1.180.5 (lut2p): 5. Entwurf einer Verordnung über das Außerkrafttreten von Devisenvorschriften.

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5. Entwurf einer Verordnung über das Außerkrafttreten von Devisenvorschriften.

Der Reichswirtschaftsminister berichtete über die Vorlage6.

Dem Entwurf wurde zugestimmt7.

Fußnoten

6

Der vom RWiM am 17. 4. übersandte VO-Entw. will die Vorschriften der Devisenordnung in der Fassung des Art. I der VO vom 8.11.24 (RGBl. I, S. 729 ), soweit sie das Verbot des Devisenhandels und den Deviseneinheitskurs betreffen, außer Kraft treten lassen. In der Begründung heißt es: Die Anregung zur Aufhebung dieser Vorschriften sei von der Rbk ausgegangen, die darauf hingewiesen habe, „daß der Einheitskurs sich im Laufe der Jahre durchgesetzt und der Verkehr seit längerem selbst nicht einmal die Möglichkeiten ausgenutzt habe, welche die Spanne zwischen Geld- und Briefkurs bietet. Ferner habe dauernd […] ein Termingeschäft zwischen verschiedenen ausländischen Währungen stattgefunden, das sich ohne jede Beschränkung hätte bewegen dürfen und nunmehr den Übergang zum freien Verkehr erleichtere.“ Das Vertrauen in die dt. Währung werde sich durch die vorgeschlagene Maßnahme weiter festigen (R 43 I /2446 , Bl. 243-245).

7

Die RReg. erläßt die VO am 1.5.26 (RGBl. I, S. 217 ).

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