1.43 (bru2p): Nr. 295 Niederschrift des Regierungsrats Krebs über einen Empfang von Vertretern Allgäuer Milchbauern beim Reichskanzler am 12. Mai 1931, 11 Uhr

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

[1071] Nr. 295
Niederschrift des Regierungsrats Krebs über einen Empfang von Vertretern Allgäuer Milchbauern beim Reichskanzler am 12. Mai 1931, 11 Uhr

R 43 I /2547 , Bl. 279–282

An der Besprechung nahmen teil: der Reichsminister für Ern. u. Landw. Dr. Schiele, der ehemalige Bayerische Landwirtschaftsminister, Reichstagsabgeordneter Dr. Fehr, der Geschäftsführer der Bayerischen Landesbauernkammer Dr. Wittmer und 7 Vertreter der Allgäuer Milchbauern sowie von der Reichskanzlei RegRat Krebs.

Dr. WittmerWittmer dankte dem Herrn Reichskanzler im Namen der Erschienenen für die Möglichkeit, ihm die Nöte der Allgäuer Milchwirtschaft näher zur Kenntnis bringen zu dürfen. Er führte aus, daß die Lage der Landwirtschaft im Allgäu, die fast ausschließlich auf Milchwirtschaft angewiesen sei, in den letzten Monaten, und zwar in Südbayern sowohl wie auch in dem anschließenden württembergischen Gebiet, sich stark verschlechtert habe. Ein Zeichen dafür sei der Milchpreis, der zur Zeit für Molkereien netto 9½–10 Pfg. betrage gegenüber im Durchschnitt 17 Pfg. im Jahre 1927. Hauptsächlich betroffen seien kleinbäuerliche Betriebe. Die Ursache liege in dem gedrückten Preise für Milchprodukte. Der Butterpreis sei sehr gesunken. Der Preis für Weichkäse betrage zur Zeit 22 RM gegenüber 30 M vor dem Kriege. Die Preise seien beeinflußt durch die zu große Einfuhr aus dem Auslande. Butter z. B. sei in den letzten drei Monaten eingeführt worden in einem Umfange von 455 000 Zentnern. Das bedeute eine Menge gleich der Gesamtproduktion Bayerns in einem Jahre. An Käse seien in den Monaten Januar bis März 100 000 Zentner eingeführt worden. Man habe sich selbst zu helfen versucht durch Hebung der Qualität. Diese Hilfe reiche aber nicht aus. Vor allem erwarte man auch dringend die Anwendung des § 38 des Milchgesetzes1.

Im einzelnen machte Dr. Wittmer dann folgende Vorschläge:

1. Weitere Schutzzollmaßnahmen. Der Konsum würde dadurch nicht zu Ersatzmitteln abwandern, wie behauptet werde. Die Inlandpreise würden dadurch gehoben. Erhöht werden müßten nicht nur die Zölle auf Butter, sondern auch auf Käse2.

[1072] 2. Falls weitere Zölle nicht möglich wären, werde um Einführung von Einfuhrlizenzen oder ähnliche Maßnahmen gebeten, wie z. B. der Vermahlungszwang für Getreide.

3. Schutz auch gegen Margarine, insbesondere durch entsprechende Zollmaßnahmen sowie durch mehr planmäßige Bekanntgabe, was in Margarine enthalten ist und daß Margarine infolgedessen minderwertiger sei. Als Beispiel könne vielleicht dienen, die im Ausland vielfach für Konditoreien geltende Bestimmung, durch Anschlag den Käufern mitzuteilen, ob Butter oder Margarine verwendet werde.

4. Gutscheine für Milch oder Käse statt ausschließliche Geldunterstützung an Fürsorgeberechtigte. Bei nur 2 Pfund Abnahme wöchentlich auf den Kopf der Unterstützungsberechtigten würde die bayerische Landwirtschaft um 1/5 ihrer gesamten Käsevorräte entlastet werden können.

5. Die notleidenden milchwirtschaftlichen Gebiete zum Notgebiet zu erklären.

6. Dort eine Umschuldung einzuführen. Bei einer Verschuldung von 50 bis 60% des Wehrbeitragswertes3 seien die bäuerlichen Betriebe heute bankrott, weil keine Möglichkeit bestehe, darüber hinaus weitere Hypotheken zu erhalten.

