2.44.1 (feh1p): [Anerkennung der „Orgesch“ durch die Reichsregierung]

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[Anerkennung der „Orgesch“ durch die Reichsregierung]

Der Reichskanzler teilte mit, daß der bayerische Forstrat4 Escherich bei ihm gewesen sei5 und um Anerkennung seiner Organisation durch die Reichsregierung sowie darum gebeten habe, daß die preußische Regierung ermahnt würde, der Organisation keine Schwierigkeiten zu bereiten6. Er, der Kanzler,[107] habe die schweren Bedenken dargelegt, jedoch keine endgültige Stellung genommen, sondern darauf hingewiesen, daß hierzu das Kabinett gehört werden müsse.

In der Debatte wies der Minister Simons insbesondere darauf hin, daß die Organisation Escherich eine antifranzösische Spitze habe. Aus Gründen der Außenpolitik sei eine offizielle Anerkennung der Organisation daher höchst bedenklich.

Es wurde ferner darauf hingewiesen, daß bei der gespannten Lage im Osten die Sicherung Ostpreußens einheitlich in der Hand des Reichswehrministers liegen müsse. Diese Einheitlichkeit werde gefährdet, wenn Escherich jetzt, wie er beabsichtige, nach Ostpreußen gehe und durch Verhandlungen mit dem dort anwesenden Reichswehrminister der Anschein erweckt werde, als ob die Reichsregierung zur Zeit in Ostpreußen die Organisation Escherich unterstütze7.

Es wurde das Einverständnis der anwesenden Reichsminister festgestellt, daß die Reichsregierung der Organisation Escherich keinerlei Unterstützung zuteil werden lassen könne.

Ferner wurde festgestellt und zur Kenntnis genommen, daß der Reichskanzler dem Forstrat Escherich keinerlei Zusage gemacht hätte. Eine dem entgegengesetzte Darstellung würde auf einem Irrtum beruhen oder eine Entstellung sein.

Die Minister Heinze und v. Raumer wurden beauftragt, Escherich im Sinne obiger Feststellungen zu verständigen8.

Fußnoten

4

Im Protokoll heißt es irrtümlich „Forstmeister“.

5

In einem handschriftl. Vermerk Kempners vom 5. 8. heißt es dazu u. a.: „Escherich ist am 3. 8. von ihm [dem RK] empfangen worden; Escherich bat um die Anerkennung seiner Organisation seitens der Regierung. Der Kanzler erwiderte ihm, daß er allein darüber nicht entscheiden könne, das Kabinett müsse gehört werden.“ (R 43 I /1358 , Bl. 91).

Beigegeben war dem Protokoll und dem Vermerk eine ungezeichnete Aufzeichnung über die Ziele der Organisation Escherich. Es hieß dort: „Jeder Angehörige der Organisation Escherich ist auf folgende vier Punkte verpflichtet worden: 1. Sicherung der Verfassung, 2. Schutz von Person, Arbeit und Eigentum, 3. Erhaltung des deutschen Reiches und Ablehnung jeglicher Abtrennungsbestrebungen, 4. Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung und Abwehr jedes Rechts- und Linksputsches.“ (R 43 I /1358 , Bl. 92).

6

Der Widerstand der Pr. Reg. gegen die Einwohnerwehren dauerte bereits länger an. Am 7.4.1920 war eine Note der IMKK veröffentlicht worden, in der die Auflösung der Einwohnerwehren bis zum 10. 4. gefordert wurde (Schultheß 1920, I, S. 91–92). Im Anschluß an diese all. Note hatte der RIM am 8. 4. ein Rundschreiben an sämtliche Landesregierungen gesandt, in dem die Regierungen der Länder ersucht wurden, dieser Forderung der IMKK alsbald nachzukommen (R 43 I /2729 , Bl. 115–117). Zu dem Rundschreiben des RIM s. auch den Band „Das Kabinett Müller I“ dieser Edition, Dok. Nr. 20, Anm. 6.

Noch am gleichen Tage hatte die Pr. Reg. diesem Ersuchen des RIM Folge geleistet und hatte beschlossen, die Einwohnerwehren in Preußen mit Ausnahme einiger privater Organisationen aufzulösen. Ein entsprechender Erlaß war am 10. 4. erfolgt (DAZ Nr. 162 v. 9.4.1920, R 43 I /2729 , Bl. 99; Severing, Mein Lebensweg, Bd. I, S. 293).

In ihrer Note vom 22. 6. hatten die Alliierten ihre Auflösungsforderung für die Einwohnerwehren wiederholt (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 4), und im Entwaffnungsprotokoll von Spa war die unverzügliche Entwaffnung der Einwohnerwehren bestimmt worden (RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363 , Anlage 7). Am 14. 7. waren daraufhin mündlich alle OPräs. von der Pr. Reg. angewiesen worden, nun auch gegen die privaten Organisationen, zu denen auch die Organisation Escherich zählte, vorzugehen. Siehe dazu Dok. Nr. 50, P. 1.

7

Zur Tätigkeit der Organisation Escherich in Ostpreußen s. Dok. Nr. 52. Siehe dazu auch O. Geßler, Reichswehrpolitik, S. 143–145.

8

Dazu war in R 43 I nichts zu ermitteln. Siehe dazu weiter Dok. Nr. 50, P. 1.

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