1.129.1 (bru2p): Wirtschaftslage.

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Wirtschaftslage.

Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg berichtete auf Bitte des Reichskanzlers über den Verlauf des Tages, namentlich die Einschränkung der Auszahlungen bei den Banken und öffentlichen Kreditkassen. Er teilte mit, daß die Banken allgemein nur zum Teil ausgezahlt hätten. Dieser Zustand könne nicht fortbestehen. Das würde einer teilweisen Zahlungseinstellung gleichkommen. Infolgedessen müsse für den morgigen Tag etwas geschehen. Sein Vorschlag ginge dahin, die Banken und Kassen für einen Tag zu schließen. Das wäre eine Legalisierung des heutigen Zustandes.

Er teilte mit, daß mehr Zahlungsmittel im Umlauf seien als normalerweise zur Aufrechterhaltung der Wirtschaft nötig wäre. Der subjektive Bedarf aber, d. h. die zu erwartende Nachfrage des beunruhigten Publikums, wäre am anderen Tage nicht zu befriedigen, weil Zahlungsmittel gehamstert würden. Dadurch würde eine Verknappung der Zahlungsmittel für den Umlauf der Waren eintreten und für die produktiven Betriebe die Gefahr, schließen zu müssen.

Als Hilfsmittel für diese Lage schlügen die Banken vor, ein Ersatzgeld einzuführen, die Sparkassen, ein Moratorium zu erklären. Es sei zu überlegen, ob für die Sparkassen eventuell eine andere Regelung als für die Banken[1349] getroffen werden könne. Die Ausgabe von Ersatzgeld für die Banken scheine ihm notwendig.

Der Reichskanzler erklärte, daß wegen dieser Maßnahme das Kabinett befragt werden müsse.

Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg schlug dann vor, daß folgende Maßnahmen sofort verbreitet würden:

1.

der Entwurf einer Verordnung über einen Bankfeiertag,

2.

dazu eine Kundgebung der Reichsregierung mit Ankündigung eines legalen Ersatzzahlungsmittels,

3.

der Entwurf einer Verordnung, betreffend den Devisenverkehr.

Zu 1. äußerte er die Ansicht, daß zwei Bankfeiertage nur eingeführt werden sollten, wenn es unbedingt notwendig wäre. Diese dürften gegebenenfalls nur dazu benutzt werden, die technischen Wege auszuarbeiten, die danach beschritten werden sollten. Die grundsätzlichen Entscheidungen dürften nicht erst dann gefällt werden.

Ministerialdirektor ErnstErnst (Preußen) erklärte, auf Grund von Besprechungen mit dem Preußischen Handelsminister persönlich seine Stellung dahin abgeben zu müssen, daß möglichst zwei Bankfeiertage eingeführt würden. Die Zeit für die Durcharbeitung der notwendigen weiteren Maßnahmen würde sowieso kurz sein.

Nachdem weitere Vertreter Preußens und der Vizepräsident der Reichsbank nachträglich erschienen waren, wiederholte Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg auf Veranlassung des Reichskanzlers seien Bericht und seine Vorschläge. Er fügte hinzu, daß das Ersatzgeld gesetzliches Zahlungsmittel sein solle, so daß ein Zwang zur Auszahlung in Reichsmark nicht bestehe. Er warf sodann ferner die Frage auf, ob die Zahlungsfähigkeit dem Auslande gegenüber aufrechterhalten werden könne oder nicht. Im Augenblick wäre seines Erachtens eine Zahlungseinstellung gegenüber dem Ausland noch nicht nötig. Diese Maßnahme müsse bis zum letzten Augenblick vermieden werden. Wenn man aber im Inlande zu Ausnahmemaßnahmen greifen müsse, könne man das auch dem Auslande gegenüber.

Vizepräsident DreyseDreyse sprach über die Bedenken, die gegen den Plan von Ersatzgeld bestünden. Namentlich sei die Frage des Umfanges und der Wiedereinziehung schwierig durchzudenken. Diese Frage müsse auch erst mit dem Direktorium der Reichsbank besprochen werden. Präsident Luther habe für seine Person vor seiner Abreise nach Basel keine zu großen Bedenken gehabt1. Er selbst sähe etwas stärkere Bedenken.

Der Reichsfinanzminister meinte, wenn eine Notverordnung zur Einführung von Ersatzgeld erlassen werden solle, müsse auch erwogen werden, ob nicht ein stärkerer Zwang wegen Annahme von Hartgeld, besonders Silbergeld, auszuüben wäre trotz der bestehenden internationalen Bindungen2.

[1350] Der Reichskanzler erklärte, wegen der internationalen Bindungen ebenfalls keine Bedenken zu tragen, weil uns gegenüber auch die Verpflichtungen des Youngplanes nicht eingehalten würden.

Staatssekretär MeissnerMeissner schlug vor, bis zu der vom Reichskanzler vorgesehenen Fortsetzung der Erörterung im Kabinett etwa bis 9 Uhr die Entscheidung des Reichspräsidenten über die Notverordnung zur Einführung der Bankfeiertage herbeizuführen3. Diese möge deswegen jetzt nur möglichst kurz formuliert werden.

Auf seinen Vorschlag wurde die Verordnung formuliert entsprechend dem Text der Anlage 14.

Der Reichskanzler vertagte sodann die weitere Beratung im Kabinett auf 10 Uhr abends und bat den Stellvertreter des Reichswirtschaftsministers, bis dahin einen Entwurf für die Durchführung der Notverordnung vorzulegen.

Fußnoten

1

Vgl. dazu Brüning, Memoiren, S. 306 und S. 316.

2

Vermutlich eine Anspielung auf § 3 Abs. 2 des Bankgesetzes vom 30.8.24 (RGBl. II, S. 235 ), in dem die Reichsbanknoten außer den Reichsgoldmünzen zu den einzigen unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt worden waren. Das Rbkgesetz war Bestandteil des Dawes- und des Youngplans.

3

S. Dok. Nr. 382, Anm. 3.

4

Durchschlag des VOEntw. über Bankfeiertage in R 43 I /2371 , S. 163.

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