1.153.9 (lut2p): 9. Bericht über den Gesetzentwurf zur Sicherung der Getreidebewegung.

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9. Bericht über den Gesetzentwurf zur Sicherung der Getreidebewegung19.

Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft berichtete über die parlamentarische Lage bezüglich dieses Gesetzentwurfs. Der Haushaltsausschuß scheine gewillt zu sein, die erforderlichen 30 Millionen zu bewilligen. Die Parteien gingen jedoch davon aus, daß die Sache nicht mehr ins Plenum gebracht zu werden brauche. Demgegenüber habe das Reichsfinanzministerium sich auf den Standpunkt gestellt, daß die Bereitstellung der 30 Millionen nur im Wege eines Nachtragsetats möglich sei.

Im Kabinett bestand Übereinstimmung darüber, daß die Regelung der Sicherung der Getreidebewegung noch vor Ostern [4./5. 4.] vorgenommen werden müsse. Zu dem Zweck erkenne die Regierung an, daß die Bereitstellung der 30 Millionen eines Nachtragsetats bedürfe. Sie bitte aber um Zustimmung des Haushaltsausschusses dazu, daß die Verausgabung der 30 Millionen schon jetzt vorgenommen werden könne.

Der Reichsminister für Ernährung u. Landwirtschaft wurde beauftragt, auf dieser Grundlage mit den Parteien erneut Fühlung zu nehmen20.

Fußnoten

19

Der GesEntw. war von der RReg. am 19.11.25 verabschiedet und am 10.12.25 dem RT zugeleitet worden. S. Dok. Nr. 229, P. 3, dort bes. Anm. 7 u. 12.

20

Über diese Verhandlungen in den Akten nichts ermittelt. Der RT beschließt am 27. 3. auf Antrag der Koalitionsparteien (RT-Drucks. Nr. 2194, Bd. 407 ), 30 Mio RM zur Sicherung der Getreidebewegung in den Etat des REMin. einzustellen (RT-Bd. 390, S. 6821 ). Der Regierungsentwurf ist damit sachlich erledigt.

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