1.58.1 (bru2p): Agrarpolitische und wirtschaftspolitische Fragen.

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Agrarpolitische und wirtschaftspolitische Fragen.

Der Reichskanzler erklärte, es sei notwendig, mit Ungarn schnell zu einem Vertrage zu kommen1.

Vortr.LegR EisenlohrEisenlohr berichtete über das Ergebnis der Ressort-Besprechung, die inzwischen stattgefunden hat.

Es sei Einigung darüber erzielt, daß die Senkung des Zolles für eosinierten Weichweizen nicht in einer ex-Position des Zolltarifs zu bringen sei, weil wegen der vertraglichen Bindungen Bedenken beständen. Es werde genügen, der ungarischen Regierung zuzusagen, daß der Zoll für eosinierten Weichweizen autonom herabgesetzt werde, etwa auf 7,50 RM. Weiter solle ihr eine Präferenz bei dem Weizenzoll im Höhe von 20% sowie der Ankauf von 150 000 t Weizen in Aussicht gestellt werden.

[1127] Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es für erforderlich, daß die 150 000 t durch die Getreidehandelsgesellschaft erworben werden.

Die Umstellung auf Weizen, die bei Winterweizen durch eine Steigerung der Anbaufläche um 125 000–150 000 ha und bei Sommerweizen um 100 000 ha erfolgt sei und eine Mehrernte von 500 000 t erwarten lasse (zu bisher 3 Millionen t) werde in Zukunft für die Ungarn ungünstig sein. Ihr Weizen wäre geringwertiger als der anderer Exportländer.

Mais und Gerste dürfe im Zoll nicht zu niedrig angesetzt werden, weil sonst für die Getreidepreise Gefahr entstände. Es müsse darauf hingearbeitet werden, den Weizen auf etwa 260, den Roggen auf 200 und das Futtergetreide auf 160 RM im Durchschnitt zu stabilisieren. Eosinierter Weichweizen müsse etwa 175 RM kosten. Die generelle Regelung müsse bis 1. August 1931 gelten.

Bei einem Preise von 200 RM für Roggen könne das Roggenmehl zu 28 RM für den dz verkauft werden. Die Getreidehandelsgesellschaft gebe jetzt in Berlin den Roggen zu 198 RM ab. Das Mehl werde in Berlin jetzt zu 27 RM abgegeben und bilde die Grundlage für den Brotpreis von 46 Pfg.

Wenn das Futtergetreide auf 160 RM komme, so werde die Erzeugung eines Zentners Schwein, Lebendgewicht, 40 RM betragen.

Wegen der Belastung, die sich aus der zollverbilligten Einfuhr von Weizen ergäbe, kam es zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft und dem Reichsminister der Finanzen, bei der keine Verständigung über die Behauptung des letzteren erzielt wurde, die Einfuhr werde der Reichskasse 9 Millionen RM kosten.

Der Reichskanzler hielt es für unmöglich, die Preise für Getreide auf die Dauer in gleichem Abstand vom Weltmarkt zu halten. Inzwischen müsse durch Entlastung der Landwirtschaft Erleichterung geschaffen werden. Die Schweinepreise dürften nicht mehr auf 70 RM für den Zentner Lebendgewicht kommen.

Der Verwaltungsrat des Mais-Monopols werde sich dem Wunsche der Reichsregierung wegen der Preisfestsetzung fügen müssen. Die Frage des Weizenabsatzes werde in Chequers eine Rolle spielen. Die Regierung müsse die Möglichkeit haben, im weiteren Verlauf der Reparationsverhandlungen den Kauf größerer Mengen Weizens aus den Vereinigten Staaten anzubieten, wenn die Farmer zur Einsicht gelangten.

Die hohen Zölle und das Maismonopol seien gute Waffen bei den Verhandlungen mit den Ländern.

Der Weizenankauf in Ungarn sei ein einmaliges Geschäft ohne handelspolitische Bindung. Die vorhandene Organisation genüge. Es sei nur eine Finanzierungsfrage.

Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg erklärte, Beschwerden der Landwirtschaft lägen vor über die Preise für Hufeisen, Milchkannen und Kuhketten.

Bei Kali sei der Preis in eigentümlicher Form ermäßigt worden. Eine Verbilligung des Inlandspreises hätte nach den internationalen Bindungen verbilligte Lieferungen ins Ausland zur Folge gehabt. Um das zu vermeiden, sei ein bestimmter Betrag an die Landwirtschaft zu ihren Zwecken gegeben worden. Bei weiterer Senkung sei es fraglich, ob Rückvergütung und Frachterleichterung erfolgen werden.

[1128] Im allgemeinen sei die Lage der Industrie bei geringer Ausnutzung der Kapazität ungünstig.

Stickstoff sei dauernd im Preise heruntergegangen. Die Konkurrenz habe zugenommen. Wenn nicht bis 1. 6. Einigung erfolge, würde das Stickstoffsyndikat am 1. 6. aufhören. Die Unruhe sei durch die Franzosen entstanden. Sie beabsichtigten, im Interesse der Landesverteidigung ein Einfuhrverbot zu erlassen.

Wenn die deutsche Industrie nicht geschützt werde, bestehe die Gefahr, daß die belgische Konkurrenz auf den deutschen Markt dringen werde. Die Industrie fürchte eine Verwirrung der Preise2.

Es sei erwünscht, der deutschen Industrie bei den internationalen Verhandlungen den Rücken zu decken. Ein Einfuhrverbot sei unmöglich. In maßgebenden Handelsverträgen seien in dieser Hinsicht keine Vorbehalte gemacht. Deswegen kämen nur Zölle in Frage. Eine entsprechende Vorlage soll vorbereitet werden. Bei schwefelsaurem Ammoniak bestehe eine Zollbindung gegenüber Belgien3. Insoweit käme ein Verwendungszwang von deutschem Stickstoff bei Einfuhr ausländischen schwefelsauren Ammoniaks in Frage. Allerdings wäre das eine Verletzung des belgischen Vertrages.

Es sei zweifelhaft, ob ein Eingreifen dieser Art im Interesse der Landwirtschaft läge. Käme ein internationales Syndikat nicht zustande, würde die Konkurrenz mit billigerem Stickstoff arbeiten als die deutsche Landwirtschaft.

Die Drohung der IG Farben mit Stillegung der Erzeugung sei nicht sehr ernst zu nehmen.

Bei dieser Sachlage möchte in die Notverordnung die Ermächtigung aufgenommen werden, Zölle für Stickstoff einzuführen, wenn dadurch besonders schwere Nachteile von der Industrie abgewendet werden können. Es sei zweifelhaft, ob der Zoll richtig und notwendig ist. Die Industrie habe gute Zeiten gehabt. Sie habe mit der Regierung wenig Fühlung gehalten.

Ministerialrat JostenJosten führte aus, der Friedenspreis von Kali habe 6,20 RM betragen, jetzt koste die gängigste Sorte 7,55 RM, im Durchschnitt sei der Index etwa 100. 70% der Salze gingen über die landwirtschaftlichen Konsumgenossenschaften an den Konsum. Sie nähmen hohe Handelszuschläge. Für Milchkannen habe das Syndikat die Preise um 20% erhöht.

[1129] Nach den neuen Bestimmungen des Milchgesetzes müßten die verbeulten Kannen durch neue ersetzt werden4. Die Reparaturen an Maschinen seien vielfach teurer als eine fertige Maschine.

Hufbeschlagschmiede dürften ihr Handwerk erst nach besonderer polizeilicher Ermächtigung ausüben. Sie erhielten dadurch eine Monopolstellung, die ihnen übermäßige Preisforderungen ermögliche.

Der Reichskanzler erklärte, die Industrie habe einerseits Bürgschaften der Regierung für Kalilieferungen an den Osten gefordert und andererseits 4 Millionen an die Grüne Front gezahlt. Die Industrie werde mit den Preisen heruntergehen müssen. Er bat, das Reichswirtschaftsministerium möge die Preise nachprüfen.

