2.84.1 (feh1p): 1. Bereitstellung von Mitteln für die Ausführung von Meliorationen.

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1. Bereitstellung von Mitteln für die Ausführung von Meliorationen1.

Der Preuß. Ministerpräsident wies darauf hin, daß es zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit dringend notwendig sei, neue Arbeitsgelegenheiten zu schaffen. Mit Rücksicht auf die Finanzlage würde man sich in der Hauptsache auf die Inangriffnahme von solchen Arbeiten beschränken müssen, die einen werbenden Charakter trügen. Solche Arbeitsgelegenheiten seien vorhanden in der Urbarmachung von Ländereien. Einzelne Projekte seien bereits jetzt reif. Er denke da insbesondere an die Arbeiten verschiedener Meliorationsgenossenschaften2. Nach einer oberflächlichen Zusammenstellung würden jetzt von den Meliorationsgenossenschaften Arbeiten in Angriff genommen werden können, deren Ausführungskosten auf rund 137 Millionen M zu veranschlagen sein würden. Notwendig würde die Zahlung eines Beitrags à fonds perdu sein, da die Ausführungskosten zur Zeit so hoch seien, daß ihre Tragung in ganzer Höhe den Genossenschaften nicht zugemutet werden könne. Weiterhin müßten Kredite zu mäßigem Zinsfuß zur Verfügung gestellt werden, die später abgetragen werden könnten. Der springende Punkt sei der finanzielle. Preußen[220] könne das Geld dafür nicht aufbringen. Man müsse sich also zunächst darüber schlüssig werden, ob das Reich in der Lage sei zu helfen.

Der Reichsarbeitsminister vertrat gleichfalls den Standpunkt, daß Beihilfen nur für werbende Zwecke gegeben werden könnten, wie er dies auch auf dem Gebiet der produktiven Erwerbslosenfürsorge zur Durchführung bringe3. Was die Kosten anlange, so könnten diese zur Hälfte aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge bestritten werden. Ein weiterer Teil würde von den Genossenschaften zu bestreiten sein, ein starkes Drittel würde übrigbleiben, das noch im Wege des Kredits zu decken bliebe. Hierzu müsse Preußen seiner Auffassung nach Zuschüsse leisten.

Der Preuß. Finanzminister wies auf die Nützlichkeit und Notwendigkeit der Bodenverbesserung allgemein vom Standpunkt der Nahrungsmittelerzeugung und der Vermeidung größerer Ausgaben an das Ausland für die Einführung von Nahrungsmitteln hin und gab der Auffassung Ausdruck, daß das Reich hier vorgehen müsse.

Der Reichspostminister hielt es für möglich, auch die großstädtischen Arbeitslosen zu Meliorationsarbeiten zu bringen.

Der Preuß. Wohlfahrtsminister war der Auffassung, daß man auf dem Wege der Freizügigkeit nicht vorankommen könne. Hier müsse schon ein staatlicher Zwang einsetzen. Die Maßnahmen seien hart, wir müßten sie aber tragen, da sie uns sonst von der Entente aufgezwungen werden würden.

Geheimrat Weigert glaubte die Zuführung von Arbeitslosen aus den Arbeitslosenzentren durchsetzen zu können, jedenfalls soweit diejenigen in Frage kämen, die arbeiten wollten. Besondere Bestimmungen über Zwangsmaßnahmen brauchten nicht erlassen zu werden, da derartige Vorschriften bereits beständen4. Die Durchführung läge allerdings bei den Gemeinden und Städten zum großen Teil auf dem Papier. Helfen würde aber da ein größeres Angebot von Arbeit, was bisher nicht da sei. Einen Abstrom von landwirtschaftlichen Arbeitern glaubte er durch geeignete Maßnahmen verhindern zu können.

Der Preuß. Ministerpräsident hielt es gleichfalls für möglich, daß es gelingen würde, die unverheirateteten Arbeitslosen aus den Großstädten herauszubringen. Im übrigen verhehlte er sich nicht, daß die zu übernehmenden Arbeiten nicht billig sein würden. Immerhin schienen ihm kostspielige Arbeiten noch besser zu sein als die auf die Dauer demoralisierend wirkende Arbeitslosenunterstützung.

