2.165 (bru1p): Nr. 165 Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Chefbesprechung vom 10. November 1930

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Nr. 165
Aufzeichnung des Ministerialrats Feßler über eine Chefbesprechung vom 10. November 1930

R 43 I /2428 , Bl. 245–246

Betrifft: Handelspolitik.

In der Chefbesprechung am 10. November 1930, die vom Reichsminister des Auswärtigen geleitet wurde1 und an der die Minister Dietrich, Schiele und Staatssekretär Dr. Trendelenburg teilnahmen, kam es zu folgenden Ergebnissen:

1. In Genf soll erklärt werden, daß das Handelsabkommen vom 24. März dem neuen Reichstag zur „Entscheidung“ vorgelegt werden wird2. Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hatte Bedenken dagegen, es ihm zur „Genehmigung“ zuzuleiten3.

2. Das internationale Abkommen zur Abschaffung der Ein- und Ausfuhrverbote und -beschränkungen vom 8. November 19274 soll weiter betrieben werden. Die Delegation in Genf kann eine entsprechende Erklärung abgeben.[615] In Frage kommt eine Entschließung des Reichstags, daß Deutschland dem Abkommen unter der Voraussetzung beitritt, daß es auch in Polen und der Tschechoslowakei unverändert in Kraft gesetzt wird.

3. Die Freihandelsstaaten, die keine Zollbindungen eingehen, wünschen, daß die Länder mit Schutzzolltarifen ihnen gegenüber Bindungen übernehmen. Deutschland hat ein besonderes Interesse daran, wenn möglich dadurch die Staaten, insbesondere England, davon abzuhalten, daß sie sich vom Freihandel zum Protektionismus wenden. Es ist bereit, eine größere Anzahl industrieller Positionen zu binden und für weitere, wie Maschinen und Textilien, Ermäßigungen in Aussicht zu nehmen.

Damit waren die beteiligten Ressorts einverstanden, der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft unter der Voraussetzung, daß es sich nur um industrielle Waren handeln würde und daß auch insbesondere Holland gegenüber keine Zugeständnisse auf dem agrarischen Gebiete gemacht würden.

4. Die osteuropäischen Staaten wünschen eine Präferenz für landwirtschaftliche Erzeugnisse. Deutschland ist grundsätzlich bereit, sie ihnen einzuräumen unter der Voraussetzung, daß die deutschen Zölle dadurch nicht absolut gebunden werden. In Frage kommt lediglich eine Zollsenkung von 50% für diese Staaten.

Der Reichsminister der Finanzen machte hierzu eingehende allgemeinpolitische Ausführungen. Er sah die wirtschaftliche Entwicklung in einem engeren Verhältnis zum Osten Europas, der verhältnismäßig begrenzte Mengen agrarischer Erzeugnisse als Überschuß nach Deutschland hereinbringen könne, dagegen aber in hohem Grade für deutsche Industriewaren aufnahmefähig sei. Er fürchtete, daß das engere Verhältnis dieser Art mit Rumänien, Jugoslawien, Ungarn durch das Dazwischentreten Polens für Deutschland außerordentlich schwierig gestaltet werden könne. Wenn auch Polen und die Randstaaten die gleichen Vergünstigungen dadurch erstrebten, daß sie sich zunächst mit den anderen Oststaaten zusammenschlössen, dann wäre für die deutsche Landwirtschaft die Lage unerträglich.

Auch machtpolitische Beziehungen spielen dabei eine Rolle; die enge Zusammenarbeit Polens mit Frankreich und dessen Streben, in dem Verhältnis Deutschlands zu den osteuropäischen Staaten durch Kreditgewährungen an diese die Oberhand zu gewinnen.

Minister Dietrich hält dies nicht für möglich, denn er sieht Sanierungen nur durch Abnahme der Produktion, nicht durch Kreditgewährung.

Wenn die osteuropäischen Staaten, Rumänien, Jugoslawien, Ungarn, Bulgarien, in ein engeres wirtschaftliches Verhältnis mit Deutschland kämen, dann würde das auch der Anschlußfrage Österreich nur förderlich sein. Die Tschechoslowakei würde dann gezwungen werden, sich einzugliedern.

5. Über die Leitung und Zusammensetzung der deutschen Delegation für Genf wurde im engsten Kreis der Minister verhandelt. Die Entscheidung ist noch nicht bekannt.

6. Die Handelsvertragsverhandlungen mit Rumänien sollen möglichst bis Anfang 1931 hinausgezögert werden. Es ist aber fraglich, ob es gelingen wird.[616] Gegebenenfalls müssen sie schon Ende November wieder beginnen. Notwendig wird sein, zunächst die Fortsetzung des gegenwärtigen provisorischen Zustandes zu erreichen5. Möglich ist, daß Österreich mit Jugoslawien und Ungarn gleichzeitig in Wien verhandelt, wenn Deutschland seine Verhandlungen mit Rumänien etwa auch dorthin verlegt. Das hätte den Vorteil dauernder Fühlungnahme gerade über die Vereinbarung des Präferenzsystems, dessen Durcharbeitung lange Zeit in Anspruch nehmen dürfte. Sämtliche Verträge, in denen die allgemeine Meistbegünstigung vereinbart ist, müßten so umgestellt werden, daß die Vorzugszölle diesen Staaten nicht zugute kämen, sondern nur den Oststaaten.

Gegen die Fortführung des Maismonopols6 wurden sachliche und handelspolitische Bedenken geltend gemacht gerade im Zusammenhang mit dem Präferenzsystem. Eine starke Erhöhung des Zolles würde genügen, um das Ziel des Monopols zu erreichen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte aber, daß er bei seinen Etatsschwierigkeiten auf die Einnahmen aus dem Monopol unmöglich verzichten könne.

F.[eßler]

Fußnoten

1

Zu dieser Chefbesprechung hatte der RAM am 7.11.30 schriftlich eingeladen (R 43 I /2428 , Bl. 242–244).

2

Die Chefbesprechung diente der Vorbereitung der zweiten internationalen Zoll- und Wirtschaftskonferenz in Genf vom 17.–28.11.30 (Schultheß 1930, S. 459).

3

In seinem Rundschreiben hatte der RAM vorgeschlagen, die Genfer Delegation solle erklären, die RReg. werde den Handelsvertrag dem RT zur Genehmigung zuleiten (R 43 I /2428 , Bl. 243).

4

S. RGBl. 1929 II, S. 649 .

5

Vgl. dazu Dok. Nr. 248, P. 4.

6

Vgl. das Maisgesetz vom 26.3.30, RGBl. I, S. 88 .

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