2.152.4 (bru1p): 4. Vorlage auf agrarpolitischem Gebiete.

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4. Vorlage auf agrarpolitischem Gebiete.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft ließ die Vorlagen verteilen, die auf Grund der Kabinettsbeschlüsse vom 25. Oktober ausgearbeitet worden sind8. Er erläuterte diese Vorlagen. – Die Vorlagen wurden nach der Beratung zurückgegeben.

Gegen die vorgeschlagene Ergänzung des Brotgesetzes wurde kein Widerspruch geltend gemacht9.

Zum Gesetz über Zollerhöhungen10 schlug der Reichsminister der Finanzen die Form der Ermächtigung vor, damit Voreindeckungen eingeschränkt würden. Auch wegen des Genfer Abkommens11 empfehle sich diese Form.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft war einverstanden.

Zur Frage des Verwendungszwanges für tierische Fette12 erklärte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, daß in diesem Jahr ein Beschluß nicht gefaßt zu werden brauche. Die Margarinefabriken hätten die Verwendung freiwillig zugesagt.

[576] Der Reichsminister der Finanzen stellte in Aussicht, daß er auch seinerseits mit der Margarineindustrie verhandeln werde, um die Einhaltung dieser Zusage sicherzustellen.

Über die Fassung von § 5, in dem die Strafandrohungen enthalten sein sollen, wird sich der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft noch mit dem Reichsminister der Justiz und dem Reichsminister der Finanzen einigen.

Der Reichskanzler machte erneut auf die Verpflichtung aufmerksam, die Beschlüsse des Kabinetts strengstens geheim zu halten.

Das Kabinett war damit einverstanden, daß die Form, in der die Vorlagen in Kraft gesetzt werden sollen, der Vereinbarung des Reichskanzlers mit dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft überlassen bleibe.

Fußnoten

8

S. Dok. Nr. 149, P. 2.

9

Vgl. Dok. Nr. 149, P. 2.

10

S. die Kabinettsbeschlüsse vom 25. 10., Dok. Nr. 149, P. 2.

11

Genfer Handelsabkommen vom 24.3.30.

12

S. Dok. Nr. 149, Anm. 10.

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