Der Preuß. Handelsminister befürchtete, daß aus den Großstädten nur sehr wenig Arbeitslose würden herausgeholt werden können. Eine wesentliche Rolle würde hierbei die Höhe der Löhne spielen. Hiervon würde es auch abhängen, ob man besondere Zwangsmaßnahmen einführen müsse oder nicht. Von einer gewissen Bedeutung sei hier auch wegen des Überblicks eine bessere Arbeitslosenstatistik,[221] die mehr ins einzelne gehen müsse, um ersehen zu können, aus welchen Kreisen sich die Arbeitslosen rekrutierten.

Der Reichsminister der Finanzen wies darauf hin, daß es bei dem ersten Schritt nicht bleiben würde. Wenn also jetzt zunächst 137 Millionen M verlangt würden, so würden davon etwa 45 Millionen M aus Darlehen gegen geringe Zinsen gegeben werden müssen. Es frage sich, ob die Genossenschaften nicht in der Lage wären, selbst den Kredit aufzubringen, gegebenenfalls unter einer gewissen Zinsgarantie. Im übrigen sei zu erwägen, ob die Lage Preußens so schlecht sei, daß es diese Beträge nicht allein aufbringen könne. Seines Wissens betrage der Fehlbetrag Preußens nur 3,8 Milliarden, der des Reichs aber 67 Milliarden. Wenn jetzt Preußen die Gelder zur Verfügung gestellt würden, so würden vermutlich die anderen Länder auch kommen, so daß zu den 45 Millionen noch etwa 30 Millionen hinzukommen würden. Er könne sich nicht damit einverstanden erklären, daß Preußen gar keine Zuschüsse leiste. Außerdem mache er darauf aufmerksam, daß die Zustimmung des Reichstags erforderlich sei. Seiner Auffassung nach sollte Preußen daher den Kredit geben, und evtl. sollte das Reich einen Teil der Zinsen übernehmen.

Der Preuß. Finanzminister beleuchtete die Finanzlage Preußens, die eine neue Belastung nicht gestattete. Er gab zu, daß an sich die Meliorationen Sache der Länder seien. Trotzdem bitte er, damit etwas geschehe, daß das Reich die Mittel vorstrecken möge.

Der Reichsarbeitsminister führte aus, daß die Fonds der produktiven Erwerbslosenfürsorge für diese Zwecke nicht noch mehr in Anspruch genommen werden könnten. Was die Lohnfrage anlange, so sei er der Auffassung, daß im allgemeinen die Löhne für Notstandsarbeiten etwas unter dem Tarif bleiben müßten. Die Arbeitslosen würde man voraussichtlich zur Arbeit zwingen müssen. Eine Verbesserung der Arbeitslosenstatistik sei in der Form, in der sie der Preuß. Handelsminister vorschlage, nicht möglich. Immerhin würde versucht werden, den Wünschen entgegenzukommen.

Der Reichspostminister schlug vor, seitens des Reichs und Preußens eine Zinsgarantie zu übernehmen. Das Geld selbst müsse im genossenschaftlichen Wege aufgebracht werden. Im übrigen warnte er vor einem Optimismus. In den produktiven Betrieben, insbesondere der Exportindustrie, kämen wir mit dem Achtstundentag nicht aus.

Der Preuß. Handelsminister war der Auffassung, daß die Reform des Achtstundentags aus sich selbst heraus kommen müsse. Im übrigen hielt er einen Zwang zur Aufnahme der Arbeiten für notwendig.

Ministerialdirektor Fischer glaubte die Gewährung des Meliorationskredits in der üblichen Form durch Rentenbanken5 vorschlagen zu sollen, wobei der Unterschied zwischen dem Unterbringungskurs und der Valuta des Darlehens[222] noch gedeckt werden müsse. Eine Garantieübernahme durch das Reich und Preußen erscheine ihm möglich.

Der Reichskanzler stellte fest, daß die Arbeitslosenfürsorge am zweckmäßigsten durch Zurverfügungstellung von Arbeitsgelegenheit gefördert werden könne und daß hierfür Mittel notwendig seien, die nicht ausschließlich vom Reich, sondern vom Reich und Preußen gemeinsam zur Verfügung zu stellen wären. In welcher Form – ob im Wege des Kredits oder einer Zinsgarantie – geholfen werden könne, müsse der Erörterung der beiden Finanzministerien vorbehalten bleiben.