Bei einem Preise des Hufeisens von 8 Pfennigen koste das Beschlagen 3,50 bis 5,50 RM.

Die Schmiede seien in Innungen zusammengeschlossen, in denen die Preise kartellmäßig festgelegt würden. Sie ständen in enger Verbindung mit den Eisenhändlern. Eine Konkurrenz komme kaum auf.

Die Folge sei die Zunahme von Regiebetrieben und genossenschaftlichen Unternehmungen. Besonders in Schlesien sei der Kampf der Landwirtschaft gegen diese Zusammenschlüsse heftig gewesen.

Für Kuhketten beständen Richtpreise, an welche die Eisenhändler gebunden seien. Sie seien überhöht und folgten der Konjunktur nicht. Die Landwirtschaft könne durch ihre Organisationen und durch Publikationen dagegen vorgehen. Ähnlich liege es bei den landwirtschaftlichen Maschinen.

Auf einen Hinweis des Reichskanzlers daß in der Zementindustrie nur 11% der Erzeugung zu festen Preisen, der Rest zu Rabattpreisen verkauft würde, führte

Ministerialrat JostenJosten aus, diese Mißstände seien inzwischen beseitigt. Gegen Rabattgewährung würde eingeschritten, außer bei Barzahlung.

Der Reichsarbeitsminister wies darauf hin, daß der Geldverkehr der öffentlichen Banken größer sei als der der privaten. Die Preise seien nach der Reichsverdingungsordnung höher als in der freien Konkurrenz. Sie sei deswegen reformbedürftig. Die Preisfrage müsse allgemein weiter getrieben werden. Die Pfennigrechnung müsse sich durchsetzen, nicht durch behördliche Anordnungen, sondern auf Grund der öffentlichen Meinung.

Über den Verlauf der Verhandlungen wegen des landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaftswesens gab Reichsminister TreviranusTreviranus einen kurzen Bericht. Die Preußenkasse stehe zum Einheitsverband. In Ostpreußen seien die Verhältnisse durchgeprüft worden. Der Versuch, zu einer Vereinfachung zu kommen, sei an einzelnen Persönlichkeiten gescheitert. Es wäre zweckmäßig, wenn Preußen den Oberpräsidenten als Kommissar einsetzte, der die Rationalisierung durchführen müsse. Die Preußenkasse habe rationalisiert. Der Zwischenbericht von Ministerialrat QuassowskiQuassowski könne der Öffentlichkeit zugeführt werden. Stellung zu nehmen habe allerdings der Verfasser abgelehnt.

[1130] Die Frage greife in das öffentlich-rechtliche Kreditwesen über. Darin sei ohne die Preußische Staatsregierung keine Maßnahme möglich.

Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg wies auf die enge politische Verbindung zwischen Landwirtschaft und Mittelstand hin. Die Landwirtschaft leide an Übersteigerung der Zölle, weil die fremde Konkurrenz ausgeschaltet sei. Durch Verkauf der Warenhäuser durch Lieferautos könne auf dem Lande preissenkend gewirkt werden. Aber die Bestimmungen über das Wandergewerbe ständen dem entgegen. Der Widerstand des mit der Landwirtschaft verbündeten Mittelstandes sei außerordentlich groß.

Das Problem der Banken sei nur ein Teil des gesamten kapitalistischen Fragenkomplexes. Die Unternehmer müßten ihre Verhältnisse aus sich heraus in Ordnung bringen. Im einzelnen könne die Regierung nicht der Lehrmeister der privaten Wirtschaft sein. Bei den Genossenschaften bedürfe es unabhängiger Revisoren. Gegen Zwangsinnungen könne nur eingeschritten werden, wenn der Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs vorliege.

Der Reichskanzler führte aus, bei der Landwirtschaft seien die sozialen Lasten etwa so hoch wie die Steuerleistungen.

