte, daß die öffentliche Baufinanzierung sich in Zukunft im wesentlichen nur noch dem Kleinwohnungsbau zuwenden dürfe. Er schätzte den Jahresbedarf an zu finanzierenden Kleinwohnungen auf 170 bis 180 000 Wohnungen. Im übrigen nahm er Bezug auf den in seinem Ministerium zur Sache ausgearbeiteten anliegenden Entwurf eines Gesetzes über die Senkung[392] der Realsteuern und der Gebäudeentschuldungssteuer, dessen wesentlichen Inhalt er erläuterte10.

In der nachfolgenden Diskussion nahm insbesondere der Reichsarbeitsminister zu den Ausführungen des Reichsministers der Finanzen Stellung. Er erklärte, daß er an sich bereit sei, nach den Wahlen an der Loslösung der Arbeitslosenversicherung vom Reichsetat mitzuarbeiten, daß er aber die vom Reichsminister der Finanzen zu diesem Ziele vorgeschlagenen Wege nicht für richtig halte. Wenn man nämlich die Wirtschaft über eine gewisse Beitragshöhe hinaus von der Lastentragung für die Arbeitslosenversicherung freistelle, so bedeute das nach seiner Meinung geradezu einen Anreiz für die Unternehmer zu unerwünschten Arbeiterentlassungen auf Kosten der Versicherung. Er stelle sich die zukünftige Gestaltung in den Grundzügen etwa so vor, daß die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um ein weiteres Prozent, auf 5½%, erhöht werden müßten. Schon jetzt stehe nämlich fest, daß mit der bisher zugrunde gelegten Durchschnittsziffer von 1,6 Millionen Arbeitslosen nicht durchzukommen sei, daß vielmehr der Durchschnitt auf 2 Millionen Arbeitslose angenommen werden müsse11. Die Erhöhung der Beiträge bringe für die restlichen Monate des Rechnungsjahres eine Summe von rund 100 Millionen RM. Weitere 100 Millionen RM werde man durch Verkürzung der Unterstützungsfrist von 26 Wochen auf 18 Wochen hereinholen können. Eine derartige Maßnahme könne jedoch nur dann verantwortet werden, wenn die Verschmelzung der Krisenunterstützung mit der Wohlfahrtsunterstützung zu einer neuen einheitlichen Unterstützungsform mit Bedürftigkeitsprüfung vorgenommen werde. Die Finanzierung dieser neuen Unterstützungsform müsse zu 3/5 vom Reich und 2/5 von den Gemeinden übernommen werden.

Zur Frage der Umgestaltung der Bauwirtschaft machte Oberregierungsrat Durst vom Standpunkt des Reichsarbeitsministeriums aus eingehende Ausführungen tatsächlicher Natur.

Beschlüsse wurden nicht gefaßt. Die Weiterberatung wurde auf Dienstag, den 26. August 1930, vertagt12.

Fußnoten

9

S. Dok. Nr. 103, P. 3.

10

Der GesEntw. verbot in § 2 eine Änderung der landes- und gemeinderechtlichen Vorschriften über die Realsteuern zuungunsten der Steuerpflichtigen und kürzte im § 4 den Hebesatz für die Grundsteuer um 20%, für die Gewerbesteuer um 40% und für die Hauszinssteuer um 10% (R 43 I /1446 , Bl. 124–127; im Anhang sind die Realsteuereinnahmen in den einzelnen Ländern vom April 1928 bis März 1929 und die finanziellen Auswirkungen der geplanten Senkungen tabellarisch aufgegliedert; a.a.O., Bl. 128–129).

11

Das Stat. Jb. f. das Dt. Reich 50 (1931), S. 301 gibt den tatsächlichen Durchschnitt der Arbeitslosen für 1930 mit 3.075.580 an.

12

S. Dok. Nr. 107.

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