Der Preußische Ministerpräsident und der Preuß. Finanzminister erklärten, daß Preußen grundsätzlich bereit sei, an der Aufbringung des Kredits mitzuwirken und daß sie in Gemeinschaft mit dem Reich die Zinsgarantie mit übernehmen würden. Über das Ergebnis der Verhandlungen wird dem Herrn Reichskanzler Mitteilung gemacht werden.

Nach diesen Erklärungen wurde es für zweckmäßig gehalten, sofort mit den Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge einzuspringen und mit dem Preußischen Landwirtschaftsministerium in Verbindung zu treten, um mit den Arbeiten zu beginnen. Die Angelegenheit soll aufs äußerste beschleunigt werden. Der Reichsarbeitsminister und der Reichsminister der Finanzen werden das Weitere veranlassen6.

Fußnoten

1

Unter Meliorationen verstand man Eindeichungen, Ent- und Bewässerungen, Flußregulierungen und Trockenlegung von Mooren.

2

Der Kabinettssitzung lag ein Schreiben des PrMinPräs. an den RK vom 20.9.1920 zu Grunde. In diesem Schreiben hatte der PrMinPräs. als Arbeitsgelegenheit für Erwerbslose Meliorationen in Preußen vorgeschlagen und hatte dafür Unterstützung aus Reichsmitteln angefordert. In dem Schreiben hieß es u. a.: „M. E. müssen die erforderlichen Beträge schon allein aus dem Grunde beschafft werden, weil dadurch die so dringend erforderliche Förderung der inländischen landwirtschaftlichen Produktion, an der auch das Reich das größte Interesse hat, eine wesentliche Unterstützung erfahren wird; dann aber auch, weil es auf das tiefste zu beklagen wäre, wenn es lediglich aus Mangel am Geld nicht gelingen sollte, Arbeitsgelegenheit für Zehntausende von Arbeitern zu schaffen. Selbst wenn aber Geld in reichem Maße zur Verfügung gestellt wird, werden noch erhebliche Schwierigkeiten zu überwinden sein, bevor den Arbeitslosen die Aufnahme der Arbeit ermöglicht wird, wobei ich nur auf die Schwierigkeit ihrer Unterbringung und Verpflegung, namentlich aber auch auf die Abneigung der ländlichen Bevölkerung, Arbeiter aus der Industrie und aus den Großstädten aufzunehmen, hinweisen will. Ich halte daher für geboten, daß die Frage, ob und wie die Mittel für die Ausführung von Meliorationen behufs Beschaffung von Arbeiten für Arbeitslose beschafft werden können, zum Gegenstand einer Beratung im Reichskabinett gemacht wird, und zwar möglichst bald, da andernfalls es kaum noch möglich sein wird, mit solchen Arbeiten vor Eintritt des Winters zu beginnen. Zu der Kabinettssitzung bitte ich, mich zuzuziehen, um persönlich diese wichtige Angelegenheit vertreten zu können.“ (R 43 I /1282 , Bl. 196–197).

3

Siehe dazu die ReichsVO über Erwerbslosenfürsorge vom 26.1.1920, RGBl. 1920, S. 98  f.

4

Nach den Ausführungsbestimmungen zur VO über Erwerbslosenfürsorge war vorgesehen, daß städtische Erwerbslose zu Arbeiten auf das Land verpflichtet werden konnten. Voraussetzung war, daß die Arbeitslosen der ländlichen Bezirke zu den vorgesehenen Arbeiten nicht ausreichten (Abschnitt II, P. 5 der Bestimmungen zur Ausführung des § 15 der ReichsVO über Erwerbslosenfürsorge, R 43 I /2025 , Bl. 69–72).

5

Die Rentenbanken waren staatliche Kreditorganisationen, die vom Staat mit dem erforderlichen Kreditfonds versehen wurden und die ihre Geschäfte unter der Garantie des Staates führten. Die Rentenbanken gaben zinstragende Schuldverschreibungen, die Rentenbriefe, aus, die gezeichnet werden konnten und aus deren Erlös der Landwirtschaft Kredite zur Verfügung gestellt wurden. In Preußen war das Rentenbankwesen seit dem 19. Jahrhundert besonders ausgebaut.

6

Weitere Einzelheiten ließen sich in R 43 I nicht ermitteln.

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