Zum Schluß brachte Dr. Wittmer folgende politische Ausblicke der Situation vor:

Die betreffenden Gebiete hätten bisher der Reichsregierung jedes Vertrauen entgegengebracht und allen Radikalisierungsversuchen von anderer Seite standgehalten. Es werde auch dankbar anerkannt, daß die Getreidepolitik des Reichs die Konkurrenz für die Milchwirtschaft aus den Getreidegebieten gemildert habe. Wenn der Bruttomilchpreis aber auf 10½ Pfg. bleibe, werde in Kürze sich nicht hindern lassen, daß die Bauernschaft der Radikalisierung anheimfalle.

Der Vertreter der Milchbauern des württembergischen Gebiets bestätigte diese Ausführungen als auch für Württemberg geltend. Hinzu komme indes noch, daß die Löhne in Württemberg noch höher seien als in Bayern. Die Lohnpolitik des Reichsarbeitsministers habe vielfach sehr böses Blut gemacht.

Der Reichskanzler verteidigte zunächst die Lohnpolitik des Reichsarbeitsministers, der nicht anders habe vorgehen können, weil selbst von Arbeitgeberseite aus gewissen Gebieten gegen weitere Lohnsenkung Widerspruch erhoben worden sei. Weitere Schutzzollmaßnahmen würden in allernächster Zeit getroffen werden, sobald die außenpolitischen Rücksichten es gestatteten. Mit Zöllen allein könne der Landwirtschaft aber nicht geholfen werden; z. B. sei zu befürchten, daß, wenn die Währung in Australien weiter sinke, England seine jetzige Versorgung aus Dänemark und Holland aus Australien und Neuseeland[1073] ersetzen werde. Die dänischen und holländischen Produkte würden dann auch trotz Zollerhöhungen nach Deutschland drängen. Eine große Schwierigkeit liege für die Landwirtschaft in dem Fehlen einer genügenden Standardisierung. Er erwähnte u. a., daß sämtliche Konsumanstalten und Warenhäuser in Deutschland, außer vielleicht im Hamburger Bezirk, bereit wären, Abschlüsse für ihren gesamten Bedarf bei der deutschen Landwirtschaft zu tätigen, wenn diese genügend in einheitlichen Qualitäten und zu einheitlichen Preisen liefern könne. Daran fehle es aber. Er erwähnte die Versuche, bei den Warenhäusern in Berlin deutsche Milchprodukte unterzubringen. Diese hätten indes lediglich deswegen keine Jahresabschlüsse für deutsche Butter z. B. machen können, weil die Landwirtschaft zu entsprechenden Lieferungen nicht in der Lage gewesen sei. Im westlichen Industriegebiet habe man mit ähnlichen Bemühungen, u. a. bei Krupp, nur mit Mühe Erfolg gehabt. Es müsse also unter allen Umständen die Frage des Zusammenwirkens zwischen Produzenten und großen Konsumenten in Deutschland besser geregelt werden. Die Auswirkungen der Zollpolitik hätten ihre Grenze in der Kaufkraft der Bevölkerung.

Minister a. D. FehrFehr erwähnte, daß der Ruf nach Qualitätsware in Bayern bereits seit längerer Zeit planmäßig befolgt würde. Mit den entsprechenden Maßnahmen bei den Genossenschaften habe man aber große Schwierigkeiten gehabt. Die Neuanlagen seien sehr kostspielig gewesen und die Preise für die Produzenten seien infolgedessen zunächst noch gesunken. Dadurch sei eine weitere Mißstimmung erzeugt worden. Hinzu komme, daß das Bier z. B. teuer geworden sei, so daß z. B. der Landwirt das Bier dreimal so teuer bezahlen müsse, als er die Milch verkaufen könne.

Reichsminister Dr. SchieleSchiele ergänzte die Ausführungen des Reichskanzlers bezüglich der Notwendigkeit weiterer organisatorischer Maßnahmen und weiterer Standardisierung bei der Landwirtschaft. Notwendig sei insbesondere eine baldige Anwendung des Milchgesetzes. Er bedauerte, daß dieses im Reichsrat nicht weiter komme. Die Länder trügen die Verantwortung, daß das Gesetz zehn Monate, nachdem er es vorgelegt habe, noch nicht erledigt sei. Unter anderem müsse Bayern seiner Gesandtschaft andere Instruktionen geben.

