1.246.2 (bru3p): 2.) Kürzung der Renten der Kriegsbeschädigten.

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2.) Kürzung der Renten der Kriegsbeschädigten.

Staatssekretär Dr. Geib führte aus, daß der Herr Reichspräsident schwere Bedenken gegen eine erneute allgemeine Kürzung der Renten der Kriegsbeschädigten geäußert habe. Der Herr Reichspräsident werde nur in einem beschränkten Umfange einer Kürzung der Renten der Kriegsbeschädigten zustimmen, und auch dann nur schweren Herzens6.

Das Reichskabinett nahm hiervon Kenntnis.

Fußnoten

6

StS Meissner übersandte dem RK die Abschrift seines Schreibens vom 26.5.32 zur Kenntnis. In diesem Schreiben heißt es u.a.: „Dem Herrn Reichspräsidenten wäre es am liebsten, wenn von neuen Kürzungen in der Versorgung der Kriegsopfer vollständig abgesehen werden könnte. Falls es aus finanziellen Interessen und im Hinblick auf die Kürzung der übrigen sozialen Leistungen nicht möglich ist, bittet der Herr Reichspräsident dringend, die Kürzung auf […] ledige und kinderlose Leichtbeschädigte, Kinderzulage und Waisenrente für die in Arbeit stehenden Kinder zu beschränken. Die […] Herabsetzung der Einkommensgrenze bei der Elternversorgung und bei der Zusatzrente glaubt der Herr Reichspräsident nicht verantworten zu können“ (R 43 I /699 , Bl. 112–113). StS Pünder notierte handschriftlich auf Meissners Schreiben: „Die genehmigten Punkte ergeben anstelle der 49,5 nur 26 Millionen. Ersatz?“ (R 43 I /699 , Bl. 112). Gegen eine weitere Kürzung der Kriegsbeschädigtenrenten protestierte auch der in Hamburg versammelte Bundestag des Bundes erblindeter Krieger in einem Schreiben vom 27.5.32 an den RK, R 43 I /709 , Bl. 152–153. Vgl. auch Dok. Nr. 769.

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