1.130.5 (lut2p): 5. Feme-Ausschuß.

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5. Feme-Ausschuß.

Der Reichsminister des Auswärtigen wies darauf hin, daß die Beratungen im Feme-Ausschuß des Preußischen Landtages20 unerwünschte Formen insofern annähmen, als Aufklärung gewünscht werde, in welchem Umfange während des Ruhrkampfes Reichsgelder für bestimmte Zwecke verwendet worden seien. Er regte an zu prüfen, ob es nicht möglich sei, in diesen Fällen die Aussage nicht nur von Beamten, sondern auch von anderen Personen unmöglich zu machen.

Nach kurzer Aussprache wurde auf Anregung des Reichskanzlers beschlossen, daß die Reichskanzlei sofort die Vorgänge im Feme-Ausschuß eingehend prüfen und ihm Vortrag halten solle und daß im Anschluß daran der Reichskanzler mit dem Preußischen Ministerpräsidenten in der Richtung der Verhinderung unliebsamer Aussagen Fühlung nehmen und, falls in dieser Besprechung das gewünschte Ergebnis nicht erzielt werden sollte, mit den Vorsitzenden der deutschen Parteien eine Aussprache herbeigeführt werden solle21.

Fußnoten

20

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 276.

21

Von diesen Fühlungnahmen des RK wird offenbar Abstand genommen. Statt dessen ersucht die Rkei auf Veranlassung Luthers den RIM mit Schreiben vom 10. 3., „die Sitzungen der Feme-Untersuchungsausschüsse des Reichstags und des Landtags ständig beobachten zu wollen und insbesondere dann umgehend hierher Mitteilung gelangen zu lassen, wenn von Mitgliedern der Ausschüsse Fragen an Zeugen oder andere Personen gerichtet werden, die mit dem Thema der Untersuchung nicht im Zusammenhang stehen und deren Beantwortung dem Wohle des Reichs abträglich sein könnte“ (R 43 I /2732 , Bl. 96).

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