Eine Verteuerung der Rohmaterialien für Margarine, erklärte er, könne nicht in Frage kommen. Auch den Verwendungszwang bat er nicht weiter verlangen zu wollen, weil er nicht durchzuführen sei. Eine Kontrolle wie bei den Mühlen sei nicht möglich.

Weitere Vertreter der Bauern erläuterten im einzelnen die Lage der Verschuldung. Sie klagten über zu scharfes Vorgehen der Finanzämter. Einer der Vertreter z. B. behauptete, daß ihm 60 Pfändungen in seinem Bekanntenkreise bekanntgeworden seien.

Andererseits wurde auf Zwischenfrage des Reichskanzlers mitgeteilt, daß die Zinssätze je nach Bezirken 8 und 9% betrügen, was im Vergleich zu anderen Gegenden Deutschlands als nicht übermäßig anerkannt wurde. Immerhin wurden öffentliche Darlehen für notwendig erklärt und wiederholt namentlich die Forderung auf Ausgabe von Gutscheinen, wenigstens an Wohlfahrtsfürsorgeberechtigte, gewünscht.

[1074] Minister a. D. FehrFehr meinte, daß die Zölle unter allen Umständen heraufgesetzt werden müßten. Die Schweiz z. B. habe Butterzölle, die mehr als doppelt so hoch wären als die deutschen.

Der Reichskanzler bat wegen des Milchgesetzes den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, sich mit Schreiben an Preußen und Bayern zu wenden, um diese aufzufordern, im Reichsrat eine andere Haltung einzunehmen4.

Wegen der Zusammenarbeit mit den Konsumvereinen schlug er dem Minister a. D. Fehr vor, mit Schlack von den Christlichen Gewerkschaften5 in Verbindung zu treten. Wegen des angeblich zu scharfen Vorgehens der Finanzämter ersuchte er Minister Fehr, mit Ministerialdirektor Zarden zu sprechen. Er wies darauf hin, daß die Finanzämter allgemein Anweisung hätten, gerade gegenüber bäuerlichen Betrieben Schonung walten zu lassen.

K[rebs]

Fußnoten

1

§ 38 des Milchgesetzes vom 31.7.30 ermächtigte die Landesbehörden, milcherzeugende und -verarbeitende Betriebe zur Regelung der Verwertung und des Absatzes von Milch und Milchprodukten zusammenzuschließen (RGBl. I, S. 427 ). Durch VO vom 15.5.31 wurde das Milchgesetz mit Ausnahme des § 38 zum 1.1.32 in Kraft gesetzt. § 38 des Milchgesetzes trat mit dem 15.5.31 in Kraft (RGBl. I, S. 149 ; vgl. auch die 1. AusführungsVO zum Milchgesetz samt Grundsätzen zum § 38 des Gesetzes vom 15.5.31 in RGBl. I, S. 150  und 157).

2

Der Dt. Landwirtschaftsrat hatte auf seiner 61. Vollversammlung am 6.5.31 u. a. die sofortige Verdoppelung des Butterzolls sowie die Lösung der handelsvertraglichen Bindungen für Käse-, Eier-, Obst- und Gemüsezölle gefordert (Schreiben vom 7.5.31 mit Entschließung in R 43 I /2547 , Bl. 222–224). Der Süddeutsche Verband der Milcherzeuger forderte am 11.5.31 ebenfalls die Erhöhung des Butterzolls (R 43 I /2547 , Bl. 283), während die IHK Stettin am 8.5.31 dem RK eine Eingabe gegen die Butterzollerhöhung übersandt hatte (R 43 I /2547 , Bl. 274–277).

3

Im § 17 des Gesetzes über den einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag vom 3.7.12 (RGBl., S. 505 ) war der Ertragswert von landwirtschaftlichen Grundstücken auf das 25fache des Reinertrags festgesetzt worden. Die durch das Gesetz festgelegten Wehrbeitragswerte wurden noch in der Weimarer Republik für steuerliche Berechnungen herangezogen.

4

Der RR stimmte am 11.6.31 der VO über das Inkrafttreten des Milchgesetzes und der 1. AusführungsVO (s. Anm. 1) zu (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, Jahrgang 1931, § 257, S. 184).

5

Peter Schlack, Verbandsdirektor des Reichsverbandes dt. Konsumvereine, MdR (Zentrum).

Extras (Fußzeile):