Das Baugewerbe unterstütze die hohen Lohnforderungen der Bauarbeiter. Beim Bau der Bauausstellung sei dies besonders deutlich geworden. Die Zementindustrie und andere Industrien ständen dahinter.

Die modernen Geschäftsmethoden erregten in der Öffentlichkeit in einem Maße Anstoß, daß der Kampf gegen das System kaum mehr zurückgehalten werden könne. In der Erklärung der Reichsregierung müßten darüber gewisse Hinweise gegeben werden. Die Presse müsse dauernd auf die Mißstände im Wirtschaftsleben hingewiesen werden und müsse Aufklärung schaffen.

Die Entwicklung des Bankwesens in Wien sei bedenklich5. Der Glaube an das System sei erschüttert. Direktoren von Großbanken hätten sich in diesem Sinne ausgesprochen. Er sei bereit, die Großbanken zu einer Besprechung zu laden und erwarte hierzu Vorschläge im einzelnen.

Die Mißstände im Genossenschaftswesen müßten durch Zwang und Revisionen beseitigt werden. Konkreten Vorschlägen für die Notverordnung werde entgegengesehen.

Mit den Sparkassenverbänden sei bereits verhandelt worden. Sie hätten Mitwirkung in Aussicht gestellt. Über die Frage müsse mit den Interessenten und der Reichsbank verhandelt werden.

Das Reichsernährungsministerium6 müsse prüfen, ob eine Bestimmung zur Regelung des Wettbewerbs zwischen den Kraftwagen und der Eisenbahn in die Notverordnung eingefügt werden soll7. Das Ergebnis soll bis 1. 6. abends mitgeteilt werden. Die Notverordnung müsse Mittwoch, den 3. 6., abends unterschrieben sein.

Fußnoten

1

S. Dok. Nr. 308, Anm. 4.

2

Das Stickstoffsyndikat hatte sich am 16.5.31 an den RK mit der Bitte um Schutz für die dt. Stickstoffindustrie gewandt. Im August 1930 war ein europäisches Stickstoffkartell (Convention de l’Industrie de l’azote) mit einer Laufzeit bis zum 30.6.31 gebildet worden. Dieses Kartell habe die Überproduktion, die in den vergangenen Jahren vorwiegend aus militärischen Gründen in den einzelnen europäischen Staaten entstanden war, eingeschränkt und dabei der dt. Stickstoffindustrie eine so hohe Beteiligung am Export gewährt, daß ihre Interessen hinlänglich gewahrt waren. Im Laufe des Konventionsjahres habe sich die Situation dadurch verschlechtert, daß Italien, Polen und die Tschechoslowakei die Importzölle wesentlich erhöht hätten und Frankreich die Einfuhr von Stickstoffdüngemittel an besondere Lizenzen geknüpft hätte. Da überdies der Stickstoffabsatz wegen der Agrarkrise stagniere, sei die Verlängerung der Konvention infrage gestellt. Das Stickstoffsyndikat hatte daher Zollerhöhungen oder Einfuhrverbot für Stickstofferzeugnisse gefordert (R 43 I /2421 , Bl. 307–312; das Schreiben wurde vom RK abgezeichnet). StS Trendelenburg hatte am 20.5.31 in einer Vorlage die Argumente des Stickstoffsyndikats unterstützt (R 43 I /2421 , Bl. 314–320).

3

Die Einfuhr von schwefelsaurem Ammoniak aus Belgien nach Dtld.war laut dt.-belg. Handelsvertrag vom 4.4.25 (RGBl. II, S. 932 ) zollfrei.

4

Vgl. die 1. VO zur Ausführung des Milchgesetzes vom 15.5.31, Abschnitt I, § 3 Abs. 3 e (RGBl. I, S. 152 ).

5

Vgl. Dok. Nr. 305.

6

Gemeint ist wahrscheinlich das Reichsverkehrsministerium.

7

Eine derartige Bestimmung ist in die NotVO vom 5.6.31 nicht aufgenommen worden

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